Beschlussvorlage - 05/SVV/0644
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 57 "Kinderspielplatz Bertha-von-Suttner-Straße" und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 94 "Puschkinallee/ Behlertstraße/ Kleine Weinmeisterstraße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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31.08.2005
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28.09.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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06.09.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Aufstellungbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 57 „Öffentlicher Kinderspielplatz Bertha-von-Suttner-Straße“ vom 07.06.1995 wird gemäß § 2 (4) i.V.m. § 2 (1) BauGB aufgehoben.
2. Der Bebauungsplan Nr. 94 „Puschkinallee/ Behlertstraße/ Kleine Weinmeisterstraße“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).
Erläuterung
Begründung Anlage 1
Kurzeinführung
Hinweis zur Gliederung der
Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der
Originalvorlage dem Büro der Stadtverordnetenversammlung und den Mitgliedern
der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:
Anlage 1 Kurzeinführung
(1 Seite)
Anlage 2 Bebauungsplan
mit Begründung (Plan + 28 Seiten)
Zusammenfassung des Abwägungsvorschlags und Empfehlung der Verwaltung
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 31.03.2004 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 94 „Puschkinallee/ Behlertstraße/ Kleine Weinmeisterstraße“ beschlossen.
Ziel der Planung in Form eines
Textbebauungsplanes ist der Schutz der Wohnfunktion vor Veränderungen durch
gewerbliche und dienstleistungsorientierte Nutzungen. Der größte Teil des
Geltungsbereiches wird als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt, in dem mit
textlichen Festsetzungen gewerbliche und dientleistungsorientierte Nutzungen
ausgeschlossen werden, die in der Lage sind, das Wohnen zu verdrängen. In einem Teilgebiet ist ein Mischgebiet
festgesetzt; bestehende Freiflächen werden als öffentliche Grünflächen
gesichert.
Zusammenfassung der Anregungen der
Bürger und der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
Im Zeitraum vom 18.08.2004 bis zum 20.09.2004 wurde zur
Planung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung durchgeführt.
Es wurden seitens der Bürger keine Anregungen zum Entwurf des
Bebauungsplanes vorgetragen. Von einer Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange an der Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB wurde
abgesehen, da die betroffenen Träger bereits frühzeitig über die Planungen zum
Vorentwurf informiert wurden (mit Schreiben vom 28.07.2003). Den vorgetragenen
Bedenken wurde im Entwurf zum Bebauungsplan vollständig Rechnung getragen, so
dass von einer Information über die Öffentliche Auslegung abgesehen werden
konnte.
Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Planung im Hinblick auf die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nicht zu ändern.
Empfehlung der
Verwaltung
Sofern dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung
der Bürger und der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gefolgt
wird, kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Zu den finanziellen Auswirkungen wird auf den Punkt 7.7 der
beiliegenden Begründung zum Bebauungsplan Nr. 94 „Puschkinallee/ Behlertstraße/
Kleine Weinmeisterstraße“ hingewiesen.
Danach
ist dort zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar, ob Grunderwerb durch die
öffentliche Hand aufgrund der Festsetzung des Kinderspielplatzes
Bertha-von-Suttner-Straße erforderlich sein wird. Die vermögensrechtliche
Klärung steht noch aus. Die Stadt Potsdam ist Eigentümerin des Grundstücks. Der
Rückübertragungsanspruch der Antragsteller wurde abgewiesen. Dagegen richtet
sich die Klage der Antragsteller. Das Verfahren wird sich voraussichtlich bis
2006 hinziehen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die
Finanzplanung sind frühestens im Jahre 2010 zu erwarten für den Fall, dass dem
Rückübertragungsanspruch im Klageverfahren stattgegeben würde. Nähere Angaben
können erst durch den zuständigen Fachbereich getätigt werden, wenn hierfür im
Haushalt die entsprechende Ermächtigung vorhanden ist (Haushaltsvorbehalt). Sie
sind nicht zwingend zur Realisierung der ausgewiesenen Baugebiete erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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468 kB
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2
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(wie Dokument)
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73,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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28 kB
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4
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(wie Dokument)
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110 kB
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