Mitteilungsvorlage - 01/SVV/0603

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Entsprechend den Festlegungen des RSOU vom 12.07.01 wurde mit dem Antragsteller, SPD-Fraktion Herrn Latzke, am 23.07.01 ein Ortstermin durchgeführt.

Im Ergebnis wurde im Einzelnen folgendes festgestellt bzw. veranlasst:

 

zu 1.) Änderung der Vorfahrtsregelung Galileistraße Einmündung Max-Born-Straße

Eine Änderung der Vorfahrtsrichtung würde die Einrichtung einer "abknickenden Vorfahrt" bedeuten. Dies ist jedoch entsprechend von straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

So muss der Verkehr in der entsprechenden Richtung in seiner Anzahl weitaus bedeutender sein, als der durchgehenden Straßenverbindung. Auch müssen umfangreiche Schutzvorkehrungen für die Fußgänger (Stangen- oder Kettengeländer) getroffen werden.

Im konkreten Fall kann nach Auswertung vorliegender Verkehrsbelastungszahlen festgestellt werden, dass der aus der Max-Born-Straße nach rechts und links anfahrende Verkehr ungefähr gleich stark ist, ebenso der in die Max-Born-Straße einbiegende. Eine Hauptfahrbeziehung ist hier nicht erkennbar.

Maßgeblich für die Beibehaltung der bestehenden Regelung ist die vorhandene TRAM-Trasse im Zuge der Galileistraße, welche grundsätzlich im Zuge der ausgewiesenen Hauptstraße geführt werden soll.

Die alleinige Kennzeichnung der Max-Born-Straße als Hauptstraßenverbindung zwischen Nuthestraßenabfahrt und Galileistraße bedingt nicht zwingend deren Fortsetzung bis in die Galileistraße. Diese ist die Hauptsammelstraße des östlichen Teils des Wohngebietes Stern und als solche entsprechend der Vorschriften der StVO als Hauptstraße ausgewiesen.

Eine deutliche Verbesserung des aus der Max-Born-Straße ausfahrenden Verkehrs kann kurzfristig über eine Veränderung des Signalprogrammes der Lichtzeichenanlage (LZA) erreicht werden. Nach erfolgter Prüfung durch den Bereich Verkehrsfläche ist es möglich, hier die betreffende Freigabezeit entsprechend den gestiegenen Verkehrsbelegungszahlen zu erhöhen. Die Umsetzung dieser Maßnahme wird bis Ende August erfolgen.

 

zu 2.) Fahrspurenänderung für Rechtsabbieger aus der Galileistraße in die Neuendorfer Straße

Hier dokumentieren die vorgegebenen Verkehrsbelegungszahlen aus dem Jahr 1999, dass der aus der Galileistraße linksabbiegende Verkehr mehr als doppelt so stark ist wie die Anzahl der Rechtsabbieger.

Würde die rechte Fahrspur zu einer reinen Rechtsabbiegespur umfunktioniert werden, könnten die linksabbiegenden Fahrzeuge an dieser LZA nicht in der bisherigen Qualität abgewickelt werden, in den Spitzenzeiten würden gravierende Rückstauerscheinungen die Folge sein.

Die derzeitige Abwicklung der Verkehre dieser Knotenpunktzufahrt wird als zufriedenstellend eingeschätzt. In der Regel wird spätestens im nächsten Umlauf der wartende Verkehrsteilnehmer abgewickelt.

Den vorhandenen Vorteil des Grünen-Pfeil-Schildes kann entsprechend nur der oder die vorderen Rechtsabbieger in Richtung Großbeerenstraße nutzen, mit der nächsten Freigabe dieser Zufahrt wird dann aber auch der durch einen Linksabbieger aufgehaltene Rechtsabbieger die Kreuzung passieren können.

Da die vorhandene Markierung sich in einem sehr schlechten Zustand befindet und in naher Zukunft eine Erneuerung erfolgen muss, werden für diesen Knoten aktuelle Verkehrsbelegungszahlen ermittelt. Erst nach Vorlage dieser Daten kann abschließend entschieden werden, ob hier eine Änderung der Fahrspuraufteilung möglich ist.

 

zu 3.) Anbringung eines "Grünen Leuchtpfeiles" an der Auffahrt von der Neuendorfer Straße auf die Nuthestraße in Richtung Potsdam:

Die Möglichkeit der Installation dieser zweifeldigen Signalgeber (Grüner Leuchtpfeil) wurde bereits im Zuge der notwendigen Entfernung des Grünen-Pfeil-Schildes (Unfallschwerpunkt) untersucht.

Da es sich bei dem vorhandenen Lichtzeichen-Steuergerät um eine Schaltgerät aus DDR-Zeiten handelt, ist dieses nicht so leistungsfähig und programmierbar wie moderne Geräte. Die maximalen signaltechnischen Möglichkeiten sind hier bereits ausgeschöpft. Auch würde der "Grüne Leuchtpfeil" andere Signalprogramme bedingen, da zurzeit in keiner signalisierten Phase ein konfliktfreies Abbiegen in Richtung Nuthestraße möglich ist. Das ist entsprechend den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften jedoch eine Grundvoraussetzung für einen derartigen Signalgeber.

Das erwähnte Schaltgerät besitzt nur noch einen Bestandschutz. Umbauten an dieser Lichtzeichenanlage machen zwangsläufig auch den Austausch dieses Steuergerätes erforderlich.

Da mit diesem Gerät auch die südliche Rampe vor Nuthestraße als Teilknoten gesteuert wird, würde dieser Umbau ca. 350.000 DM kosten.

Aufgrund anderer Prioritäten bei der Verkehrsplanung der Stadt Potsdam ist eine solche Maßnahme weder im laufenden noch im nächsten Haushaltsjahr vorgesehen oder eingeplant.

 

Nach ausführlicher Darlegung der zuvor genannten technischen Zwänge ziehtHerr Latzke seinen Antrag zu Anbringung eines grünen Leuchtpfeiles zurück.

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Erläuterung

 

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