Beschlussvorlage - 05/SVV/0727
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts "Am Obelisk"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
28.09.2005
| |||
|
02.11.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
11.10.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen
|
Vorberatung
|
|
|
19.10.2005
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Die
Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Begründung eines besonderen
Vorkaufsrechts "Am Obelisk" in der Fassung
der Bekanntmachung vom 20.03.1992 gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB wird beschlossen,
die dazugehörige Begründung wird gebilligt
(s. Anlage).
Erläuterung
Anlage
1
Begründung:
Hinweis zur Gliederung
der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der Originalvorlage den
Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen
enthalten:
Anlage
1: Begründung
(1 Seite)
Anlage
2: Satzung
über die Aufhebung der Satzung über die Begründung
eines
besonderen Vorkaufsrechts "Am Obelisk" in der Fassung
der
Bekanntmachung vom 20. März 1992 (2
Seiten,
1 Kartenausschnitt)
Anlass und Gegenstand der vorliegenden
Beschlussvorlage
Die damalige Planung sah eine städtebauliche
Neuordnung durch den Bebauungsplan Nr. 5808-005 (neu: Nr. 20) „Am Obelisk“ vor.
An diesem Standort, gelegen zwischen der zweiten barocken Stadterweiterung und
der Parkanlage von Sanssouci, sollte ein Zentrum touristischer und kultureller
Einrichtungen entstehen. Um Entwicklungen am Bodenmarkt verhindern zu können,
die dieser Planungsabsicht entgegenstehen, fasste die
Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 06. November 1991 den
Satzungsbeschluss über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts für
städtebauliche Maßnahmen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB über die Grundstücke im
Bereich des Bebauungsplans Nr. 20 (alt: Nr. 5808-005) „Am Obelisk“.
Aufgrund veränderter Planungsabsichten für dieses
Areal ist die Aufrechterhaltung dieser Satzung nicht mehr erforderlich. Daher
wird empfohlen, die Satzung über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts
für städtebauliche Maßnahmen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB über die Grundstücke
in der Gemarkung Potsdam, Flur 25 in dem Straßengeviert Hegelallee /
Schopenhauerstraße / Weinbergstraße / Mauerstraße mit den Flurstücken 146, 147,
148, 149, 150, 151, 152, 153, 154, 155, 156, 157, 158, 159, 160, 161, 162, 163,
165, 167, 168/2, 168/3, 168/5, 168/6, 169/2, 170, 171, 172, 173, 176/1, 176/2,
177/1, 178, 179, 180/1, 108/2, 181, 182/1, 182/2, 1449, 1522, 1523, 1525, 1526,
1527, 1528, 1529 und 1530 aufzuheben.
Empfehlung der Verwaltung
Entsprechend
dem Vorschlag der Verwaltung kann der Beschluss über die Satzung über die
Aufhebung der Satzung über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts
"Am Obelisk" in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. März 1992
gefasst werden.
Anlage 2
Satzung über die Aufhebung
der Satzung
über die Begründung
eines besonderen
Vorkaufsrechts "Am Obelisk"
in der Fassung
der Bekanntmachung vom 20.03.1992
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt
Potsdam hat in ihrer Sitzung am ................... gemäß
- § 5 Abs. 1
der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) in der
Neufassung vom
10. Oktober 2001
(GVBl. I/01 S. 154), zuletzt geändert durch
Art. 5 des Gesetzes vom
22. März
2004 (GVBl. I/03 S. 59,66)
- § 25 BauGB in der
Fassung der Bekanntmachung vom 2 3. September 2004 (BGBl. I S.
2414), geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 03.05.2005 (BGBl. I S.1224)
beschlossen:
§ 1
Aufzuhebende Satzung
Die von der Stadtverordnetenversammlung in ihrer
Sitzung am 06. November 1991 beschlossene Satzung über die Begründung eines
besonderen Vorkaufsrechts „Am Obelisk“, die nach Genehmigung durch das
Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg am
13. Februar 1992 mit ortsüblicher Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt
Potsdam Nr. 03/1992 vom 20. März 1992 in Kraft gesetzt worden ist, wird
aufgehoben.
§ 2
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung umfasst
die Grundstücke in der Gemarkung Potsdam, Flur 25 in dem Straßengeviert
Hegelallee / Schopenhauerstraße / Weinbergstraße / Mauerstraße mit den
Flurstücken 146, 147, 148, 149, 150, 151, 152, 153, 154, 155, 156, 157, 158,
159, 160, 161, 162, 163, 165, 167, 168/2, 168/3, 168/5, 168/6, 169/2, 170, 171,
172, 173, 176/1, 176/2, 177/1, 178, 179, 180/1, 108/2, 181, 182/1, 182/2, 1449,
1522, 1523, 1525, 1526, 1527, 1528, 1529 und 1530 (siehe Kartenausschnitt).
Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung
entspricht dem räumlichen Geltungsbereich der mit ortsüblicher Bekanntmachung
im Amtsblatt für die Stadt Potsdam Nr. 03/1992 vom 20. März 1992 in Kraft
gesetzten Satzung über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts „Am
Obelisk“.
§ 3
In-Kraft-Treten der
Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Begründung eines besonderen
Vorkaufsrechts „Am Obelisk“
Die Satzung über die Aufhebung der Satzung über die
Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts „Am Obelisk“ in der Fassung der
Bekanntmachung vom 20. März 1992 tritt mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung im
Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam in Kraft.
Potsdam, den ....................
...........................................
Jann Jakobs
Oberbürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
307,3 kB
|