Beschlussvorlage - 05/SVV/0651
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Satzungsbeschlusses und erneuter Satzungsbeschluss zur 4. (förmlichen) Änderung des Bebauungsplanes "Eisbergstücke", OT Fahrland
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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31.08.2005
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28.09.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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06.09.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
1.
Der
Satzungsbeschluss vom 13.10.2003 wird aufgehoben.
2.
Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird nur über die im Rahmen der
erneuten öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen der Bürger und
eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur 4.
(förmlichen) Änderung des Bebauungsplanes „Eisbergstücke“ entsprechend der
Anlagen 1 und 1A entschieden. Die Abwägungsentscheidung der ehemaligen
Gemeindevertretung Fahrland vom 13.10.2003 behält ansonsten ihre Gültigkeit.
3.
Der
Bebauungsplan „Eisbergstücke“ (Ortsteil Fahrland) in der Fassung der 4.
(förmlichen) Änderung wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird
gebilligt (s. Anlage 2).
Erläuterung
Begründung: Anlage
1
Kurzeinführung
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse und des beteiligten Ortsbeirates vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:
Anlage 1 Kurzeinführung
(2 Seiten)
Anlage 1A: Abwägungsvorschlag
zu den Stellungnahmen der Träger (5 Seiten)
öffentlicher Belange
Anlage 2: Bebauungsplan
mit Begründung (1 Plan, 20Seiten)
Anlage 3: Erschließungsvertrag (10 Seiten)
Anm.: Sofern Träger öffentlicher Belange auf
abgegebene Stellungnahmen verweisen, die bereits im Rahmen des Abwägungs- und
Satzungsbeschlusses der ehemaligen Gemeindevertretung Fahrland berücksichtigt
wurden, wird der Inhalt der Stellungnahme und der Abwägung wiedergegeben.
Zusammenfassung des Abwägungsvorschlags und Empfehlung
der Verwaltung
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Die Gemeindevertretung Fahrland hat auf ihrer Sitzung am 13.10.2003 den Bebauungsplan „Eisbergstücke“ in der Fassung der 4. Änderung als Satzung beschlossen. Im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Prüfung hat das Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr (jetzt Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung) die Verletzung von Rechtsvorschriften geltend gemacht. Aufgrund eines fehlerhaften Auslegungszeitraumes musste das Bauleitplanverfahren an diesem Verfahrensstand wiederaufgenommen und eine erneute öffentliche Auslegung durchgeführt werden. Gleichzeitig wurden die im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Prüfung vorgebrachten Hinweise redaktionell berücksichtigt.
Ziele der Planung sind die Neuaufteilung der überbaubaren Flächen und damit verbunden die innere Erschließung mit den Ziel der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die Errichtung von ca. 300 Wohneinheiten in Einzel- und Doppelhäusern, die Sicherung der Fläche für eine Kindertagesstätte sowie Festsetzungen von gliedernden Grünzügen mit integrierten Spiel- und Sportmöglichkeiten.
Zusammenfassung der Anregungen der Bürger und der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
Im Zeitraum vom 04.10.2004 bis zum 05.11.2004 wurde zum Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die erneute öffentliche Auslegung durchgeführt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 22.09.2004 bis zum 25.10.2004.
Insgesamt wurden 19 Träger öffentlicher Belange, deren Interessen durch die Planung berührt sein können, über die erneute Auslegung unterrichtet.
Anregungen der Bürger
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind keine Anregungen eingegangen.
Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde das Ministerium für
Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr (jetzt MIR) mit Schreiben vom 22.09.2004
um Stellungnahme zum Entwurf der 4. (förmlichen) Änderung des Bebauungsplanes
gebeten. Das Ministerium hat sich zur Planung nicht geäußert, so dass davon
ausgegangen wird, dass mit der Planung Einverständnis besteht. Von den Trägern
öffentlicher Belange, die über die erneute Auslegung unterrichtet wurden, sind
5 Stellungnahmen eingegangen. In einer Stellungnahme wurde der Planung
zugestimmt. In 3 Stellungnahmen wurden lediglich Hinweise für die Umsetzung der
Planung gegeben, die für das Bebauungsplanverfahren unmittelbar nicht relevant
sind. Bei denjenigen Stellen, die sich nicht zur Planung geäußert haben, wird
davon ausgegangen, dass sie der Planung zustimmen.
Anregungen und Hinweise:
Die unmittelbar zur Planung getroffenen
Äußerungen bezogen sich auf die verkehrsgerechte Anbindung des Plangebietes an
das örtliche Straßennetz (Brandenburgisches Straßenbauamt) sowie auf die
Forderung der Berücksichtigung von bestehenden Geh-, Fahr- und Leitungsrechten
(GDMCom Gesellschaft für Dokumentation und Telekommunikation).
