Mitteilungsvorlage - 05/SVV/0463

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, zu prüfen, ob der geplante Umbau der Spindelstraße in Potsdam-Babelsberg aus Lärmschutzgründen mit einer Fahrbahn aus Asphalt ausgeführt werden kann.

 

Die Prüfung hat ergeben, dass die vorliegende freigegebene Planung für die Spindelstraße mit einem Kleinsteinpflasterbelag nicht geändert werden und ein Asphaltbelag nicht ausgeführt werden soll, weil

 

 

·         Für die Spindelstraße existiert eine vom FB Grün- und Verkehrsflächen freigegebene Ausführungsplanung, die eine Wiederherstellung der Fahrbahn in Granitkleinsteinpflaster vorsieht.

·          Die Bauleistung war Gegenstand einer öffentlichen Ausschreibung.

·         Auf dieser Planung basiert auch der Förderantrag zur Spindelstraße. Die Einzelbestätigung des LBVS liegt seit dem 13.02.2003 vor. Da die Maßnahme mit Mitteln aus dem Bund-Land-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ zu 80 % finanziert wird, ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde zwingend erforderlich. Diese liegt mit Datum vom 20.01.2003 vor.

 

 

 

·         Grundlage der Planung ist unter anderem der Konsens zwischen dem Straßenbaulastträger, der Stadterneuerung und der Denkmalpflege, die Straßen mit untergeordneter Verkehrsfunktion im Denkmalbereich mit einer Fahrbahn in Natursteinpflaster herzustellen. Die Straßen im Quartier, das durch die Garn-/ Tuchmacher- und die Spindelstraße erschlossen wird, soll danach einheitlich mit Fahrbahnen aus Granitkleinsteinpflaster hergestellt werden. Das Kleinsteinpflaster ist im Bestand vorhanden und wurde in den letzten Jahren in der Garnstraße, und teilweise in der Tuchmacherstraße erneuert.

·         Die Spindelstraße ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone. Die vorliegende Planung, insbesondere die Ausgestaltung für den ruhenden Verkehr, unterstützt durch die Einengung der zur Verfügung stehenden Fahrbahnbreite den verkehrsberuhigten Charakter der Spindelstraße.

·         Des weiteren ist die Spindelstraße eine untergeordnete kurze Straße, die durch eine Kreuzung gleichrangiger Straßen in zwei Abschnitte von ca. 75m und 120m unterteilt wird. Auch aus diesem Grund ist keine wesentlich höhere Geschwindigkeit (und daraus resultierende höhere Lärmbelastung) als die zulässigen 30 km/h realistisch.

·         Kleinsteinpflaster ist wesentlich glatter als z.B. das in der Straße Alt Nowawes verwendete Großsteinpflaster und erzeugt dementsprechend weniger Lärm.

 

Gemäß Prüfauftrag der Stadtverordnetenversammlung wurden die maßgebenden Ämter erneut um Stellungnahme gebeten.

 

Die denkmalpflegerische Stellungnahme fordert den Erhalt der bestehenden Pflasterungen unter Berufung auf § 2 der Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs Nowawes.

 

Der Fachbereich Grün- und Verkehrsanlagen favorisiert im Hinblick auf die Unterhaltung eine Fahrbahn aus Asphalt. Die Stellungnahme der Denkmalpflege wird vom Straßenbaulastträger jedoch als ausschlaggebend anerkannt.

 

Auch die konkretisierten Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet Babelsberg, die 1999 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurden, sehen den Erhalt und die Wiederherstellung der Straße mit historischen Materialien vor:

Auszug aus dem Städtebaulichen Rahmenplan:

„Die Gestaltung von Straßen, Gehwegen und öffentlichen Plätzen hat in Übereinstimmung mit ihrem historischen Ursprung zu erfolgen“

„Im Zusammenhang mit Instandsetzungsarbeiten der Straßen, Gehwege und öffentlichen Plätzen sind die historischen Materialien zu erhalten und soweit möglich wiederzuverwenden.“

 

 

Zusammenfassend läßt sich feststellen, dass im Zuge der erneuten Prüfung des zu wählenden Fahrbahnbelages der Spindelstraße die vorliegende freigegebene Planung bestätigt wurde.

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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