Beschlussvorlage - 05/SVV/0654
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans-Nr. 35-2 "Südliche Berliner Vorstadt"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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31.08.2005
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28.09.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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06.09.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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22.09.2005
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Erläuterung
Begründung:
Kurzeinführung Anlage 1
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die den Mitarbeitern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage enthalten:
- Kurzeinführung Anlage 1 (1 Seite)
- Bebauungsplan mit Begründung Anlage 2 (1Plan, 5 Seiten Textliche Festsetzung, 43 Seiten Begründung)
Darstellung der Ergebnisse aus den bisherigen Verfahrensschritten und
Empfehlung der Verwaltung
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am
05.11.1997 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 35-2 „Südliche
Berliner Vorstadt“ beschlossen (DS 97/0776/1).
Der Bebauungsplan hat in der Zeit vom 05. Januar bis zum 06.
Februar 1998 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen.
Die von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange und städtischen Fachbereiche sind parallel zur öffentlichen Auslegung beteiligt worden. Im Anschluss an die öffentliche Auslegung wurden die Bebauungsplanentwürfe Nr. 35-2 „Südliche Berliner Vorstadt“ und Nr. 35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt“ überarbeitet. Ein Beschluss über die geänderten Entwürfe und deren Auslegung war für den Herbst 1999 vorgesehen. Aufgrund der ungeklärten Situation bei der geplanten Verlagerung von Kleingärten im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 35-1 wurden beide Beschlussvorlagen nach ihrer Behandlung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen bis zur abschließenden Klärung der Kleingartenproblematik zurückgestellt.
Da die öffentliche Auslegung dieses Bebauungsplanentwurfs
mehr als 7 Jahre zurück liegt und der überarbeitete Entwurf inzwischen
zahlreiche Änderungen aufweist, muss erneut ein öffentliches
Auslegungsverfahren durchgeführt werden.
Die wesentlichen Planungsziele sind:
- Sicherung des Wohngebietscharakters
- Sicherung
erhaltenswerter Gebäude
- Gebietsverträgliche
Nachverdichtung
- Sicherung
von Flächen für Kleingartennutzung
- Sicherung
eines öffentlichen Zugangs zum Heiligen See und eines öffentlichen Spielplatzes
Die wesentliche Änderung gegenüber dem Entwurf zur ersten
öffentlichen Auslegung sind
- Verzicht
auf eine Sondergebietsfestsetzung für den bisherigen Bankenstandort Berliner
Straße
130 / Helmholtzstraße 5 und Einbeziehung in die umgebende WA-2-Festsetzung
- Modifikation
der Bebauungsmöglichkeiten auf den Grundstücken Berliner Straße 119 – 122 unter
Berücksichtigung des inzwischen realisierten Bauvorhabens eines
Lebensmitteldiscounters
- Modifizierung
der Baukörperausweisungen für alle erhaltenswerten Gebäude (i.d.R. enge
anstelle von erweiterten Baukörperausweisungen)
- Anpassung
der festgesetzten Maße baulicher Nutzung an die Vollgeschossdefinition der
Brandenburgischen Bauordnung vom 16. Juli 2003 sowie Korrekturen für einige Bestandsgebäude
Ausführliche
Beschreibung siehe Begründung (Kap. 8, Seite 52).
Empfehlung der Verwaltung
Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung kann der Beschluss
zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Durch den Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplans Nr. 35-2 entstehen keine unmittelbaren Kosten. Erst bei der
Veräußerung der städtischen Grundstücke entstehen Entschädigungskosten für
bestehende Kleingartenparzellen.
Einnahmen:
Aus
Grundstücksveräußerungen können für die Stadt Potsdam die Einnahmen von ca.
1.618.000 Euro erzielt werden. Bei der Veräußerung der städtischen Grundstücke
(Seestraße 4-6) entstehen Entschädigungskosten für die Bungalows und
Kleingärten in Höhe von ca. 60.000 Euro. Demzufolge werden die Einnahmen
entsprechend verschmählert.
Erläuterung siehe Begründung (Kap. 7.6)
Die zu realisierenden Maßnahmen stehen, mit den notwendigen
Ausgaben, unter dem Vorbehalt des jeweils genehmigten Haushalts, für die
entsprechenden Haushaltsjahre.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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284,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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2 MB
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