Beschlussvorlage - 05/SVV/0607
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungs- und erneuter Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 90 "Gartenstraße - West"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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31.08.2005
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28.09.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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20.09.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Das Abwägungsergebnis der
Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und der Trägerbeteiligung für
den Bebauungsplan Nr.90 „Gartenstraße - West“ wird gebilligt.
- Der Entwurf zum Bebauungsplan
Nr. 90 „Gartenstraße - West“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich
ausgelegt.
Erläuterung
Billigung des
Abwägungsergebnisses und
Erneuter Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplanentwurf
Nr. 90
„Gartenstraße - West“
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage enthalten:
- Anlage 1: Kurzeinführung
(1 Seite)
- Anlage 2: Abwägungsergebnis (17 Seiten)
- Anlage 3: Bebauungsplan
mit Begründung (1 Plan + 36 Seiten)
Anlage 1
1. Kurzeinführung
1.1 Darstellung
der bisherigen Verfahrensschritte und der Ergebnisse aus vorrangegangenen
Beteiligungsverfahren
Der Bebauungsplan Nr. 90 “Gewerbegebiet Gartenstraße West”
umfasst eine Fläche von ca. 6,4 ha, die zum überwiegenden Teil innerhalb des
Entwicklungsbereiches Babelsberg (Entwicklungssatzung veröffentlicht im
Amtsblatt vom 19.04.1996) liegt.
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 13.09.2000 gefasst. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde im Oktober 2001, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Dezember 2001 / Januar 2002 durchgeführt. Die öffentliche Auslegung unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 09.05. bis 10.06.2005.
Ziel der Planung ist es, gewerbliche und Mischbauflächen zu
entwickeln und zu sichern. Darüber hinaus soll eine Fläche für Gemeinbedarf
planungsrechtlich gesichert werden. Die ungegliederte städtebauliche Situation
soll insbesondere entlang der umgebenden Straßen geordnet werden.
Durch die vorgebrachten Anregungen im Rahmen der
öffentlichen Auslegung unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden
Änderungen in den Plan eingearbeitet und die Begründung überarbeitet.
1.2. Anlass
für die vorliegende Beschlussvorlage
Im Rahmen des Auslegungsverfahrens wurden Anregungen
vorgebracht, die eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich machen, da sie
die Grundzüge der Planung berühren.
Folgende Änderungen wurden in die vorliegende Fassung des Bebauungsplans
eingearbeitet:
· Auf Grund von Einwendungen eines Grundstückserwerbers, wurde die Art der Nutzung eines Grundstücks von Gewerbe- in Mischgebiet geändert.
- Die
Festsetzungen zum Immissionsschutz wurden auf Grund einer
schalltechnischen Untersuchung vom Juni 2002 erweitert. Lärmpegelbereiche
wurden in die Planzeichnung übernommen und die Begründung zum Punkt
Immissionsschutz in Abstimmung mit dem Amt für Immissionsschutz
überarbeitet.
- Die
Pflanzfestsetzungen wurden in Abstimmung mit dem Bereich Umwelt
überarbeitet.
- Festsetzungen
zu Werbeanlagen wurden gestrichen, da diese in der neuen Werbesatzung
geregelt sind.
- In
der Begründung wurden die Aussagen zu den Eigentumsverhältnissen,
Stellplätzen, Altlasten und zum Flächennutzungsplan der aktuellen
Situation angepasst.
Da das Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des
Aufstellungsbeschlusses vom 13.09.2000 durchgeführt wird, musste gemäß § 25 (2)
Ziffer 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung betrachtet werden, ob
eine UVP-Vorprüfungspflicht besteht. Diese Pflicht besteht gemäß UVP-Gesetz
nicht.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten. Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzungen nicht. Mittelbare Kosten können dann entstehen, wenn die Stadtverwaltung die durch den Bebauungsplan geschaffenen Baurechte ausnutzt und Mittel zur Verwirklichung von Projekten in den Haushalt der Stadt Potsdam einstellt.
Die
Finanzierung des Bebauungsplans erfolgt durch den treuhänderischen
Entwicklungsträger aus dem Treuhandvermögen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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114,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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697,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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1 MB
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