Beschlussvorlage - 05/SVV/0649
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 85 "Alt-Drewitz-Nord"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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31.08.2005
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28.09.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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06.09.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Anregungen der Bürger zum Bebauungsplan Nr. 85
“Alt – Drewitz - Nord“ entschieden (s. Anlage 1a).
2. Der
Bebauungsplans Nr. 85 “Alt – Drewitz - Nord“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung
gebilligt (s. Anlage 2).
Erläuterung
Begründung
Anlage 1
Kurzeinführung
Hinweis zur Gliederung
der Beschlussvorlage
In
den Unterlagen, die in der Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten
Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:
Anlage 1:
Kurzeinführung (1 Seite)
Anlage 1a: Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den
Anregungen
der Bürger (3 Seiten)
Anlage2: Bebauungsplan Nr. 85 „Alt-Drewitz – Nord“ mit
Begründung (50 Seiten,
1 Plan)
Zusammenfassung des
Abwägungsvorschlags und Empfehlung der Verwaltung
Anlass für die vorliegende
Beschlussvorlage
Die Stadtverordnetenversammlung
hat auf der Sitzung am 02. März 2005 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans
Nr. 85 „Alt – Drewitz – Nord“ beschlossen. Gegenstand der Planung ist die
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine geordnete, städtebauliche Entwicklung
des Gebietes unter Berücksichtigung des Veränderungsdrucks, der sich in den
letzten Jahren durch verstärktes Eindringen von gewerblichen Nutzungen im
östlichen Randbereich des Gebietes bemerkbar gemacht hat, und die daraus
bereits entstandenen wechselseitigen bodenrechtlichen Spannungen zwischen
gewerblichen Nutzungen und der gebietsprägenden Wohnnutzung.
Der
Bebauungsplan trifft insbesondere Festsetzungen zur Art und Maß der Nutzung,
der Bauweise, zu den Verkehrsflächen, Grünflächen und Versorgungsleitungen
sowie zum Schutz vor Lärmimmissionen.
Zusammenfassung des Abwägungsvorschlages der Verwaltung zu
den Anregungen der Bürger gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Fachbereiche innerhalb der
Verwaltung
Zusammenfassung der Ergebnisse aus der Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange
Gemäß § 4 Abs.1 wurden Behörden und Stellen im Land
Brandenburg, die Träger öffentlicher Belange sind und deren Belange von den
Planänderungen berührt sein können, mit Schreiben vom 22.07.2004 um
Stellungnahme zum Vorentwurf des Bebauungsplanes gebeten. 6 Stellungnahmen sind
eingegangen. Davon enthielten 4 Stellungnahmen Bedenken und Hinweise, die im
Bebauungsplanentwurf berücksichtigt
wurden. Die Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurde
mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur öffentlichen Auslegung am
02. März 2005 gemäß §1 Abs. 6 Bau GB gebilligt.
Zusammenfassung
der Ergebnisse aus der Beteiligung der Fachbereiche der Stadtverwaltung
Aus der Beteiligung der Fachbereiche der Stadtverwaltung gingen Stellungnahmen zur Berücksichtigung von Belangen des Umwelt- und Naturschutzes innerhalb des Gebietes und zur Erschließung ein. Die Änderungen wurden eingearbeitet und lagen bereits zum Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Stadtverordnetenversammlung am 02. März 2005 vor.
Zusammenfassung
der Ergebnisse aus der Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
In der Zeit der öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplans vom 08.04.2005 bis zum 10.05.2005 sind insgesamt 3 Anregungen
eingegangen.
Die vorgebrachten Anregungen bezogen sich auf die
Verschiebung der hinteren Baugrenze der Flurstücke 370 und 371, die Ablehnung
einer Grenzbebauung sowie den Verzicht auf die Festsetzung der Fläche zum
Erhalt von Bäumen auf den Flurstücken 372 und 373.
Die
Anregungen der Bürger wurden geprüft und sind aus Gründen der Erhaltung des
Orts- und Landschaftsbildes nicht in die Planung eingeflossen. Planänderungen
ergeben sich nicht.
II.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern dem
Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung der Bürger an der
Bauleitplanung gefolgt wird, kann dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr.
85 „Alt – Drewitz – Nord“ zugestimmt werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Mit dem
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan fallen für den Haushalt der Stadt Potsdam
unmittelbar keine Kosten an.
Erst mit der
Umsetzung des Bebauungsplans und der Ausschöpfung von Baurechten insbesondere
auf dem Flurstück 364/5 (in der Flur 7, Gemarkung Drewitz) könnten für die
Stadt Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb eines zusätzlichen
Straßenverkehrsanteils entstehen, sofern eine Erweiterung der
Straßenverkehrsfläche erforderlich sein sollte.
Diese
Ausgaben können erst durch den zuständigen Fachbereich getätigt werden, wenn
hierfür im Haushalt die entsprechende Ermächtigung vorhanden ist
(Haushaltsvorbehalt).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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35,5 kB
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2
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217,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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12,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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350,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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711,9 kB
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