Beschlussvorlage - 01/SVV/0495

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die 1. Änderung der Sportanlagen-Nutzungs- und Vergabeordnung.

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Erläuterung

Begründung:

 

Gebühren/Entgelte, die Sportorganisationen und andere Institutionen für die Nutzung städtischer Sportanlagen an die Stadt zahlen, sind mit Bezug auf die Sportfördersatzung durch die Sportanlagen-Nutzungs- und Vergabeordnung der Landeshauptstadt Potsdam (SPAN) festgelegt.

 

Der Stadtsportbund Potsdam (SSB) hat in einem Schreiben vom 09.11.2000 den Oberbürgermeister gebeten, die Rücknahme des o.g. StVV-Beschlusses hinsichtlich der Entgelte zu veranlassen und die SPAN und die Sportfördersatzung soweit notwendig gemeinsam mit der Verwaltung zu überarbeiten.

 

Bei der Überarbeitung der Satzungen sollte Berücksichtigung finden, dass die Vereine, die städtische Grundstücke, Gebäude oder Räume gemietet haben, durch einen Solidarbeitrag aller Potsdamer Sportvereine von den als belastend empfundenen Entgelten teilweise entlastet werden, wenn sie einen hohen Anteil jugendlicher Mitglieder haben.

Gleichzeitig soll der vom Sport durch die Erhöhung der Nutzungsentgelte in der SPAN erwartete Beitrag zur Haushaltskonsolidierung erbracht werden.

 

Auf seiner Mitgliederversammlung vom 10. April 2001 hat der SSB die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Änderung geschaffen und beschlossen, aus den Beiträgen der Vereine einen jährlichen Pauschalbetrag von 43 TDM (21.986,00 Euro) zur Entlastung der Vereine mit hohem Anteil jugendlicher Mitglieder an die Stadt zu leisten.

 

Die Bereitschaft des SSB zum Vertrag mit der Stadt über diese Leistung ist unter folgenden Voraussetzungen beschlossen worden:

 

1.   Die Förderung nach der Sportfördersatzung erhalten Vereine nur, wenn sie Mitglied des Stadtsportbundes sind.

2.   Die Regelung ist begrenzt bis 2004 und wird dann überarbeitet.

3.   Es wird eine Sportstättenvergabekommission (Sport- und Bäderamt, SSB,             Vereins-/Verbandsvertreter als Mitglieder) eingerichtet.

4.   Der SSB erwartet, dass die finanzielle Sportförderung nach der Sportfördersatzung auf einen Jahresansatz von 350 TDM (179.000 Euro) erhöht wird.

Dem generellen Anliegen des Stadtsportbundes, die Vereine, die Grundstücke, Gebäude oder Räume gemietet haben hinsichtlich der Entgelte zu entlasten, ist durch die Änderung von Punkt 6 Abs. (7) und (8) der SPAN Rechnung getragen. Der neu hinzugekommene Punkt 6 Abs. (9) regelt die Beteiligung des SSB an den Kosten der Nutzung.

Punkt 3 der Forderungen des SSB wurde mit der Änderung des Punktes 4 - Vergabestelle - entsprochen.

 

Die Neuregelungen/Ergänzungen sind mit dem SSB abgestimmt. Sie sollen ab 01.01.2001 in Kraft treten. Über Punkt 4 der vom SSB formulierten Voraussetzungen kann erst mit der Haushaltssatzung 2002 entschieden werden.

 

Die zu Punkt 6 (6) vorgenommenen Ergänzungen hinsichtlich der Behandlung von Räumen zur Nutzung als Vereinsgaststätten sind aus Gründen der Transparenz und Rechtssicherheit vorgenommen worden. In Punkt 6, Absätze (3), (6) und (7) ist die zum 01.01.2002 notwendige Euro-Anpassung vollzogen worden. Dabei wurde in Abs. 3 eine leichte Erhöhung zur Rundung der Beträge gerechnet. Die Euro-Anpassung ist in der Anlage zur Begründung nicht dargestellt. Sie ist dem Beschlusstext zu entnehmen.

 

 

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