Beschlussvorlage - 05/SVV/0650
Grunddaten
- Betreff:
-
Billigung des Abwägungsergebnisses und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplanentwurf SAN-P 09 "Block 16"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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31.08.2005
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28.09.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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20.09.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen
1.
Das
Abwägungsergebnis der Stellungnahmen zu der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanentwurf SAN-P 09
„Block 16“ wird gebilligt (siehe Anlage 2).
2.
Der
Bebauungsplanentwurf SAN-P 09 „Block 16“ wird erneut öffentlich ausgelegt
(siehe Anlage 3).
Erläuterung
Billigung des Abwägungsergebnisses und
Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplanentwurf SAN-P 09 „Block 16“
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die
den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage
enthalten:
- Anlage 1: Kurzeinführung
( 2 Seiten)
- Anlage 2: Abwägungsergebnis
( 13 Seiten)
- Anlage 3: Begründung
zum Bebauungsplan mit Planzeichnung ( 44 Seiten + 1 Plan)
Anlage
1
1. Kurzeinführung
1.1. Darstellung
der bisherigen Verfahrensschritte und der Ergebnisse aus den vorangehenden
Beteiligungsverfahren
Anlass
für die Aufstellung des Bebauungsplans SAN - P 09
"Block 16" ist die beabsichtigte nutzungsstrukturelle Stärkung der Attraktivität
des Blockes unter besonderer Berücksichtigung der Erhaltung und einer
denkmalverträglichen Ergänzung der Baustruktur zur Konfliktentschärfung
zwischen benachbarten Nutzungen auf einem in der Vergangenheit als Biergarten genutzten Grundstück. Der Bebauungsplan soll dazu dienen, die
bestehenden gewachsenen baulichen Strukturen, die gekennzeichnet sind durch ein
Nebeneinander von Wohnen, Einzelhandel und wohnverträglichen Gewerbebetrieben, zu
bewahren. Des Weiteren soll die Sanierung und Instandsetzung der historischen
Bausubstanz im Bereich des Blockes 16, der Bestandteil eines förmlich
festgesetzten Sanierungsgebietes ist, unterstützt
werden.
Darüber hinaus ist durch die historischen Entwicklungen im Block auf einzelnen Grundstücken das maximal zulässige Maß der baulichen Nutzung für besondere Wohngebiete deutlich überschritten, so dass hier eine generelle Prüfung der Wohnverträglichkeit erforderlich war. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die bisherige Regelung zur Verteilung der Nutzungsanteile zwischen Wohnen und gewerblichen Nutzungen (Sanierungsziele) durch die eingetretenen Entwicklungen in der Brandenburger Straße und der Friedrich-Ebert-Straße angepasst werden muss.
Für Teile des Geltungsbereiches (Grundstücke Gutenbergstraße 27, Friedrich-Ebert-Straße 94-96, Jägerstraße 28-30 sowie die innenliegenden Flurstücke 373 und 374) wurde durch Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16. Dezember 1999 ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Für den Bebauungsplanentwurf SAN - P 09 „Teilbereich Block 16“ wurde bereits die frühzeitige Beteiligung der Bürger, die Trägerbeteiligung und die öffentliche Auslegung durchgeführt.
Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 6. März 2002 zur Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans auf den gesamten Block 16 einschließlich einer Teilfläche der Brandenburger Straße erfolgte vor dem Hintergrund bestehender Investitionsabsichten für einzelne Grundstücke. Durch die Erweiterung des Geltungsbereiches wurde ein erneutes Beteiligungsverfahren notwendig.
Die frühzeitige Beteiligung der
Bürger an der Planung fand in der Zeit vom 08. Oktober bis zum 22.
Oktober 2002 im Fachbereich Stadterneuerung und Denkmalpflege der Stadtverwaltung
Potsdam statt. Insgesamt haben
sich 4 betroffene Bürger zu dem Planungsentwurf geäußert. Die Stellungnahmen
betrafen vor allem die zu erwartenden Lärmemissionen bei der Wiederbelebung des
Biergartens auf dem Grundstück der Friedrich-Ebert-Straße 94. Den Bedenken der
Anwohner wurde gefolgt, die Planung entsprechend geändert. Bei einer
Wiederbelebung des Biergartens sieht der überarbeitete Bebauungsplanentwurf ein
Lärm- und Sichtschutz zu den benachbarten Grundstücken vor.
