Antrag - 01/SVV/0559

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Zusammenhang mit der 3. Tranche der Grundstücksübertragungen an die GEWOBA darauf hinzuwirken, dass die „Garagengrundstücke" unter folgenden Bedingungen übertragen werden:

 

1.  Die bestehenden Verträge zwischen den Garagenvereinen und der Stadt Potsdam sowie zwischen einzelnen Garagennutzern und der Stadt Potsdam werden von der GEWOBA übernommen und sind weiterzuführen.

2.  Bei beabsichtigten Verkäufen von Garagengrundstücken ist den Garagenvereinen bzw. einzelnen Nutzern ein Vorkaufsrecht einzuräumen.

3. Bei beabsichtigten Umnutzungen von Garagengrundstücken ist möglichst eine

    einvernehmliche Lösung zwischen der GEWOBA und den Garagenvereinen bzw.

    einzelnen Garagennutzern anzustreben.

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Erläuterung

Im Zuge der Haushaltskonsolidierung hat die Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2000 beschlossen, im Rahmen einer 3. Tranche eine Reihe von Grundstücken an die GEWOBA zu übertragen, die mit Garagen bebaut sind. Davon sind ca. 3.000 Garagenbesitzer betroffen, die bisher vertraglich mit der Stadt verbunden waren. Das hat zu erheblicher Verunsicherung, Frust und Kummer geführt.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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