Beschlussvorlage - 01/SVV/0629

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Straßenreinigungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam – gültig ab 01.01.2002     

 

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Erläuterung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Potsdam hatte in ihrer Sitzung am 22.11.1996 die Straßenreinigungssatzung und die Straßenreinigungsgebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen (Fahrbahnen, Geh- und Radwege) beschlossen.

 

Durch die in den vergangenen 5 Jahren vollzogene Entwicklung in der Stadt Potsdam entsprechen diese Satzungen nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten.

 

Ein weiteres Erfordernis der Schaffung und der Beschlussfassung einer neuen Straßenreinigungsgebührensatzung besteht auf Grund der Notwendigkeit der Einführung des Euro ab 01.01.2002.

 

Die Neuordnung der Reinigungsklassen umfasst die Einordnung der zu reinigenden Straßen und Plätze nach folgenden Kriterien:

 

              - Brandenburger Str., Bereich Hauptbahnhof               Reinigungsklasse 1

              - historische Innenstadt Potsdam              Reinigungsklasse 2

              - Magistralen (Hauptstraßen) und Parkflächen              Reinigungsklasse 3

              - Nebenstraßen und Parkflächen              Reinigungsklasse 4

              - Anliegerstraßen              Reinigungsklasse 5

 

Ist in diesen Reinigungsklassen eine ausschließlich maschinelle Reinigung mittels Kehrmaschine möglich, wurde eine Reinigungsklasse (RK) mit dem Kennzeichen "K" eingeordnet, zum Beispiel "3K"

 

Für die Reinigungsklasse 1 wurden dazu zusätzlich 2 Gebühren, unterteilt nach den Bereichen Brandenburger Straße und Hauptbahnhof, errechnet.

 

Die vorliegenden Übersicht stellt die Gebührenkalkulation auf der Grundlage des Betriebsabrechnungsbogens (BAB) von 1999 und der zur Zeit erhobenen LSP-Kostensätze durch die STEP GmbH dar.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Für die Straßenreinigung wurden im Jahr 2001 insgesamt 7.725.000,00 DM (einschließlich Winterdienstkosten) in den Haushalt eingestellt. Mit der neuen Straßenreinigungssatzung ergibt sich eine finanzielle Auswirkung von insgesamt 5.923.685,00 DM, dies sind 3.028.732,00 Euro, für das Haushaltsjahr 2002.

 

Für 2001 wurden Einnahmen (entsprechend der Gebühren der Straßenreinigungsgebührensatzung) in Höhe von 4.500.000,00 DM geplant. Die Berechnung der Einnahmen für 2002 beläuft sich auf eine Summe von 3.172.110,00 DM, das sind 1.621.874,00 Euro.

 

Daraus ergibt sich ein Zuschuss für 2001 von 3.225.000 DM und für 2002 von 2.751.575,00 DM, das sind 1.406.857,90 Euro.

 

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