Beschlussvorlage - 05/SVV/0804

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

Die Stelle 472 000 01  Bereichsleiter/in Grünflächen im Geschäftsbereich 4 Stadtentwicklung und Bauen, Stellenwert: II  Fg 3 BAT-O + Technikerzulage (künftig: Entgeltgruppe 13 nach TVöD), wird intern und extern zur Besetzung ausgeschrieben.

Reduzieren

Erläuterung

 Begründung:

 

Die jetzige Leiterin des Bereichs Grünflächen innerhalb des Fachbereichs Grün- und Verkehrsflächen wird ab 01.10.2005 die Arbeitsphase der Altersteilzeitregelung beenden und in die Freizeitphase eintreten.

Um eine kontinuierliche Arbeit im Bereich Grünflächen, auch vor dem Hintergrund derzeitig  laufender Organisationsuntersuchungen, abzusichern, soll die Besetzung dieser Stelle mit einem/einer qualifizierten Bewerber/in vorgenommen werden.

Der Bereich Grünflächen ist verantwortlich für die Unterhaltung, Instandsetzung, Pflege und Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht öffentlicher Flächen. Hierzu gehören

140 ha  öffentliche Grünanlagen,

  40 ha öffentliche extensive Grünflächen,

  20 ha Stadtparks,

  20 ha Uferwanderwege,

  20 ha Spiel- und Bewegungsflächen,

  47 ha Verkehrsgrün an Straßen.

 

Darüber hinaus sind ca. 25.000 Bäume an öffentlichen Straßen sowie ca. 30.000 Bäume an Grünanlagen zu betreuen.

 

Wesentliche Aufgabe der künftigen Stelleninhaberin bzw. des künftigen Stelleninhabers wird es sein, gemeinsam mit der Fachbereichsleitung und den von der Landeshauptstadt beauftragten Gutachtern Konzepte mit Entwicklungszielen, Aufgaben und Leistungsbestimmungen zu entwickeln sowie längerfristige Finanz-, Investitions- und Personalziele für den Bereich Grünflächen zu erarbeiten und qualifiziert  umzusetzen. Demzufolge werden neben langjährigen Erfahrungen in Führungsfunktionen erhebliche fundierte betriebswirtschaftliche Kompetenzen und Erfahrungen von der künftigen Bereichsleiterin bzw. dem künftigen Bereichsleiter Grünflächen erwartet.

Historische Vorgaben führen in der Stadt Potsdam zu hohen gartenbaulichen und landschaftsgärtnerischen Anforderungen an Grünanlagen in städtischer Verantwortung (z.B. historische Parks des Unesco- Weltkulturerbes, sowie Alleen und naturnahe Grünflächen), die von der künftigen Leiterin bzw. dem künftigen Leiter des Bereiches Grünflächen beachtet bzw. erfüllt werden müssen. Aus der erfolgreichen Teilnahme am Wettbewerb „Entente Florale“ ergeben sich ebenfalls besondere Anforderungen. Umfangreiche Qualifikationen und langjährige Erfahrungen in der Landschaftsplanung und im Garten- und Landschaftsbau sind daher unumgänglich für die künftige Stelleninhaberin bzw. den künftigen Stelleninhaber.

Es ist beabsichtigt, Änderungen am Aufgabenumfang und der Organisationsstruktur des Fachbereichs vorzunehmen. Dies kann zur Verringerung und/oder Veränderung einzelner Organisationsbereiche  oder zur Bildung eines Eigenbetriebes durch Verlagerung von Aufgaben führen. Von der künftigen Stelleninhaberin bzw. dem künftigen Stelleninhaber wird eine aktive Teilnahme an diesen Prozessen erwartet. 

 

Bei dem geschilderten Anforderungsprofil ist es nicht ausgeschlossen, dass kein geeigneter interner Bewerber bzw. keine interne Bewerberin für eine Stellenbesetzung in Betracht kommt bzw. zur Verfügung steht. Zur Vermeidung eines Zeitverzugs, aber auch zur Herstellung einer im freien Wettbewerb zweckmäßigen Konkurrenzsituation bei der Stellenbesetzung wird es daher für notwendig erachtet, gleichzeitig zur internen Ausschreibung die Stellenbesetzung für den externen Markt zu öffnen.

 

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Es handelt sich um eine ab 01. Oktober 2005 freie besetzbare Stelle.

Die erforderlichen Personalkosten sind im Sammelnachweis 4  geplant.

 

 

 

Loading...