Die Träger öffentlicher Belange, die städtischen Ämter und die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 26. November 2002 an der Planung beteiligt. Der Beteiligungszeitraum war bis zum 30. Dezember 2002 befristet. Von den 31 beteiligten Behörden und Stellen haben 24 schriftliche Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanentwurf abgegeben. Die Stellungnahmen
führten zu redaktionellen
Änderungen in der Begründung, die vorgenommenen Änderungen betrafen keine
wesentlichen Planinhalte und berührten die Grundzüge der Planung nicht.
Aufgrund
der Änderungen des Vollgeschossbegriffs (verbundenen mit dem Inkrafttreten der
zum 01.09.2003 novellierten Brandenburgischen Bauordnung) war es erforderlich,
den Bebauungsplan redaktionell zu überarbeiten. Dies betraf die Erhöhung der
zulässigen Zahl der Vollgeschosse um 1 bei einem Teil der Gebäude sowie die
Einfügung von textlichen Festsetzungen über die Zulässigkeit des Dachausbaus.
Die vorgenommenen Änderungen führten dazu, dass der Planinhalt im Vergleich zur
Offenlagefassung sowie dem davor liegenden Stand der Abwägung unverändert ist,
da die vor dem 01.09.2003 geltende Bauordnung die Realisierung eines
„privilegierten Daches“ zuließ, das unter bestimmten Voraussetzungen nicht als
Vollgeschoss galt und demnach auch keine GFZ-Relevanz hatte. Die mit der
Einbeziehung nutzbarer Dachräume in die Geschossflächenberechnung nun deutlich
höheren erzielbaren baulichen Dichten (GFZ) führen zu keiner Änderung des
Planinhaltes im Sinne des BauGB, da durch die vorgenommenen Anpassungen das
Abwägungsergebnis weiterhin Bestand hat. Beteiligungen aus diesem Grund sind
daher nicht erforderlich.
1.2. Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
1.2.1 Auslegung des
Bebauungsplanentwurfes SAN-P 09 „Block 16“
Der
Bebauungsplan wurde nach der Trägerbeteiligung in mehreren Punkten geändert, weil sich in der Fortführung der
Planungszieldiskussion für die gesamte Innenstadt (Bereich 2. Barocke
Stadterweiterung) Aktualisierungsbedarf für die Festsetzungen des
Bebauungsplans ergeben haben. Die Grundzüge der
Planung sind dadurch nicht berührt. Betroffen sind die folgenden Festsetzungen:
- Ausschluss
der Zulässigkeit von Banken im Kerngebiet 2,
- Festsetzung
der Wohnnutzung im 1. Obergeschoss in den „Barocken Typenhäusern“ auf den
Grundstücken Brandenburger Straße 43, 46 und Friedrich-Ebert-Straße 93,
94, 95 und 97 im besonderen Wohngebiet 1,
- Verzicht
auf die Festsetzung über die eingeschränkte Zulässigkeit gewerblicher
Nutzungen oberhalb des 1. Vollgeschosses im besonderen Wohngebiet 1 –
neben Einzelhandel und Gastronomie sind im vorliegenden
Bebauungsplanentwurf auch sonstige Gewerbebetriebe (mit Ausnahme von
Banken) und kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche
Einrichtungen zulässig,
- Reduzierung
eines Seitenflügels auf dem Grundstück Brandenburger Straße 46
entsprechend der beantragten Sanierung und
- Erweiterung
eines eingeschossigen Anbaus im rückwärtigen Bereich im Kerngebiet um
bereits überdachte Grundstücksteile.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten.
Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzungen nicht. Mittelbare
Kosten können dann entstehen, wenn die Stadtverwaltung die durch den
Bebauungsplan geschaffenen Baurechte ausnutzt und die Mittel zur Verwirklichung
von Projekten in den Haushalt der Stadt Potsdam einstellt.
Die
Finanzierung des Bebauungsplanes erfolgt durch den treuhänderischen
Sanierungsträger aus dem Treuhandvermögen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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