Beschlussvorlage - 05/SVV/0725
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur öffentlichen Auslegung des BebauungsplansNr. 95 "Nördlich des Pfingstbergs/Vogelweide"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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28.09.2005
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02.11.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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11.10.2005
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Erläuterung
Begründung: Anlage
1
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:
Anlage 1: Kurzeinführung (2
Seiten)
Anlage 2: Bebauungsplan Nr. 95 „Nördlich des Pfingstbergs/Vogelweide“ (53
Seiten, 2 Pläne)
Darstellung der Ergebnisse aus bisherigen Verfahrensschritten und Empfehlung der Verwaltung
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 04.09.2002 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 95 „Nördlich des Pfingstbergs/Vogelweide“ beschlossen (DS 02/SVV/0506).
Ziel der Planung ist es, eine Wohnbebauung für maximal 15
großzügige Grundstücke vorzubereiten. Die Bebauung soll sich in ihrer
Dimension, Proportion, Material und Farbe harmonisch dem Landschaftsraum
anpassen. Weitere Ziele sind die Sicherung der Waldflächen, Aufbau eines
Waldmantels, die errichtung linearer Großbaumstrukturen (sog. Waldfinger) und
die ökologische Aufwertung und landschaftliche Sicherung der Kuppe sowie die
Verbindung zwischen Fritz-von-der-Lancken-Str. und Bertiniweg bis zur Villa
Gutmann.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand vom 12.08. bis zum
08.09.2003 statt. Die Bürger haben sich zur Planung nicht geäußert.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand vom
09.01.2004 bis zum 13.02.2004 statt. Von den beteiligten Trägern öffentlicher
Belange trugen 6 Träger Anregungen und Bedenken vor, die im weitern Verfahren
ausgeräumt wurden.
Teils
grundsätzliche, teils detailbezogene Bedenken der Denkmalbehörde haben eine
grundhafte Überprüfung und entwurfliche Neubearbeitung des städtebaulichen
Konzeptes erforderlich gemacht, die im Ergebnis zu einer deutlich besseren
Einbindung der Bauparzellen in die Landschaftsstruktur und – trotz weiterhin
vorteilhafter Ausrichtung der Bauparzellen – zu einer minimierten Auffälligkeit
in den Blickbezügen vom Pfingstberg geführt haben. Vor dem Hintergrund dieser
Veränderungen haben nach den hierzu erfolgten umfangreichen Abstimmungen die
untere Denkmalschutzbehörde der Stadt, die Stiftung Preussische Schlösser und
Gärten sowie das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege der veränderten
Planung zugestimmt.
Auch in
landesplanerischer Hinsicht ist das ursprüngliche planerische Konzept (Stand
2004) von der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung zunächst als nicht mit den
Zielen der Raumordnung vereinbart bewertet worden. Die neue planerische
Grundlage ist auch hier nach einem Abstimmungsprozess im August 2005 in eine
positive Bewertung gemündet; die GL hat in einer Stellungnahme vom 09.08.2005
ihr Einverständnis zum neuen städtebaulichen Konzept mitgeteilt.
Das Amt
für Immissionsschutz wies auf den Immissionskonflikt eines geplanten reinen
Wohngebietes neben einem uneingeschränkten Gewerbegebiet im B-Plan Nr. 52 hin.
Nach dem Abstimmungsprozess im Bebauungsplan Nr. 52 „Rote Kasernen“ wurde dort
zum Schutz der geplanten Wohnbebauung im Bebauungsplan Nr. 95 „Nördlich des
Pfingstbergs/Vogelweide“ eine Lärmkontigentierung vorgenommen.
Zur verkehrlichen
Erschließung des Plangebietes sind kontroverse Vorschläge und Bewertungen
vorgebracht worden. Anhand des übergeordneten Ziels, Durchgangsverkehr durch
das Plangebiet und die Nauener Vorstadt grundsätzlich zu unterbinden, wurde
hierzu schon im Vorfeld dieser Vorlage eine Entscheidung zum Verkehrssystem
getroffen, die auch im benachbarten Bebauungsplan Nr. 60 „Bertinistraße“ ihren
Niederschlag findet (vorgesehene Auftrennung der Bertinistraße, Verkehrsfläche
besonderer Zweckbestimmung). Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die
Verlängerung der Fritz-von-der-Lancken-Straße, ein Anschluss vom Neuen Garten
her ist nicht vorgesehen.
Bedenken hinsichtlich des Ausgleiches der ökologischen Bilanz wurde von den Naturschutzbehörden vorgetragen, vor allem zu den Eingriffen in das Schutzgut Boden, zu dem ein planexterner Ausgleich für erforderlich gehalten wird. In Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde wurde auf die Bedenken eingegangen. Der Ausgleich der durch den Bebauungsplan vorbereiteten Beeinträchtigungen in das Schutzgut Boden erfogt z. T. planintern auf den Flächen der Waldfinger. Das verbleibende Ausgleichsdefizit wird planextern durch Entsiegelung auf den Flächen der stadt Potsdam erfolgen.
Empfehlung der Verwaltung
Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung kann der Beschluss
zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Durch den Beschluss zur
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 95 entstehen keine unmittelbaren
Kosten. Erst mit dem Beginn der geplanten Maßnahmen nach festgestellter
Planreife des Bebauungsplans entstehen folgende finanziellen Auswirkungen:
Einnahmen:
Ein Wertausgleich zugunsten der Stadt in Höhe von ca.
335.000 € ergibt sich nach aktuellem Planungsstand aus entsprechenden
Vertragsregelungen.
Ausgaben:
Die Verlängerung der
Fritz-von-der-Lancken-Straße wird in zwei Ausbaustufen erstellt. Die erste
Ausbaustufe wird von der Gewoba gezahlt. Die zweite Ausbaustufe wird erst im
Rahmen der städtischen Erschließung des Bertiniwegs erstellt. Diese ist nicht
vor 2008 geplant. Sie wird von der Stadt Potsdam übernommen und beläuft sich
auf ca. 200.000 €.
Erläuterung zu Einnahmen
und Ausgaben siehe Begründung Kap. 9 Seiten 43 und 44
Die
zu realisierende Maßnahme steht, mit den notwendigen Ausgaben, unter dem
Vorbehalt des jeweils genehmigten Haushalts, für die entsprechenden
Haushaltsjahre.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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350 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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731,1 kB
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