Antrag - 01/SVV/0471
Grunddaten
- Betreff:
-
Stegkonzept der Stadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Einreicher*:
- Fraktion Die Andere
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.07.2001
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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12.07.2001
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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04.09.2001
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18.09.2001
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Schiffsanlegekonzept zu erarbeiten, in dem die Möglichkeiten der Nutzung und Errichtung von Anlegestellen und Steganlagen in der Stadt Potsdam und die entsprechenden naturschutzrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen dargelegt werden.
Das Konzept ist der Stadtverordnetenversammlung bis September 2001 vorzulegen.
Erläuterung
Kürzlich wurde in der StVV ausführlich über einen Schiffsanleger am Seehotel Seminaris debattiert. Dabei ging es auch um ein laufendes Genehmigungsverfahren. Obwohl die Untere Naturschutzbehörde und auch der Naturschutzbeirat Bedenken gegen die Errichtung des Steges haben, sagte der Oberbürgermeister im Rahmen der Debatte zu, daß dem Widerspruch des Hotelbetreibers gegen die Ablehnung der UNB nun stattgegeben werde.
Wir halten dieses Verfahren für überaus bedenklich, da die Entscheidung nicht in den Zuständigkeitsbereich der StVV fällt und eine Aushebelung gesetzlicher Genehmigungs-verfahren bedeutet. Es besteht die Gefahr, daß den fachlichen Belangen des Naturschutzes nicht mehr hinreichend Rechnung getragen wird.
Die Erarbeitung eines Konzeptes soll sicherstellen, daß nachvollziehbare Kriterien für die Errichtung von Steganlagen gelten, die auch den Belangen des Natur- u. Landschaftsschutzes hinreichend Rechnung tragen