Beschlussvorlage - 05/SVV/0641

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Kulturhauptstadt Potsdam 2010 GmbH wird mit Wirkung ab dem 01.01.2006 aufgelöst.

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Erläuterung

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 08.05.2002 die Bewerbung Potsdams als Kulturhauptstadt Europas 2010 (Drucksache Nr. 02/SVV/0342). In einer Mitteilungsvorlage, welche die Umsetzung des vorgenannten Stadtverordnetenbeschlusses beinhaltete, wurde die Stadtverordnetenversammlung am 22.01.2003 über die konzeptionellen Rahmenüberlegungen und die wesentlichen organisatorischen Bausteine zur Bewerbung Potsdams als Kulturhauptstadt Europas 2010 informiert (Drucksache Nr. 03/SVV/0049). Die vorgenannte Mitteilungsvorlage unterrichtete die Stadtverordnetenversammlung auch darüber, dass die Aufgabenrealisierung mittels Gründung einer städtischen GmbH als mögliche Organisationsform für das Kulturhauptstadtvorhaben geprüft werde.

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2003 (Drucksache Nr. 03/SVV/0830) ist die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Bundesgartenschau Potsdam 2001 GmbH (Neufassung) und die Umfirmierung des Unternehmens zur Kulturhauptstadt Potsdam 2010 GmbH beschlossen worden.

 

Satzungsgemäßer Zweck der Kulturhauptstadt Potsdam 2010 GmbH ist die Förderung von Kunst und Kultur, Bildung und Kunsterziehung, Sport, Naturschutz, Umwelt- und Landschaftsschutz sowie Völkerverständigung.

Der Zweck des gemeinnützigen Unternehmens besteht des Weiteren darin, sich im vorgenannten Rahmen um die Durchführung des Projektes „Europäische Kulturhauptstadt 2010“ zu bewerben und deren Vorbereitung, Durchführung und abschließende Betreuung zu realisieren. Ferner ist durch die Gesellschaft die Abwicklung der Bundesgartenschau 2001 in Potsdam vorzunehmen und die im Rahmen der Bundesgartenschau 2001 gesammelten Erfahrungen und Erkenntnisse der Öffentlichkeit zu vermitteln.

 

Aufgrund eines Jury – Entscheides schied die Landeshauptstadt Potsdam aus der Bewerberrunde um den Titel der Kulturhauptstadt Europas im Jahr 2010 im März 2005 aus.

 

Daraufhin empfahl der Aufsichtsrat des Unternehmens der Gesellschafterversammlung am 14.06.2005, den Geschäftsbetrieb der Kulturhauptstadt Potsdam 2010 GmbH zum 30.09.2005 einzustellen und ab 01.01.2006 mit der Liquidation der GmbH zu beginnen.

 

Gegenwärtig ist die Kulturhauptstadt Potsdam 2010 GmbH mit der planmäßigen Abwicklung der laufenden Projekte, wie zum Beispiel die Organisation und die Durchführung des Medientreffens M 100 im September 2005, befasst.

 

II. Handlungsbedarf

 

Durch den Wegfall des hauptsächlichen Gesellschaftszweckes des Unternehmens (Vorbereitung, Durchführung und abschließende Betreuung des Projektes „Europäische Kulturhauptstadt Potsdam 2010“) ist die Auflösung, d.h. die Liquidation der Gesellschaft angezeigt.

Die gegenwärtig zur Diskussion stehende eventuelle Neugründung einer städtischen Kultur GmbH würde keinen Zweck verfolgen, der den Gemeinnützigkeitskriterien der Abgabenordnung entsprechen könnte. Daher wäre auch eine mögliche Umfirmierung der Kulturhauptstadt Potsdam 2010 GmbH in eine nicht gemeinnützige neue GmbH nicht zweckmäßig. Zudem ist die Aufrechterhaltung eines gemeinnützigen GmbH – Mantels im städtischen Beteiligungsportfolio zur späteren Nutzung nicht geplant und auch unter strategischen Gesichtspunkten nicht notwendig.

 

In Anbetracht noch laufender Geschäfte und zur klaren Abgrenzung der Geschäftsjahre empfiehlt es sich, den Beginn der Liquidation der Kulturhauptstadt Potsdam 2010 GmbH per 01.01.2006 festzusetzen.

 

 

 

Anmerkung:

 

Die Auflösung einer GmbH führt nicht automatisch zu deren Beendigung. Der Zweck der werbenden Gesellschaft wird vielmehr durch den der Abwicklung überlagert.

Im Fall der Liquidation einer GmbH werden die laufenden Geschäfte durch den/die Liquidator/en beendet, die Schulden getilgt, die Forderungen eingezogen und das Vermögen in Geld umgesetzt und verteilt. Auf die entsprechenden Regelungen des GmbHG wird verwiesen (§§ 70 ff. GmbHG).

Die exakte Dauer der Liquidation kann gegenwärtig noch nicht bestimmt werden.

 

III. Rechtliche Grundlagen

 

Gemäß § 35 Abs. 2 Ziff. 25 Gemeindeordnung obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Entscheidung über die Auflösung privatrechtlicher Unternehmen, an denen die Gemeinde beteiligt ist.

 

IV. Finanzielle Auswirkungen

 

Der Landeshauptstadt Potsdam entstehen keine finanziellen Aufwendungen.

 

Die Kosten der Liquidation werden für 2006 und 2007 aus der Kapitalrücklage der Kulturhauptstadt Potsdam 2010 GmbH, d. h. aus eigenen Mitteln der Gesellschaft gedeckt.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

IV. Finanzielle Auswirkungen

 

Der Landeshauptstadt Potsdam entstehen keine finanziellen Aufwendungen.

 

Die Kosten der Liquidation werden für 2006 und 2007 aus der Kapitalrücklage der Kulturhauptstadt Potsdam 2010 GmbH, d. h. aus eigenen Mitteln der Gesellschaft gedeckt.

 

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