Beschlussvorlage - 01/SVV/0495
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung der Sportanlagen-Nutzungs- und Vergabeordnung der Landeshauptstadt Potsdam vom 15.08.2000
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Sport-und Bäderamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
04.07.2001
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bildung und Sport
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
10.10.2001
| |||
|
25.10.2001
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
Erläuterung
Begründung:
Gebühren/Entgelte,
die Sportorganisationen und andere Institutionen für die Nutzung städtischer
Sportanlagen an die Stadt zahlen, sind mit Bezug auf die Sportfördersatzung
durch die Sportanlagen-Nutzungs- und Vergabeordnung der Landeshauptstadt
Potsdam (SPAN) festgelegt.
Der
Stadtsportbund Potsdam (SSB) hat in einem Schreiben vom 09.11.2000 den
Oberbürgermeister gebeten, die Rücknahme des o.g. StVV-Beschlusses hinsichtlich
der Entgelte zu veranlassen und die SPAN und die Sportfördersatzung soweit
notwendig gemeinsam mit der Verwaltung zu überarbeiten.
Bei
der Überarbeitung der Satzungen sollte Berücksichtigung finden, dass die
Vereine, die städtische Grundstücke, Gebäude oder Räume gemietet haben, durch
einen Solidarbeitrag aller Potsdamer Sportvereine von den als belastend
empfundenen Entgelten teilweise entlastet werden, wenn sie einen hohen Anteil
jugendlicher Mitglieder haben.
Gleichzeitig
soll der vom Sport durch die Erhöhung der Nutzungsentgelte in der SPAN erwartete
Beitrag zur Haushaltskonsolidierung erbracht werden.
Auf
seiner Mitgliederversammlung vom 10. April 2001 hat der SSB die satzungsmäßigen
Voraussetzungen für die Änderung geschaffen und beschlossen, aus den Beiträgen
der Vereine einen jährlichen Pauschalbetrag von 43 TDM (21.986,00 Euro) zur
Entlastung der Vereine mit hohem Anteil jugendlicher Mitglieder an die Stadt zu
leisten.
Die
Bereitschaft des SSB zum Vertrag mit der Stadt über diese Leistung ist unter
folgenden Voraussetzungen beschlossen worden:
1. Die
Förderung nach der Sportfördersatzung erhalten Vereine nur, wenn sie Mitglied
des Stadtsportbundes sind.
2. Die
Regelung ist begrenzt bis 2004 und wird dann überarbeitet.
3. Es
wird eine Sportstättenvergabekommission (Sport- und Bäderamt, SSB,
Vereins-/Verbandsvertreter als Mitglieder) eingerichtet.
4. Der
SSB erwartet, dass die finanzielle Sportförderung nach der Sportfördersatzung
auf einen Jahresansatz von 350 TDM (179.000 Euro) erhöht wird.
Dem
generellen Anliegen des Stadtsportbundes, die Vereine, die Grundstücke, Gebäude
oder Räume gemietet haben hinsichtlich der Entgelte zu entlasten, ist durch die
Änderung von Punkt 6 Abs. (7) und (8) der SPAN Rechnung getragen. Der neu
hinzugekommene Punkt 6 Abs. (9) regelt die Beteiligung des SSB an den Kosten
der Nutzung.
Punkt
3 der Forderungen des SSB wurde mit der Änderung des Punktes 4 - Vergabestelle
- entsprochen.
Die
Neuregelungen/Ergänzungen sind mit dem SSB abgestimmt. Sie sollen ab 01.01.2001
in Kraft treten. Über Punkt 4 der vom SSB formulierten Voraussetzungen kann
erst mit der Haushaltssatzung 2002 entschieden werden.
Die
zu Punkt 6 (6) vorgenommenen Ergänzungen hinsichtlich der Behandlung von Räumen
zur Nutzung als Vereinsgaststätten sind aus Gründen der Transparenz und Rechtssicherheit
vorgenommen worden. In Punkt 6, Absätze (3), (6) und (7) ist die zum 01.01.2002
notwendige Euro-Anpassung vollzogen worden. Dabei wurde in Abs. 3 eine leichte
Erhöhung zur Rundung der Beträge gerechnet. Die Euro-Anpassung ist in der
Anlage zur Begründung nicht dargestellt. Sie ist dem Beschlusstext zu
entnehmen.