Anfrage - 05/SVV/0575
Grunddaten
- Betreff:
-
"Schutz der Investoren"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- Stadtverordnete Paulsen, Fraktion CDU
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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31.08.2005
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Beschlussvorschlag
Bei Fragen an die Verwaltung
bezüglich geplanter Bauvorhaben werden häufig Informationen verweigert mit der
Begründung, dass der Investor geschützt werden müsse.
Es ist selbstverständlich,
dass Namen und finanzielle Aspekte des Schutzes bedürfen, wie es auch im
Nichtöffentlichen Teil der Stadtverordnetenversammlung und in den
Ausschusssitzungen praktiziert wird.
Allerdings geht es bei
Fragen an die Verwaltung z. B. auch um GFZ und GRZ u. a..
Hier wird eine weitergehende
Aussage manchmal nicht gegeben mit der Begründung, der „Schutz der Investoren“
gehe vor.
Ich frage den
Oberbürgermeister:
Wie definiert die Stadtverwaltung
unter Berücksichtigung der o.a. Begründung die Aussage „Schutz der Investoren“
?