Mitteilungsvorlage - 05/SVV/0592
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitwirkungsgremien in den Stadtteilen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- SB Recht
- Einreicher*:
- SB Recht
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Anhörung
|
|
|
31.08.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
12.10.2005
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Die Gemeindeordnung für das Land
Brandenburg sieht neben der Wahl der Vertreter der Stadtverordnetenversammlung
und der Ortsbeiräte keine weiteren stadtteilbezogenen repräsentativen und
demokratisch legitimierten Entscheidungsgremien vor. Es ist auch nicht
zulässig, weitere Ortsteile zu bilden, wenn die in §§54 ff. GO bezeichneten
Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Dies folgt in erster Linie daraus, dass der Gesetzgeber bei der
Ausgestaltung der Gemeindeordnung der Betrachtung der Gesamtbelange der
Gemeinde den Vorrang einräumt.
Daneben finden sich in der Gemeindeordnung weitere
gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsrechte in Form der direkten Demokratie,
wie die Einbeziehung sachkundiger Bürger und Einwohner, die Bürger – und
Einwohnerfragestunden, die Bürger – und Einwohnanträge oder Bürgerbegehren und
Bürgerentscheid. Auch die Direktwahl des Oberbürgermeisters ist hierzu zu
zählen sowie die Übernahme eines Ehrenamtes oder ehrenamtlicher Tätigkeit für
die Gemeinde.
Für die im
oben genannten Antrag vorgesehene Errichtung stadtteilbezogener
Mitwirkungsgremien in Form repräsentativer oder direkter Demokratie ist nach
der geltenden Gesetzeslage daher keine Möglichkeit gegeben.
In den letzten Jahren stellen alle
großen Institutionen, Organisationen, Gewerkschaften, Kirchen, Parteien u.a. m.
einen Rückgang an aktiver und nachhaltiger Beteiligung und Mitgliedschaft fest.
Parallel wird einerseits - massive Kritik des Bürgers an den Entscheidungen der
Politik, dem Entscheidungsfindungs- – und Meinungsbildungsprozess laut, andererseits - starkes Engagement
der Bürgerinnen und Bürger
punktuell bei konkreter Betroffenheit bei Veränderungen im eigenen
Umfeld deutlich.
Diese scheinbar erst einmal
widersprüchlich erscheinenden Linien gilt es auch für Potsdam zu analysieren
und geeignete Schritte zu entwickeln. Aus diesem Grund begrüßt der
Oberbürgermeister die Zielrichtung des Antrages mit seinen Änderungen im Sinne
einer breiteren und effektiveren Beteiligung der Potsdamerinnen und
Potsdamer.
Mit wissenschaftlicher Unterstützung
erarbeitet die Verwaltung im Moment ein Handlungskonzept unter der Überschrift
„Bürgerkommune“.
Erste Vorschläge für ein solches
Handlungskonzept in der Landeshauptstadt Potsdam werden der
Stadtverordnetenversammlung im Herbst 2005 vorgelegt.