Beschlussvorlage - 05/SVV/0761
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf überplanmäßige Ausgabe / HH-Stelle 11800.65500
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Recht
- Einreicher*:
- Servicebereich Recht
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
|
|
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12.10.2005
|
Erläuterung
Begründung:
Für das Haushaltsjahr 2005 waren Mittel in Höhe von
160.000,- € für Gerichts- und Anwaltskosten sowie Untersuchungsleistungen durch
Dritte in der entsprechenden Haushaltsstelle 11800.65500 (HH-Stelle)
eingestellt. Davon sind gemäß der Haushaltssatzung für 2005 7,5 % = 12.000,- € für die
Bewirtschaftung gesperrt, so dass 148.000,- € zur Verfügung standen.
Ausgaben zu Gerichts- und Rechtsanwaltskosten sind nicht
konkret planbar. Kostenintensive Verfahren wie z.B. Streitigkeiten wegen
vermögensrechtlicher Ansprüche nach dem Gesetz zur Regelung offener
Vermögensfragen oder zum Bebauungsplan Nr. 37 A „Potsdam-Center“ und auch zum
Uferpark Griebnitzsee können nach Umfang entstehender Kosten nicht konkret
vorhergesagt werden.
Auch ist zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes
in der Regel nicht bekannt, in welchem Umfang streitige Verfahren gegen die
Landeshauptstadt Potsdam geführt werden.
In diesem Jahr sind bisher Kostenrechnungen für
Gerichtskosten, Prozessvertretung durch Rechtsanwälte und für
Beratungsleistungen sowie Rechtsgutachten in Höhe von insgesamt rund 221.000,-
€ aus der HH-Stelle 11800.65500 beglichen worden. Hierfür waren bereits
überplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von 74.000,- € in Anspruch genommen, die
durch Mehreinnahmen und Minderausgaben innerhalb des Servicebereiches Recht
gedeckt werden konnten.
Soweit nach den gerichtlichen Entscheidungen der Stadt ein
Kostenerstattungsanspruch zusteht, ist hierfür jeweils ein Beschluss über die
Kostenfestsetzung Voraussetzung. Zwischenzeitlich sind allein in den
Angelegenheiten zum Potsdam-Center mehrere Verfahren beendet, über die dem
Hauptausschuss mündlich berichtet worden war (Normenkontrollverfahren,
Schadenersatzklagen aus den Grundstücksverkäufen). Die Kosten in diesen
Verfahren wurden den Klägern auferlegt. Dementsprechend sind für die Stadt
Kostenfestsetzungsanträge zu ihren Gunsten bei den jeweiligen Gerichten im
Umfang von rund 40.000,- € gestellt worden. Wann eine Entscheidung hierüber
erfolgt und wann dann letztendlich die Zahlungen durch die Kostenschuldner
erfüllt sind, ist noch unbestimmt. Es ist mit einer kurzfristigen Erledigung
nicht zu rechnen, so dass die Erstattungen im Haushalt 2005 voraussichtlich
nicht mehr wirksam werden.
Aufgrund der häufig länger als 1 Jahr andauernden
Gerichtsverfahren können Kostenerstattungen in der Regel nicht als Absetzung zu
den Ausgaben des laufenden Haushaltsjahres gebucht werden. Die Deckung der
Haushaltmittel kann daher nur über die Regelung zu überplanmäßigen Ausgaben
erfolgen.
Zur Erfüllung bereits vorliegender Kostenrechnungen von rund
10.000,- € und zur Sicherung von Zahlungspflichten der Stadt bis zum Jahresende
macht sich nunmehr die Genehmigung weiterer überplanmäßiger Ausgaben
erforderlich. Zu diesem Zweck wird die Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben in
Höhe von 42.416,46 € beantragt. Durch Mehreinnahmen zur HH-Stelle
02300.15100
- Einnahmen aus Ersatzansprüchen -, für die im Haushaltplan 0,00 €
angesetzt waren, liegt eine Einnahme in Höhe von 10.000,-€ vor.
Für die Haftpflicht- und Unfallversicherungen sowie Gebäude-
und Inventarversicherungen werden jährlich die gemäß Umlagebeitragsordnung bzw.
Vertragsregelung errechneten Beträge und Versicherungsprämien im Haushalt
geplant. Die Haushaltsstellen für die Versicherungen sind gegenseitig
deckungsfähig. Aufgrund von Prämiengutschriften für 2005 können nun
Minderausgaben der HH-Stelle 02300.64000 zur Deckung der HH-Stelle 11800.65500
dienen im Umfang von
30.000,- €.
Die Deckung aus HH-Stelle 21115.52400 (im Rahmen des
dortigen Deckungsringes) in Höhe von 2.416,46 € resultiert aus der inneren
Verrechnung für einen durch den Servicebereich Recht für den Bereich Schule und
Sport verauslagten Rechnungsbetrag.
Die Inanspruchnahme überplanmäßiger Haushaltmittel ist zur
Deckung bereits vorhandener und bis zum Jahresende zu erwartender Kostenrechnungen
erforderlich. Es wird daher gebeten, dem vorliegenden Antrag stattzugeben.
Das Rechnungsprüfungsamt hat dem Antrag zugestimmt, s.
Anlage.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die Deckung erfolgt aus den HH-Stellen
02300.15100 Einnahme aus Ersatzansprüchen
10.000,00 €
02300.64000 Haftpflicht- und
Unfallversicherung 30.000,00 €
21115.52400 Ausstattung
900,00 €
21115.61001 Lernmittelfreiheit
576,46 €
21115.63700 Schülerkurse und AG
940,00 €
42.416,46 €
Zur
Begründung s. Anlage.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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21 kB
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