Antrag - 01/SVV/0667

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister der Stadt Potsdam wird beauftragt, bis Dezember 2001 eine Brandschutzbedarfsplanung für die nächsten fünf Jahre vorzulegen. Diese soll darstellen, welche qualitativen Anforderungen an die Arbeit der Feuerwehr in der Landeshauptstadt Potsdam gestellt werden, so z.B. nach welcher Hilfsfrist die Feuerwehr mit welchen Funktionen am Einsatzort ist. In der Brandschutzbedarfsplanung soll ebenfalls dargestellt werden, wie sich die Personal- und Investitionskosten in diesem Bereich entwickeln. Des weiteren sollen in ihr die Risikobereiche des Stadtgebietes verzeichnet sein und Vorschläge zum präventiven Brandschutz gemacht werden.

 

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Erläuterung

Eine Brandschutzbedarfsplanung bietet die Möglichkeit, frühzeitig Problemgebiete zu erkennen und diese auf dem Weg der Stadtplanung zu entschärfen. Ebenso ist es notwendig, die gewünschten und notwendigen Standards der Feuerwehren in der Stadt zu definieren und diese durch eine entsprechende Finanzplanung abzusichern.

 

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