Beschlussvorlage - 05/SVV/0649

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Anregungen  der Bürger zum Bebauungsplan Nr. 85 “Alt – Drewitz - Nord“ entschieden (s. Anlage 1a).

 

2. Der Bebauungsplans Nr. 85 “Alt – Drewitz - Nord“  wird gemäß § 10 BauGB als Satzung    beschlossen, die dazugehörige Begründung gebilligt (s. Anlage 2).

 

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung                                                                                                                                   Anlage 1

 

Kurzeinführung

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

In den Unterlagen, die in der Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:

Anlage 1:   Kurzeinführung  (1 Seite)

Anlage 1a: Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den Anregungen

                  der Bürger         (3 Seiten)

Anlage2:    Bebauungsplan Nr. 85 „Alt-Drewitz – Nord“ mit Begründung    (50 Seiten, 1 Plan)

     Zusammenfassung des Abwägungsvorschlags und Empfehlung der Verwaltung

Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage

Die Stadtverordnetenversammlung hat auf der Sitzung am 02. März 2005 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 85 „Alt – Drewitz – Nord“ beschlossen. Gegenstand der Planung ist die Schaffung von Rahmenbedingungen für eine geordnete, städtebauliche Entwicklung des Gebietes unter Berücksichtigung des Veränderungsdrucks, der sich in den letzten Jahren durch verstärktes Eindringen von gewerblichen Nutzungen im östlichen Randbereich des Gebietes bemerkbar gemacht hat, und die daraus bereits entstandenen wechselseitigen bodenrechtlichen Spannungen zwischen gewerblichen Nutzungen und der gebietsprägenden Wohnnutzung.

Der Bebauungsplan trifft insbesondere Festsetzungen zur Art und Maß der Nutzung, der Bauweise, zu den Verkehrsflächen, Grünflächen und Versorgungsleitungen sowie zum Schutz vor Lärmimmissionen. 

 

Zusammenfassung des Abwägungsvorschlages der Verwaltung zu den Anregungen der Bürger gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Fachbereiche innerhalb der Verwaltung

 

Zusammenfassung der Ergebnisse aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

 

Gemäß § 4 Abs.1 wurden Behörden und Stellen im Land Brandenburg, die Träger öffentlicher Belange sind und deren Belange von den Planänderungen berührt sein können, mit Schreiben vom 22.07.2004 um Stellungnahme zum Vorentwurf des Bebauungsplanes gebeten. 6 Stellungnahmen sind eingegangen. Davon enthielten 4 Stellungnahmen Bedenken und Hinweise, die im Bebauungsplanentwurf  berücksichtigt wurden. Die Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurde mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur öffentlichen Auslegung am 02. März 2005 gemäß §1 Abs. 6 Bau GB gebilligt.

 

Zusammenfassung der Ergebnisse aus der Beteiligung der Fachbereiche der Stadtverwaltung

 

Aus der Beteiligung der Fachbereiche der Stadtverwaltung gingen Stellungnahmen zur Berücksichtigung von Belangen des Umwelt- und Naturschutzes innerhalb des Gebietes und zur Erschließung ein. Die Änderungen wurden eingearbeitet und lagen bereits zum Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Stadtverordnetenversammlung am 02. März 2005 vor.

 

Zusammenfassung der Ergebnisse aus der Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

In der Zeit der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans vom 08.04.2005 bis zum 10.05.2005 sind insgesamt 3 Anregungen eingegangen.

Die vorgebrachten Anregungen bezogen sich auf die Verschiebung der hinteren Baugrenze der Flurstücke 370 und 371, die Ablehnung einer Grenzbebauung sowie den Verzicht auf die Festsetzung der Fläche zum Erhalt von Bäumen auf den Flurstücken 372 und 373.

Die Anregungen der Bürger wurden geprüft und sind aus Gründen der Erhaltung des Orts- und Landschaftsbildes nicht in die Planung eingeflossen. Planänderungen ergeben sich nicht.

 

II. Empfehlung der Verwaltung

 

Sofern dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung gefolgt wird, kann dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 85 „Alt – Drewitz – Nord“ zugestimmt werden.

 

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Mit dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan fallen für den Haushalt der Stadt Potsdam unmittelbar keine Kosten an.

 

Erst mit der Umsetzung des Bebauungsplans und der Ausschöpfung von Baurechten insbesondere auf dem Flurstück 364/5 (in der Flur 7, Gemarkung Drewitz) könnten für die Stadt Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb eines zusätzlichen Straßenverkehrsanteils entstehen, sofern eine Erweiterung der Straßenverkehrsfläche erforderlich sein sollte.

 

Diese Ausgaben können erst durch den zuständigen Fachbereich getätigt werden, wenn hierfür im Haushalt die entsprechende Ermächtigung vorhanden ist (Haushaltsvorbehalt).

Reduzieren

Anlagen

Loading...