Beschlussvorlage - 05/SVV/0761

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

Die weitere, über die vom Kämmerer bereits in Höhe von 74.000,- € gewährte überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 42.416,46 € in der HH-Stelle 11800.65500 Sachverständigen-, Gerichts- und Rechtsanwaltskosten wird genehmigt.

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Erläuterung

Begründung:

 

Für das Haushaltsjahr 2005 waren Mittel in Höhe von 160.000,- € für Gerichts- und Anwaltskosten sowie Untersuchungsleistungen durch Dritte in der entsprechenden Haushaltsstelle 11800.65500 (HH-Stelle) eingestellt. Davon sind gemäß der Haushaltssatzung für 2005  7,5 % = 12.000,- € für die Bewirtschaftung gesperrt, so dass 148.000,- € zur Verfügung standen.

 

Ausgaben zu Gerichts- und Rechtsanwaltskosten sind nicht konkret planbar. Kostenintensive Verfahren wie z.B. Streitigkeiten wegen vermögensrechtlicher Ansprüche nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen oder zum Bebauungsplan Nr. 37 A „Potsdam-Center“ und auch zum Uferpark Griebnitzsee können nach Umfang entstehender Kosten nicht konkret vorhergesagt werden.

Auch ist zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes in der Regel nicht bekannt, in welchem Umfang streitige Verfahren gegen die Landeshauptstadt Potsdam geführt werden.

 

In diesem Jahr sind bisher Kostenrechnungen für Gerichtskosten, Prozessvertretung durch Rechtsanwälte und für Beratungsleistungen sowie Rechtsgutachten in Höhe von insgesamt rund 221.000,- € aus der HH-Stelle 11800.65500 beglichen worden. Hierfür waren bereits überplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von 74.000,- € in Anspruch genommen, die durch Mehreinnahmen und Minderausgaben innerhalb des Servicebereiches Recht gedeckt werden konnten.

 

Soweit nach den gerichtlichen Entscheidungen der Stadt ein Kostenerstattungsanspruch zusteht, ist hierfür jeweils ein Beschluss über die Kostenfestsetzung Voraussetzung. Zwischenzeitlich sind allein in den Angelegenheiten zum Potsdam-Center mehrere Verfahren beendet, über die dem Hauptausschuss mündlich berichtet worden war (Normenkontrollverfahren, Schadenersatzklagen aus den Grundstücksverkäufen). Die Kosten in diesen Verfahren wurden den Klägern auferlegt. Dementsprechend sind für die Stadt Kostenfestsetzungsanträge zu ihren Gunsten bei den jeweiligen Gerichten im Umfang von rund 40.000,- € gestellt worden. Wann eine Entscheidung hierüber erfolgt und wann dann letztendlich die Zahlungen durch die Kostenschuldner erfüllt sind, ist noch unbestimmt. Es ist mit einer kurzfristigen Erledigung nicht zu rechnen, so dass die Erstattungen im Haushalt 2005 voraussichtlich nicht mehr wirksam werden.

 

Aufgrund der häufig länger als 1 Jahr andauernden Gerichtsverfahren können Kostenerstattungen in der Regel nicht als Absetzung zu den Ausgaben des laufenden Haushaltsjahres gebucht werden. Die Deckung der Haushaltmittel kann daher nur über die Regelung zu überplanmäßigen Ausgaben erfolgen.

 

Zur Erfüllung bereits vorliegender Kostenrechnungen von rund 10.000,- € und zur Sicherung von Zahlungspflichten der Stadt bis zum Jahresende macht sich nunmehr die Genehmigung weiterer überplanmäßiger Ausgaben erforderlich. Zu diesem Zweck wird die Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 42.416,46 € beantragt. Durch Mehreinnahmen zur HH-Stelle 02300.15100       - Einnahmen aus Ersatzansprüchen -, für die im Haushaltplan 0,00 € angesetzt waren, liegt eine Einnahme in Höhe von 10.000,-€ vor.

Für die Haftpflicht- und Unfallversicherungen sowie Gebäude- und Inventarversicherungen werden jährlich die gemäß Umlagebeitragsordnung bzw. Vertragsregelung errechneten Beträge und Versicherungsprämien im Haushalt geplant. Die Haushaltsstellen für die Versicherungen sind gegenseitig deckungsfähig. Aufgrund von Prämiengutschriften für 2005 können nun Minderausgaben der HH-Stelle 02300.64000 zur Deckung der HH-Stelle 11800.65500 dienen im Umfang von   30.000,- €.

Die Deckung aus HH-Stelle 21115.52400 (im Rahmen des dortigen Deckungsringes) in Höhe von 2.416,46 € resultiert aus der inneren Verrechnung für einen durch den Servicebereich Recht für den Bereich Schule und Sport verauslagten Rechnungsbetrag.

 

Die Inanspruchnahme überplanmäßiger Haushaltmittel ist zur Deckung bereits vorhandener und bis zum Jahresende zu erwartender Kostenrechnungen erforderlich. Es wird daher gebeten, dem vorliegenden Antrag stattzugeben.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat dem Antrag zugestimmt, s. Anlage.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Deckung erfolgt aus den HH-Stellen

 

02300.15100      Einnahme aus Ersatzansprüchen                                        10.000,00 

02300.64000      Haftpflicht- und Unfallversicherung                                          30.000,00 

21115.52400      Ausstattung                                                                                  900,00 

21115.61001      Lernmittelfreiheit                                                                          576,46 

21115.63700      Schülerkurse und AG                                                                      940,00 

                                                                                                           42.416,46 €

 

 

Zur Begründung s. Anlage.

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Anlagen

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