Mitteilungsvorlage - 01/SVV/0601

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Aufgrund der gravierenden Unfallentwicklung am Knoten Großbeerenstraße / August-Bebel Straße / Wetzlarer Straße mit zum Teil schweren Personenschäden galt es mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln hier die Verkehrsabwicklung sicherer zu gestalten.

 

Dieses Ziel konnte ausschließlich durch eine vorgezogene Inbetriebnahme der hier baulich errichteten, der Gleisquerung aus Richtung Stadtzentrum vorgelagerten Lichtzeichenanlage erreicht werden. Da diese, bedingt durch die noch nicht erfolgte Koppelung mit der Schrankenanlage der DB-AG, ohne die notwendige Koordinierung und Signalsicherung arbeitet, muss in jedem Fall ein möglicher Rückstau bis in den Bereich der Gleisanlagen vermieden werden. Hierzu ist die Sperrung der stadteinwärtigen Richtungsfahrspur zwingend erforderlich. Einzige Ausnahme kann hier nur der BUS-Linienverkehr sein.

 

Eine Aufhebung der Sperrmaßnahme ist aus den zuvor genannten Gründen nicht möglich. Die zur Verfügung stehende Umleitungsstrecke über Neuendorfer Str.- Nuthestraße - Wetzlarer Straße ist vorschriftsmäßig beschildert, auf die Sperrung in Höhe Bahnübergang wird des weiteren frühzeitig hingewiesen. Verkehre, welche bewußt nicht dieser Umleitungsführung folgen und das Nebenstraßennetz (Steinstücken, Stahnsdorfer Str.) nutzen, können mittels Beschilderung grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.

 

Die vorgeschlagene zwangsweise Führung aller Kfz aus der Großbeerenstraße rechts abbiegend in die Wetzlarer Straße hätte stark negative Auswirkungen für die Abwicklung des stadtauswärts fahrenden Verkehrs. Sie würde einer weiteren Sperrung gleichkommen, welche hier jedoch nicht geboten ist und die bekannten Begleiterscheinungen wie Schleichverkehr und Fehlfahrten zur Folge hätte.

 

Wie insbesondere oben dargelegt, kann dem Antrag aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht entsprochen werden.

 

Auch müsste bei dieser Prüfung der ÖPNV der Umleitungsstrecke folgen. Für eine verbesserte Selektierung des geradeaus fahrenden und rechts abbiegenden Verkehrs in der Großbeerenstraße reicht die zur Verfügung stehende Straßenfläche nicht aus, eine alleinige Markierung ist nicht möglich.

 

Die anzutreffende Regelung am Bahnhof Drewitz resultiert aus umfangreichen und umfassenden Untersuchungen, welche die Straßenverkehrsbehörde in enger Zusammenarbeit mit dem Baulastträger, dem Fachbereich Verkehrsplanung, der Polizei, den Verkehrsbetrieben sowie den Hauptanliegern wie Euromedien, Filmpark und ORB durchgeführt hat. Nach Auskunft der Polizei wurden am Knoten seit Umsetzung der Maßnahme keine bedeutenden Verkehrsunfälle registriert, lediglich ein Bagatellunfall, verursacht von einem ausparkenden Kfz., im Vorfeld des Knotens war zu verzeichnen. Entsprechend besteht auch aus polizeilicher Sicht die strikte Forderung nach Beibehaltung der jetzigen Regelung.

 

Reduzieren

Erläuterung

 

Loading...