Beschlussvorlage - 05/SVV/0803
Grunddaten
- Betreff:
-
Externe Stellenbesetzung "FBL Grün- und Verkehrsflächen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Verwaltungsmanagement
- Einreicher*:
- Servicebereich Verwaltungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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26.10.2005
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Beschlussvorschlag
Der
Hauptausschuss möge beschließen:
Die Stelle 470 000 01, Fachbereichsleiter/in Grün- und Verkehrsflächen (FB 47) im Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Bauen (4), wird mit dem Stellenwert: Ia BAT-O (künftig: Entgeltgruppe 15 nach TVöD) zur Besetzung für fünf Jahre befristet intern und extern ausgeschrieben.
Erläuterung
Begründung:
Der jetzige
Leiter des Fachbereiches Grün- und Verkehrsflächen wird zum Ende November 2005
in den Ruhestand eintreten.
Der Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen ist für die Stadt
Baulastträger für öffentliche Straßen, Brücken, Ingenieurbauwerke,
Wasserbauanlagen, öffentliche Grünflächen und Parks, Gartendenkmalanlagen,
Uferwanderwege, Spielplätze, Friedhöfe, Straßenbeleuchtung, Lichtsignal- und
Verkehrsanlagen und ist für die laufende Unterhaltung, Instandhaltung sowie
Neubau derselben verantwortlich. Ihm obliegt die Beachtung und Durchsetzung der
Stadt obliegenden Verkehrssicherungspflicht.
Die
Leiterin bzw. der Leiter des Fachbereichs hat Budgetverantwortung im
Verwaltungshaushalt einnahmeseitig für ca. 53 Mio. Euro, ausgabeseitig ca. 80
Mio. Euro und im Vermögenshaushalt für ca. 8 Mio. Euro Einnahmen und etwa 20
Mio. Euro Ausgaben. Dem Fachbereich gehören rund 200 Beschäftigte an.
Ein
interkommunaler Vergleich hat im GB 4 stattgefunden und zur
Organisationsuntersuchung durch externe Gutachter wie Urbane Infrastruktur,
Robert Kösling und Göken, Pollak und Partner geführt.
Im Rahmen der Begutachtung hat sich
ergeben, dass Optimierungsmöglichkeiten innerhalb der Einzelbereiche des
Fachbereichs 47 unter Einbeziehung des Eigenbetriebs Stadtbeleuchtung vorhanden
sind.
Wesentliche Aufgabe der künftigen
Fachbereichsleiterin bzw. des künftigen Fachbereichsleiters Grün- und
Verkehrsflächen wird es nun sein, gemeinsam mit seinen bzw. ihren
Bereichsleitern / Bereichsleiterinnen bzw. mit dem Leiter des Eigenbetriebs
Stadtbeleuchtung und den Gutachtern im Rahmen der Fortführung der
Organisationsuntersuchungen Konzepte mit Entwicklungszielen, Aufgaben und
Leistungsbestimmungen sowie längerfristige Finanz-, Investitions- und
Personalziele für den Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen zu erarbeiten und
zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit bei der Aufgabendurchführung mit hoher
Kompetenz, auch im Hinblick auf die erforderliche Reorganisation,
qualifiziert umzusetzen.
Neben einschlägigen Erfahrungen und Kompetenzen im Bauingenieurwesen bzw. Garten- und Landschaftsbau und beim Management komplexer vielfältiger Prozesse, die die Leitung des Fachbereiches Grün- und Verkehrsflächen betreffen, werden demzufolge erhebliche fundierte betriebswirtschaftliche Kompetenzen und Erfahrungen vom künftigen Fachbereichsleiter bzw. der künftigen Fachbereichsleiterin Grün- und Verkehrsflächen erwartet.
Insbesondere in betriebswirtschaftlicher Hinsicht, aber auch in den Bereichen Personalführung sowie Organisations- und Personalmanagement erfordert die
·
Optimierung
der Aufbau- und Ablauforganisation in den Bereichen,
·
die
damit verbundene, dringend erforderliche qualifizierte Konzepterarbeitung und
·
Umsetzung
der Reorganisation sowie die Zusammenfassung aller gewerblichen Bereiche im
Fachbereich bzw.
·
die
notwendige hoch qualifizierte Aufgabenwahrnehmung im Fachbereich Grün- und
Verkehrsflächen,
eine
qualifizierte und erfahrene Kandidatin bzw. einen entsprechenden Kandidaten.
Inwieweit interne Stellenbewerberinnen und –bewerber diesen Ansprüchen gerecht
werden können, ist derzeit nicht mit Sicherheit festzustellen. Im Interesse
eines möglichst zügigen Auswahlverfahrens, aber auch zur Herstellung einer
gesunden Wettbewerbssituation ist es in diesem Fall zweckmäßig, neben der
durchzuführenden internen Ausschreibung die BewerberInnen - Suche auf den externen Markt auszudehnen. Vom
zukünftigen Stelleninhaber bzw. der zukünftigen Stelleninhaberin wird erwartet,
im Bedarfsfall zusätzlich die Aufgaben der Werkleitung eines Eigenbetriebes
wahrzunehmen, sofern es im Weiteren zweckmäßig erscheinen sollte, bestimmte
Teilaufgaben des FB durch einen Eigenbetrieb ausführen zu lassen.