Mitteilungsvorlage - 05/SVV/0688
Grunddaten
- Betreff:
-
Verbesserung der Situation der Stadt- und Landesbibliothek
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bibliothek
- Einreicher*:
- Bibliothek
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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31.08.2005
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Das Konzept zur Verbesserung der Situation der Stadt- und
Landesbibliothek wird am 02.11.2005 in die Stadtverordnetenversammlung
eingebracht.
Laut Beschluss der SVV am 03.11.2004 erging der Auftrag an
den Oberbürgermeister, ein Konzept zur Verbesserung der Situation der Stadt-
und Landesbibliothek zu erstellen. Insbesondere zu berücksichtigen waren
Sanierung und Umbau des Gebäudes, Investitionen im Innenbereich, Zukunft der
Zweigbibliotheken, Medienetat, Umsetzung der HSK-Maßnahmen sowie Aussagen zur
Zukunft des Bibliotheksstandortes.
In der
Stadtverordnetenversammlung wurde im Februar 2005 mündlich über den zuvor in
der Beigeordnetenkonferenz abgestimmten Zeitplan sowie die inhaltlichen
Zielstellungen informiert. Im Kulturausschuss am 10.02.2005 erfolgte ebenfalls
ein Bericht dazu. Ziel ist die Einbringung des Konzeptes in die
Stadtverordnetenversammlung im November 2005.
Wie berichtet wurden zwei
fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppen gebildet. Untersucht werden zum einen
die baulichen Optionen sowie die Optimierung der Geschäftsprozesse auch im
Hinblick auf die Erfüllung des HSK. 2005.
Ein externer Gutachter
wurde beauftragt, die Geschäftsprozesse zu analysieren und Varianten für die
zukünftige Bibliotheksarbeit vorzulegen. Basierend auf diesem Gutachten wird
das Bibliothekskonzept erstellt.
Am 09.06.2005 erhielt der
Kulturausschuss einen Zwischenbericht. Die Einbringung des Konzeptes, in die
Stadtverordnetenversammlung im November 2005, wurde von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis
genommen, wobei der Kulturausschuss einen Vorbericht zum Gutachten erhalten
wird.