Mitteilungsvorlage - 05/SVV/0592

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Gemeindeordnung für das Land Brandenburg sieht neben der Wahl der Vertreter der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte keine weiteren stadtteilbezogenen repräsentativen und demokratisch legitimierten Entscheidungsgremien vor. Es ist auch nicht zulässig, weitere Ortsteile zu bilden, wenn die in §§54 ff. GO bezeichneten Voraussetzungen nicht erfüllt sind.  Dies folgt in erster Linie daraus, dass der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Gemeindeordnung der Betrachtung der Gesamtbelange der Gemeinde den Vorrang einräumt.

 

Daneben finden sich in der Gemeindeordnung weitere gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsrechte in Form der direkten Demokratie, wie die Einbeziehung sachkundiger Bürger und Einwohner, die Bürger – und Einwohnerfragestunden, die Bürger – und Einwohnanträge oder Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Auch die Direktwahl des Oberbürgermeisters ist hierzu zu zählen sowie die Übernahme eines Ehrenamtes oder ehrenamtlicher Tätigkeit für die Gemeinde.

 

Für die im oben genannten Antrag vorgesehene Errichtung stadtteilbezogener Mitwirkungsgremien in Form repräsentativer oder direkter Demokratie ist nach der geltenden Gesetzeslage daher keine Möglichkeit gegeben.

 

In den letzten Jahren stellen alle großen Institutionen, Organisationen, Gewerkschaften, Kirchen, Parteien u.a. m. einen Rückgang an aktiver und nachhaltiger Beteiligung und Mitgliedschaft fest. Parallel wird einerseits - massive Kritik des Bürgers an den Entscheidungen der Politik, dem Entscheidungsfindungs- – und Meinungsbildungsprozess  laut, andererseits - starkes Engagement der Bürgerinnen und Bürger  punktuell bei konkreter Betroffenheit bei Veränderungen im eigenen Umfeld deutlich.

 

Diese scheinbar erst einmal widersprüchlich erscheinenden Linien gilt es auch für Potsdam zu analysieren und geeignete Schritte zu entwickeln. Aus diesem Grund begrüßt der Oberbürgermeister die Zielrichtung des Antrages mit seinen Änderungen im Sinne einer breiteren und effektiveren Beteiligung  der Potsdamerinnen und  Potsdamer.

 

Mit wissenschaftlicher Unterstützung erarbeitet die Verwaltung im Moment ein Handlungskonzept unter der Überschrift „Bürgerkommune“.

 

Erste Vorschläge für ein solches Handlungskonzept in der Landeshauptstadt Potsdam werden der Stadtverordnetenversammlung im Herbst 2005 vorgelegt.

 

 

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Erläuterung

 

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