Mitteilungsvorlage - 01/SVV/0674
Grunddaten
- Betreff:
-
Werft für solarbetriebene Schiffe in Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Amt für Wirtschaftsförderung
- Einreicher*:
- 80.3
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Anhörung
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27.09.2001
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Erläuterung
Werft für
solarbetriebene Schiffe in Potsdam auf dem ehemaligen Gelände der Bundesanstalt
für Wasserbau
Ausgangssituation:
Bisher
war das ehemalige Gelände der Bundesanstalt für Wasserbau gemäß geändertem
Aufstellungsbeschluss der StVV vom 15.09.1999 zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 13 "Sacrow-Paretzer Kanal" für den Bau einer
öffentlichen Umschlagstelle und die Ansiedlung der Firma Max Bögl vorgesehen.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Potsdam weist das o.g. Gelände derzeitig als
Sondergebiet Hafen/SVA aus.
Mit
Schreiben vom 31.05.2001 teilte die Firma Max Bögl der Stadt Potsdam jedoch
mit, dass sie auf Grund der "insbesondere im Jahre 2000 im Zuge der
weiteren Planungsvorbereitung ständigen Reduzierung der ursprünglich geplanten
Möglichkeiten durch immer wieder vorgebrachte Einschränkungen" (Zitat:
Firma Bögl) von ihrem Vorhaben der Ansiedlung in der Stadt Potsdam und damit
auch einer Beteiligung an der Errichtung und Betreibung des geplanten
Umschlagstelle zurücktritt.
Das
ehemalige Grundstück der Bundesanstalt für Wasserbau befindet sich im Eigentum
des Bundesvermögensamtes. Dem Bundesvermögensamt liegt seit dem 02.06.1998 ein
Kaufantrag der Stadt Potsdam für das Grundstück vor. Die Kaufentscheidung wurde
jedoch auf Grund der Aufgabe des Vorhabens "Öffentliche
Umschlagstelle" und nunmehr ungeklärter Finanzierungsmöglichkeiten bisher
zurückgestellt.
Bereits
seit Januar 2001 führte die Verwaltung auf der Grundlage eines Prüfauftrages
der Stadtverordnetenversammlung Untersuchungen zu alternativen
Nutzungsmöglichkeiten für das ehemalige Grundstück der Bundesanstalt für
Wasserbau durch. Die Ergebnisse wurden der Stadtverordnetenversammlung in der
Mitteilungsvorlage DS 01/0365 am 09.05.2001 dargelegt.
Gemäß
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.06.2001 (DS 01/0432) wurde der
Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, ob und in welcher Größenordnung die
Ansiedlung einer Werft für solarbetriebene Boote auf dem ehemaligen Gelände der
Bundesanstalt für Wasserbau wirtschaftlich tragfähig und landschaftsverträglich
ist.
Einen
Teil eines neuen Nutzungskonzeptes für das Areal könnte die Ansiedlung einer
Werft für solarbetriebene Boote darstellen.
Herangehensweise
der Verwaltung
Die
Verwaltung steht bereits seit einigen Monaten in Kontakt mit einem möglichen
Vorhabenträger. Dieser hat mündlich geäußert, dass er davon ausgeht, dass die
Stadt Potsdam das notwendige Planungsrecht für den Standort sichert und auch
die Kosten für die Erarbeitung der Planungsunterlagen trägt. Erst nach einer
entsprechenden Zusicherung durch die Stadt wäre er bereit, das Interesse an der
Ansiedlung in der Stadt Potsdam schriftlich darzulegen.
Die
bisherigen Abstimmungen mit dem möglichen Vorhabenträger ergaben, dass mit
einer ausschließlichen Nutzung des Geländes durch eine Werft für
solarbetriebene Schiffe keine Wirtschaftlichkeit erreicht werden kann. Es
müssten daher weitere Nutzungen auf dem Grundstück untergebracht werden. Aus
der Sicht des möglichen Vorhabenträgers wäre eine Kombination seines Vorhabens
mit touristischen Nutzungen denkbar.
Im Rahmen
eines Ortstermins äußerte der mögliche Vorhabenträger, dass er die Nachnutzung
einiger sich auf dem Grundstück befindlicher Hallen favorisiert.
Mit den
Fachbereichen Stadtplanung und Bauordnung sowie Umwelt und Gesundheit wurden
erste Abstimmungen zu Möglichkeiten und Voraussetzungen der generellen
Ansiedlung einer Werft für Solarboote
geführt. Im Ergebnis dieser Abstimmungen ist festzustellen:
Planungsrechtliche
Voraussetzungen
Für die
bauliche Nutzung der Flächen des ehemaligen Geländes der Bundesanstalt für
Wasserbau ist in jedem Fall die Schaffung verbindlichen Planungs- und
Baurechtes erforderlich.
