Mitteilungsvorlage - 01/SVV/0601
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrsregelung am Bahnhof Drewitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beteiligt:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Einreicher*:
- III-32.3
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Anhörung
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27.09.2001
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Beschlussvorschlag
Aufgrund
der gravierenden Unfallentwicklung am Knoten Großbeerenstraße / August-Bebel
Straße / Wetzlarer Straße mit zum Teil schweren Personenschäden galt es mit
allen zur Verfügung stehenden Mitteln hier die Verkehrsabwicklung sicherer zu
gestalten.
Dieses
Ziel konnte ausschließlich durch eine vorgezogene Inbetriebnahme der hier
baulich errichteten, der Gleisquerung aus Richtung Stadtzentrum vorgelagerten
Lichtzeichenanlage erreicht werden. Da diese, bedingt durch die noch nicht
erfolgte Koppelung mit der Schrankenanlage der DB-AG, ohne die notwendige
Koordinierung und Signalsicherung arbeitet, muss in jedem Fall ein möglicher
Rückstau bis in den Bereich der Gleisanlagen vermieden werden. Hierzu ist die
Sperrung der stadteinwärtigen Richtungsfahrspur zwingend erforderlich. Einzige
Ausnahme kann hier nur der BUS-Linienverkehr sein.
Eine
Aufhebung der Sperrmaßnahme ist aus den zuvor genannten Gründen nicht möglich.
Die zur Verfügung stehende Umleitungsstrecke über Neuendorfer Str.- Nuthestraße
- Wetzlarer Straße ist vorschriftsmäßig beschildert, auf die Sperrung in Höhe
Bahnübergang wird des weiteren frühzeitig hingewiesen. Verkehre, welche bewußt
nicht dieser Umleitungsführung folgen und das Nebenstraßennetz (Steinstücken,
Stahnsdorfer Str.) nutzen, können mittels Beschilderung grundsätzlich nicht
ausgeschlossen werden.
Die
vorgeschlagene zwangsweise Führung aller Kfz aus der Großbeerenstraße rechts
abbiegend in die Wetzlarer Straße hätte stark negative Auswirkungen für die
Abwicklung des stadtauswärts fahrenden Verkehrs. Sie würde einer weiteren
Sperrung gleichkommen, welche hier jedoch nicht geboten ist und die bekannten
Begleiterscheinungen wie Schleichverkehr und Fehlfahrten zur Folge hätte.
Wie
insbesondere oben dargelegt, kann dem Antrag aus Gründen der Verkehrssicherheit
nicht entsprochen werden.
Auch
müsste bei dieser Prüfung der ÖPNV der Umleitungsstrecke folgen. Für eine
verbesserte Selektierung des geradeaus fahrenden und rechts abbiegenden
Verkehrs in der Großbeerenstraße reicht die zur Verfügung stehende
Straßenfläche nicht aus, eine alleinige Markierung ist nicht möglich.
Die
anzutreffende Regelung am Bahnhof Drewitz resultiert aus umfangreichen und
umfassenden Untersuchungen, welche die Straßenverkehrsbehörde in enger
Zusammenarbeit mit dem Baulastträger, dem Fachbereich Verkehrsplanung, der
Polizei, den Verkehrsbetrieben sowie den Hauptanliegern wie Euromedien,
Filmpark und ORB durchgeführt hat. Nach Auskunft der Polizei wurden am Knoten
seit Umsetzung der Maßnahme keine bedeutenden Verkehrsunfälle registriert,
lediglich ein Bagatellunfall, verursacht von einem ausparkenden Kfz., im
Vorfeld des Knotens war zu verzeichnen. Entsprechend besteht auch aus
polizeilicher Sicht die strikte Forderung nach Beibehaltung der jetzigen
Regelung.