Beschlussvorlage - 05/SVV/0654

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 35-2 „Südliche Berliner Vorstadt“

gemäß § 3 Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB (s. Anlage 1 und 2).

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Erläuterung

Begründung:

 

Kurzeinführung    Anlage 1

 

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

 

In den Unterlagen, die den Mitarbeitern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage enthalten:

- Kurzeinführung                        Anlage 1 (1 Seite)

- Bebauungsplan mit Begründung           Anlage 2 (1Plan, 5 Seiten Textliche Festsetzung, 43 Seiten Begründung)

 

Darstellung der Ergebnisse aus den bisherigen Verfahrensschritten und Empfehlung der Verwaltung

 

Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 05.11.1997 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 35-2 „Südliche Berliner Vorstadt“ beschlossen (DS 97/0776/1).

Der Bebauungsplan hat in der Zeit vom 05. Januar bis zum 06. Februar 1998 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen.

Die von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange und städtischen Fachbereiche sind parallel zur öffentlichen Auslegung beteiligt worden. Im Anschluss an die öffentliche Auslegung wurden die Bebauungsplanentwürfe Nr. 35-2 „Südliche Berliner Vorstadt“ und Nr. 35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt“ überarbeitet. Ein Beschluss über die geänderten Entwürfe und deren Auslegung war für den Herbst 1999 vorgesehen. Aufgrund der ungeklärten Situation bei der geplanten Verlagerung von Kleingärten im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 35-1 wurden beide Beschlussvorlagen nach ihrer Behandlung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen bis zur abschließenden Klärung der Kleingartenproblematik zurückgestellt.

 

Da die öffentliche Auslegung dieses Bebauungsplanentwurfs mehr als 7 Jahre zurück liegt und der überarbeitete Entwurf inzwischen zahlreiche Änderungen aufweist, muss erneut ein öffentliches Auslegungsverfahren durchgeführt werden.

 

Die wesentlichen Planungsziele sind:

 

-            Sicherung des Wohngebietscharakters

-            Sicherung erhaltenswerter Gebäude

-            Gebietsverträgliche Nachverdichtung

-            Sicherung von Flächen für Kleingartennutzung

-            Sicherung eines öffentlichen Zugangs zum Heiligen See und eines öffentlichen Spielplatzes

 

Die wesentliche Änderung gegenüber dem Entwurf zur ersten öffentlichen Auslegung sind

-            Verzicht auf eine Sondergebietsfestsetzung für den bisherigen Bankenstandort Berliner

            Straße 130 / Helmholtzstraße 5 und Einbeziehung in die umgebende WA-2-Festsetzung

-            Modifikation der Bebauungsmöglichkeiten auf den Grundstücken Berliner Straße 119 – 122 unter Berücksichtigung des inzwischen realisierten Bauvorhabens eines Lebensmitteldiscounters

-            Modifizierung der Baukörperausweisungen für alle erhaltenswerten Gebäude (i.d.R. enge anstelle von erweiterten Baukörperausweisungen)

-            Anpassung der festgesetzten Maße baulicher Nutzung an die Vollgeschossdefinition der Brandenburgischen Bauordnung vom 16. Juli 2003 sowie Korrekturen für einige Bestandsgebäude

Ausführliche Beschreibung siehe Begründung (Kap. 8, Seite 52).

 

Empfehlung der Verwaltung

Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung kann der Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans gefasst werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Durch den Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 35-2 entstehen keine unmittelbaren Kosten. Erst bei der Veräußerung der städtischen Grundstücke entstehen Entschädigungskosten für bestehende Kleingartenparzellen.

 

Einnahmen:

Aus Grundstücksveräußerungen können für die Stadt Potsdam die Einnahmen von ca. 1.618.000 Euro erzielt werden. Bei der Veräußerung der städtischen Grundstücke (Seestraße 4-6) entstehen Entschädigungskosten für die Bungalows und Kleingärten in Höhe von ca. 60.000 Euro. Demzufolge werden die Einnahmen entsprechend verschmählert.

Erläuterung siehe Begründung (Kap. 7.6)

 

 

Die zu realisierenden Maßnahmen stehen, mit den notwendigen Ausgaben, unter dem Vorbehalt des jeweils genehmigten Haushalts, für die entsprechenden Haushaltsjahre.

 

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Anlagen

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