Die
Prüfung der angestrebten Nutzung vorhandener Bausubstanz für eine Werft ergab, dass kaum ein Vorhaben realistisch
vorstellbar ist, dass ohne die Schaffung verbindlichen Planungs- und Baurechts
unter den gegebenen Bedingungen auf dem Grundstück nach der heute geltenden
Rechtsgrundlage (§ 35 Bau GB) unmittelbar und dauerhaft genehmigungsfähig wäre.
Bereits
in der o.g. Mitteilungsvorlage zu den alternativen Nutzungsmöglichkeiten wird
deutlich, dass das Ziel der Stadt Potsdam, an dem o.g. Standort
Gewerbenutzungen einzuordnen, die im eigentlichen Siedlungsbereich schwer
integrierbar sind, nach dem derzeitigen Abstimmungsstand an der Haltung der
Gemeinsamen Landesplanungsabteilung scheitern wird, da diese am o.g. Standort
bisher ausschließlich die Entwicklung von hafennahem Gewerbe toleriert.
Der
Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum Brandenburg-Berlin
(LEP eV) sieht für den Standort am Sacrow-Paretzer Kanal die Kategorie
"Freiraum mit besonderem Schutzanspruch" vor. Das Gelände steht daher
für eine ausgedehntere siedlungsstrukturelle Entwicklung nicht zur Verfügung.
Im
Regionalplan Havelland-Fläming ist das Areal in Abstimmung mit den Zielen der
Landes- und Regionalplanung als Bestand "Siedlungsgebiet/
Arbeitsstätten" klassifiziert.
Die
Regionale Planungsgemeinschaft hat bei der Erörterung möglicher Nutzungsalternativen
für diesen Standort bisher deutlich gemacht, dass gegen jede von dieser
Darstellung abweichende Nutzung regionalplanerische Bedenken anzumelden seien
und die Frage gestellt werden muss, wo die Stadt Potsdam angesichts ihres
wiederholt dokumentierten Gewerbeflächendefizits an bezahlbaren Flächen für
produzierendes Gewerbe denn anderweitig gewerbliche Nutzungen unterbringen
will.
Es zeigt
sich, dass sich die gegensätzlichen Ziele der Gemeinsamen
Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg, der Regionalen Planungsgemeinschaft
Havelland-Fläming und der Stadt Potsdam problematisch auf die Suche nach
Nutzungsalternativen auswirken. Die widersprüchlichen Aussagen belegen die
Notwendigkeit weiterer klärender Abstimmungen.
Landschaftsverträglichkeit
Auf Grund
der Tatsache, dass bisher kein Antrag für ein konkretes Vorhaben vorliegt,
weist der zuständige Verwaltungsbereich (FB III) darauf hin, dass es zum
gegenwärtigen Zeitpunkt problematisch ist, die Landschaftsverträglichkeit des
Vorhabens konkret zu prüfen. Der Standort selbst ist im Rahmen der
Landschaftsplan-Fortschreibung bereits hinsichtlich grundsätzlicher umwelt- und
naturschutzfachlicher Restriktionen überprüft und angesichts bestehender
Vorbelastungen als geeignet für eine behutsame bauliche Entwicklung bewertet
worden.
Fördermöglichkeiten
für eine Werft für solarbetriebene Schiffe
Gemäß der
Positivliste der Förderrichtlinie "Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung
der regionalen Wirtschaftsstruktur" - Förderung der gewerblichen
Wirtschaft" sind Betriebsstätten für Schiffe, Boote und technische
Schiffsausrüstungen förderfähig. Auf Grund beihilferechtlicher Sektorregelungen
ist die Förderung von Schiffsbau, Schiffsumbau und Schiffsreparatur
eingeschränkt.
Weitere
Verfahrensweise
Die
Verwaltung befürwortet das Vorhaben der Ansiedlung einer Werft für
solarbetriebene Schiffe in
Potsdam und wird einen Vorhabenträger bei der Schaffung der Voraussetzungen
für eine Ansiedlung auf dem ehemaligen Gelände der Bundesanstalt für Wasserbau im
Rahmen der bestehenden Möglichkeiten unterstützen.
Es werden
die o.g. erforderlichen Gespräche zur Klärung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für das Vorhaben geführt. Bei Erreichen einer Übereinstimmung
zu den Nutzungsmöglichkeiten ist
gegebenenfalls eine Änderung des Flächennutzungsplanes herbeizuführen und das
B-Planverfahren einzuordnen. Eine Finanzierungsquelle existiert dafür ebenso
wie für den Grundstückserwerb z.Zt. jedoch nicht.