Anfrage - 05/SVV/0575

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Bei Fragen an die Verwaltung bezüglich geplanter Bauvorhaben werden häufig Informationen verweigert mit der Begründung, dass der Investor geschützt werden müsse.

Es ist selbstverständlich, dass Namen und finanzielle Aspekte des Schutzes bedürfen, wie es auch im Nichtöffentlichen Teil der Stadtverordnetenversammlung und in den Ausschusssitzungen praktiziert wird.

Allerdings geht es bei Fragen an die Verwaltung z. B. auch um GFZ und GRZ u. a..

Hier wird eine weitergehende Aussage manchmal nicht gegeben mit der Begründung, der „Schutz der Investoren“ gehe vor.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wie definiert die Stadtverwaltung unter Berücksichtigung der o.a. Begründung die Aussage „Schutz der Investoren“ ?

 

 

 

 

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Erläuterung

 

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