Mitteilungsvorlage - 01/SVV/0602

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im besagten Bereich der Allee nach Sanssouci wird die Anfrage gestellt, ob für die Nutzer des Kindergartens Parkplätze mit zeitlicher Begrenzung vorbehalten werden könnten.

 

Grundsätzlich ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, Stellplätze auf öffentlichen Straßenland zu reservieren. Eine auf bestimmte Personen, oder Personenkreise bzw. Fahrzeuge bezogene Parkplatzreservierung ist rechtswidrig. Das Verbot der Parkplatzprivilegierung einzelner Verkehrsteilnehmer darf nach herrschender Rechtsauffassung nicht unterlaufen werden.

Das geltende Straßenverkehrsrecht lässt eine Privilegierung nur für Kraftfahrzeuge und von Personen mit aussergewöhnlicher Gehbehinderung Merkmal "aG" und von Blinden Merkmal "BI" sowie Anwohner zu (§ 45 Abs. 1b Nr.2 StVO).

Die beantragte Parkplatzreservierung für eine bestimmte Personengruppe (Nutzer der Kindereinrichtung), auch nur stundenweise ist eine nicht zulässige Einschränkung des Gemeingebrauchs des öffentlichen Straßenraumes, entsprechend § 14 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) und kann somit nicht angeordnet werden.

Der Parkraum vor der Kindereinrichtung ist zurzeit ausgewiesener Anwohnerparkbereich Nr. 300, welcher hier weiterhin Bestand haben wird.

Die Allee nach Sanssouci liegt in einer Tempo-30-Zone und ist eine Sackgasse mit einem hohen Fußgängeraufkommen und ständigem Parksuchverkehr, der durch das St. Joseph-Krankenhaus und den Park Sanssouci begründet ist. Auf Grund der geringen Fahrbahnbreite besteht auf der einen Seite Parkverbot auf der anderen Seite ist das Parken für Anwohner erlaubt.

Aus straßenverkehrsrechtlichen Gründen kann dem Antrag nicht entsprochen werden.

Seit der Inbetriebnahme der Tiefgarage unter dem Luisenplatz stehen dort wieder genügend Parkplätze zur Verfügung. Entsprechend einem Stadtverordnetenbeschluss ist das gebührenfreie Parken in der unmittelbaren Umgebung des Luisenplatzes nicht erwünscht. Auch deshalb lassen sich vor der Kita keine Kurzzeitparkplätze einrichten. Bereits vor dem Tiefgaragenbau konnte auf dem Luisenplatz gegen Gebühr geparkt werden. Diesbezüglich ist keine Verschlechterung eingetreten.

Zudem sind, wie geschildert und bei mehreren Ortsterminen festgestellt, auf dem Grundstück der Kita Parkmöglichkeiten vorhanden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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