Antrag - 05/SVV/0703

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung bis zur Entscheidung des Landes Brandenburg zu dem Fördermittelantrag der Stadt Potsdam die durch die Stadt bzw. die Stadtwerke Potsdam zu tragenden Investitions- und Betriebskosten sowie deren Finanzierung schlüssig darzustellen.
  2. Die schriftlichen Unterlagen zu den von der Stadt bzw. den Stadtwerken zu tragenden vorgenannten Kosten und deren Finanzierung sind unbeschadet der o. g. Frist bis spätestens 30. November 2005 der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

Ohne Zweifel wird die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung zum Bau des Freizeitbades wesentlich durch die Entscheidung des Landes Brandenburg zu den hierfür beantragten Fördermitteln beeinflusst.

Für die Entscheidung durch die Stadtverordnetenversammlung bedarf es jedoch auch der Kenntnis, wie die von der Stadt bzw. den Stadtwerken aufzubringenden Kosten für die Investitionen und für den Betrieb des Freizeitbades finanziert werden sollen.

 

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