Beschlussvorlage - 05/SVV/0722
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzung des Flächennutzungsplanes Potsdam; "Ergänzungsbereich Trebbiner Straße "Beitrittsbeschluss zur Maßgabe des Genehmigungsbescheides des MIR vom 15.06.2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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28.09.2005
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02.11.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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11.10.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Der Maßgabe, die das Ministerium für Infrastruktur und
Raumordnung am 15.06.2005 im Zusammenhang mit der Genehmigung der Ergänzung des
Flächennutzungsplanes Potsdam „Ergänzungsbereich Trebbiner Straße“ erteilt hat,
wird beigetreten.
Die ergänzte Fassung der Begründung zur FNP-Ergänzung wird
gebilligt (siehe Anlage).
Erläuterung
Begründung
Die Ergänzung des Flächennutzungsplanes Potsdam „Ergänzungsbereich Trebbiner Straße“ wurde am 06.04.2005 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Am 18.05.2005 wurde beim Ministerium für Infrastruktur und
Raumordnung (MIR) die Genehmigung für die Ergänzung des Flächennutzungsplanes
beantragt.
Mit Bescheid des MIR vom 15.06.2005 wurde die Genehmigung
mit folgender Maßgabe erteilt:
„Die Begründung ist zu vervollständigen.“
Begründung der Maßgabe:
Die Begründung der FNP-Ergänzung ist unzureichend; es fehlt
die Darlegung der
Auseinandersetzung mit dem Konflikt zwischen der derzeitigen
und der geplanten Nutzung.
Somit ist es erforderlich, die Begründung der FNP-Ergänzung
entsprechend der Maßgabe
zu ergänzen.
Diese Ergänzung der Begründung wurde vorgenommen (s. Anlage;
Ergänzungen unterstrichen hervorgehoben auf dem Deckblatt und den Seiten 4; 6;
7). Dabei ergaben sich keine inhaltlichen Änderungen gegenüber der im Verfahren
tatsächlich vorgenommenen Auseinandersetzung.
Nach Billigung durch die SVV und nach Prüfung durch das MIR zur ordnungsgemäßen Durchführung des Beitritts-Verfahrens, darf die ortsübliche Bekanntmachung (der Genehmigung) erfolgen, wodurch die FNP-Ergänzung ihre Wirksamkeit erlangt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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