Mitteilungsvorlage - 01/SVV/0603
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrsregelung am Stern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Anhörung
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27.09.2001
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Beschlussvorschlag
Entsprechend
den Festlegungen des RSOU vom 12.07.01 wurde mit dem Antragsteller,
SPD-Fraktion Herrn Latzke, am 23.07.01 ein Ortstermin durchgeführt.
Im
Ergebnis wurde im Einzelnen folgendes festgestellt bzw. veranlasst:
zu 1.)
Änderung der Vorfahrtsregelung Galileistraße Einmündung Max-Born-Straße
Eine
Änderung der Vorfahrtsrichtung würde die Einrichtung einer "abknickenden
Vorfahrt" bedeuten. Dies ist jedoch entsprechend von
straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen nur unter bestimmten Voraussetzungen
möglich.
So muss
der Verkehr in der entsprechenden Richtung in seiner Anzahl weitaus bedeutender
sein, als der durchgehenden Straßenverbindung. Auch müssen umfangreiche
Schutzvorkehrungen für die Fußgänger (Stangen- oder Kettengeländer) getroffen
werden.
Im
konkreten Fall kann nach Auswertung vorliegender Verkehrsbelastungszahlen
festgestellt werden, dass der aus der Max-Born-Straße nach rechts und links
anfahrende Verkehr ungefähr gleich stark ist, ebenso der in die Max-Born-Straße
einbiegende. Eine Hauptfahrbeziehung ist hier nicht erkennbar.
Maßgeblich
für die Beibehaltung der bestehenden Regelung ist die vorhandene TRAM-Trasse im
Zuge der Galileistraße, welche grundsätzlich im Zuge der ausgewiesenen
Hauptstraße geführt werden soll.
Die
alleinige Kennzeichnung der Max-Born-Straße als Hauptstraßenverbindung zwischen
Nuthestraßenabfahrt und Galileistraße bedingt nicht zwingend deren Fortsetzung
bis in die Galileistraße. Diese ist die Hauptsammelstraße des östlichen Teils
des Wohngebietes Stern und als solche entsprechend der Vorschriften der StVO
als Hauptstraße ausgewiesen.
Eine
deutliche Verbesserung des aus der Max-Born-Straße ausfahrenden Verkehrs kann
kurzfristig über eine Veränderung des Signalprogrammes der Lichtzeichenanlage
(LZA) erreicht werden. Nach erfolgter Prüfung durch den Bereich Verkehrsfläche
ist es möglich, hier die betreffende Freigabezeit entsprechend den gestiegenen
Verkehrsbelegungszahlen zu erhöhen. Die Umsetzung dieser Maßnahme wird bis Ende
August erfolgen.
zu 2.)
Fahrspurenänderung für Rechtsabbieger aus der Galileistraße in die Neuendorfer
Straße
Hier
dokumentieren die vorgegebenen Verkehrsbelegungszahlen aus dem Jahr 1999, dass
der aus der Galileistraße linksabbiegende Verkehr mehr als doppelt so stark ist
wie die Anzahl der Rechtsabbieger.
Würde die
rechte Fahrspur zu einer reinen Rechtsabbiegespur umfunktioniert werden,
könnten die linksabbiegenden Fahrzeuge an dieser LZA nicht in der bisherigen
Qualität abgewickelt werden, in den Spitzenzeiten würden gravierende
Rückstauerscheinungen die Folge sein.
Die
derzeitige Abwicklung der Verkehre dieser Knotenpunktzufahrt wird als
zufriedenstellend eingeschätzt. In der Regel wird spätestens im nächsten Umlauf
der wartende Verkehrsteilnehmer abgewickelt.
Den
vorhandenen Vorteil des Grünen-Pfeil-Schildes kann entsprechend nur der oder
die vorderen Rechtsabbieger in Richtung Großbeerenstraße nutzen, mit der
nächsten Freigabe dieser Zufahrt wird dann aber auch der durch einen
Linksabbieger aufgehaltene Rechtsabbieger die Kreuzung passieren können.
Da die
vorhandene Markierung sich in einem sehr schlechten Zustand befindet und in
naher Zukunft eine Erneuerung erfolgen muss, werden für diesen Knoten aktuelle
Verkehrsbelegungszahlen ermittelt. Erst nach Vorlage dieser Daten kann
abschließend entschieden werden, ob hier eine Änderung der Fahrspuraufteilung
möglich ist.
zu 3.)
Anbringung eines "Grünen Leuchtpfeiles" an der Auffahrt von der
Neuendorfer Straße auf die Nuthestraße in Richtung Potsdam:
Die
Möglichkeit der Installation dieser zweifeldigen Signalgeber (Grüner
Leuchtpfeil) wurde bereits im Zuge der notwendigen Entfernung des
Grünen-Pfeil-Schildes (Unfallschwerpunkt) untersucht.
Da es
sich bei dem vorhandenen Lichtzeichen-Steuergerät um eine Schaltgerät aus
DDR-Zeiten handelt, ist dieses nicht so leistungsfähig und programmierbar wie
moderne Geräte. Die maximalen signaltechnischen Möglichkeiten sind hier bereits
ausgeschöpft. Auch würde der "Grüne Leuchtpfeil" andere
Signalprogramme bedingen, da zurzeit in keiner signalisierten Phase ein
konfliktfreies Abbiegen in Richtung Nuthestraße möglich ist. Das ist
entsprechend den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften jedoch eine
Grundvoraussetzung für einen derartigen Signalgeber.
Das
erwähnte Schaltgerät besitzt nur noch einen Bestandschutz. Umbauten an dieser
Lichtzeichenanlage machen zwangsläufig auch den Austausch dieses Steuergerätes
erforderlich.
Da mit
diesem Gerät auch die südliche Rampe vor Nuthestraße als Teilknoten gesteuert
wird, würde dieser Umbau ca. 350.000 DM kosten.
Aufgrund
anderer Prioritäten bei der Verkehrsplanung der Stadt Potsdam ist eine solche
Maßnahme weder im laufenden noch im nächsten Haushaltsjahr vorgesehen oder
eingeplant.
Nach
ausführlicher Darlegung der zuvor genannten technischen Zwänge ziehtHerr Latzke
seinen Antrag zu Anbringung eines grünen Leuchtpfeiles zurück.