Im Zusammenhang mit der weiteren Verdichtung und
Besiedelung des Plangebietes wird die Erforderlichkeit des verkehrsgerechten
Ausbaus des Knotenpunktes L 92/ Kienhorststraße/Triftweg für notwendig
erachtet, da eine Entlastung der L 92, als Verbindungsstraße zwischen der
Bundesstraße 2 und der Bundesstraße 273, vorerst nicht erfolgen wird.
Für die im Bebauungsplan dargestellte vorhandene
Ferngasleitung der Verbundnetz Gas AG (VNG) sind die bestehenden Geh-, Fahr-
und Leitungsrechte nicht festgesetzt.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange wurden geprüft und sind in den Abwägungsprozess
eingestellt worden.
Zusammenfassung des Abwägungsvorschlages
der Verwaltung zur Bürgerbeteiligung im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB
Da während der Auslegung keine Anregungen und
Hinweise vorgebracht wurden, kann
davon ausgegangen werden, dass mit der Planung Einverständnis besteht.
Zusammenfassung des Abwägungsvorschlages
der Verwaltung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
BauGB
Der Hinweis zum verkehrsgerechten Ausbau des Knotenpunktes L
92/Kienhorststraße/Triftweg wird zur Kenntnis genommen, ist aber nicht
unmittelbar planungsrelevant.
Der Hinweis bzgl. der nicht festgesetzten Geh-, Fahr- und
Leitungsrechte für die vorhandene Ferngasleitung wird berücksichtigt.
Planerische Konsequenzen des Abwägungsvorschlages
Aus dem Vorschlag der Verwaltung zur Abwägung der Anregungen der Bürger aus der erneuten öffentlichen Auslegung und der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ergibt sich folgende redaktionelle Änderung:
· Ergänzung der Hinweise zu bestehenden Gasleistungsrechten für die vorhandene Ferngasleitung FGL 80.01
Aus der zwischenzeitlich vorliegenden Ausführungsplanung ergibt sich aufgrund eines veränderten Grundstückszuschnittes und damit verbunden einer geänderten Erschließung eine weitere redaktionelle Änderung:
· Nördliche Erweiterung der Straßenverkehrsfläche in WA 38 um ca. 10 m zur Erschließung des Flurstücks Nr. 546 für die Doppelhaushälfte Nr. 264
Durch die v.g. redaktionellen Änderungen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Ein erneutes Beteiligungsverfahren ist nicht erforderlich.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gefolgt wird, kann der Satzungsbeschluss vom 13.10.2003 aufgehoben und der Satzungsbeschluss zur 4. (förmlichen) Änderung des Bebauungsplanes gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Aus der Umsetzung des Bebauungsplans resultieren
Folgekosten für die Erschließung sowie für die Durchführung
naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen.
Der Investor hat sich gemäß Erschließungsvertrag vom
26.11.2004 verpflichtet, die innere Erschließung mängelfrei herzustellen, zu finanzieren und die öffentlichen
Erschließungsanlagen an die Stadt kostenfrei zu übergeben. Die Modalitäten zur
Übergabe der öffentlichen Erschließungsanlagen sind im Erschließungsvertrag
geregelt.
Zur Durchführung der erforderlichen
naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, die sich aus dem Bebauungsplan
ergeben, hat sich der Investor gemäß Erschließungsvertrag verpflichtet.
Nach dem derzeitigen Realisierungsstand des
Bauvorhabens ist mit der Fertigstellung der Gesamtmaßnahme nicht vor 2006 zu
rechnen, so dass die künftigen jährlichen Unterhaltungskosten frühestens 2007
haushaltswirksam werden.
Vorbehaltlich der zukünftigen Haushaltsjahre ab 2007
werden die zukünftigen jährlichen Unterhaltungskosten in den folgenden
Haushaltsstellen wie folgt veranschlagt:
Straßenunterhaltung OT Fahrland: Haushaltsstelle: 63071.51100 Haushaltsansatz: ca.
23.000 €
Pflege Grünanlagen/Sport/Spielplätze: Deckungszähler:
58000.51071 Haushaltsansatz: ca. 42.600
€
Pflege Bäume:
Haushaltsstelle:
63071.51124
Haushaltsansatz: ca. 8.700 €
Pflege Straßenbegleitgrün:
Haushaltsstelle:
63071.51125
Haushaltsansatz: ca. 5.000 €
Diese Ausgaben können erst durch den zuständigen
Fachbereich getätigt werden, wenn hierfür in den künftigen Haushaltsjahren die
entsprechende Ermächtigung vorhanden ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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45 kB
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1,1 MB
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417,7 kB
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4
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80,9 MB
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5
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(wie Dokument)
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307,1 MB
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