Beschlussvorlage - 05/SVV/0859
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 7 "Gewerbe- und Marktzentrum Autobahnabfahrt Potsdam-Nord/Friedrichspark Teilbereich Satzkorn", OT Satzkorn Beitrittsbeschluss zu den Maßgaben des Widerspruchsbescheides des MSWV vom 24.09.2004
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.11.2005
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07.12.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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08.11.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
1.
Den
Maßgaben, die das Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr am
24.09.2004 im Rahmen des Widerspruchsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 7
„Gewerbe- und Marktzentrum Autobahnabfahrt Potsdam-Nord/Friedrichspark
Teilbereich Satzkorn“ erteilt hat, wird durch die in der Anlage aufgeführten
Änderungen der Planzeichnung, der textlichen Festsetzungen und der Begründung
sowie durch Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag zur Sicherung der zeitnahen
Wiedererrichtung des Bahnhofes Satzkorn und seine Finanzierung (§ 11 BauGB) beigetreten (siehe Anlage).
2.
Die
Erfüllung der Auflagen aus dem Widerspruchsbescheid des Ministeriums für
Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr vom 24.09.2004 wird zur Kenntnis genommen
(siehe Anlage).
Erläuterung
Anlage 1
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen sind folgende Anlagen enthalten:
Anlage 1: Kurzeinführung (2 Seiten)
Anlage 1A: Vorschläge
für die Umsetzung der Maßgaben (3
Seiten)
Anlage 1B: Erläuterungen
zum Gesamtkonzept
(2 Seiten)
Anlage 2: Bebauungsplan
mit Begründung einschließlich (1 Plan, 28 + 40 Seiten)
Umweltbericht
Anlage 3: Städtebaulicher
Vertrag (ohne Anlagen) (6
Seiten)
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ergänzende Unterlagen zur
Information: - Lageplan
- Nutzungskonzept
Friedrichspark
Kurzeinführung
Der Satzungsbeschluss zum
Bebauungsplan Nr. 7 „Gewerbe- und Marktzentrum Autobahnabfahrt Potsdam-Nord/Friedrichspark
Teilbereich Satzkorn“ ist am 26.08.2003 von der Gemeindevertretung Satzkorn
gefasst worden.
Der Geltungsbereich des Gewerbe- und
Marktzentrums Friedrichspark an der Autobahnabfahrt Potsdam-Nord erstreckt sich
über die Ortsteile Marquardt, Satzkorn und Uetz-Paaren und umfasst eine
Gesamtfläche von 66,6 ha. Davon befinden sich 44,2 ha im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 7, OT Satzkorn. Wesentlich Planinhalte des Bebauungsplanes
sind die Ausweisung von Sondergebieten mit den Zweckbestimmungen „Möbelzentrum“
(1,7 ha), „Großhandel“ (3,5 ha), „Freizeit und Sport“ (12,0 ha) und „Stellplätze“ (2,3 ha) sowie ein
Gewerbegebiet (17,9 ha) Þ siehe Anlagen: Nutzungskonzept
Friedrichspark.
Das Verkehrskonzept für das Gewerbe-
und Marktzentrum Friedrichspark orientiert darauf, dass bei entsprechender
Potentialentwicklung im Zusammenhang
mit dem geplanten Vorhaben und der damit verbundenen Erhöhung des
Verkehrsvolumens für die schienengebundene Erschließung durch den öffentlichen
Personennahverkehr die Wiedererrichtung des Bahnhofes Satzkorn erforderlich
ist. Zur Umsetzung der Planung wurde mit der Friedrichspark GmbH & Co. KG
ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.
Gemäß § 246 Abs. 1a BauGB i.V.m. § 2
des Brandenburgischen Gesetzes zur Durchführung des Baugesetzbuches wurde der
Bebauungsplan dem Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde
angezeigt.
Im Rahmen der rechtsaufsichtlichen
Prüfung hat der Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark am 15.10.2003 die
Verletzung von Rechtsvorschriften geltend gemacht. Diese bezogen sich auf einen
Verstoß gegen § 46 Gemeindeordnung (Feststellung der Beschlussfähigkeit), einen Verstoß gegen das Gebot der
sachgerechten Abwägung hinsichtlich der Belange des Verkehrs, des
Immissionsschutzes und des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie auf
die Unzulässigkeit einzelner
textlicher Festsetzungen (max. zulässige Höhe baulicher Anlagen,
Festsetzung von Stellplatzflächen entlang der Autobahn, die nur zeichnerische
Festsetzung einer GFL-Fläche).
Gegen die Beanstandungen des Bebauungsplanes
erhob die ehemalige Gemeinde Satzkorn mit Schreiben vom 23.10.2003 Widerspruch.
Begründet wird der Widerspruch mit Schreiben der bevollmächtigten Sozietät
Redeker, Sellner, Dahs & Widmaier vom 24.11.2003. Für die Landeshauptstadt
Potsdam als Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Gemeinde Satzkorn liegt die
Zuständigkeit für die Überprüfung und Entscheidung über den Widerspruch beim
Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr (jetzt: Ministerium für
Infrastruktur und Raumordnung) des Landes Brandenburg als Höhere
Verwaltungsbehörde gemäß BauGB.
Nach Überprüfung der
Beanstandungsgründe des Landrates und der dazu vorliegenden Widersprüche erging
durch das Ministerium als Widerspruchsbehörde, folgende Entscheidung:
Dem Widerspruch wurde, soweit er die
Ziffern 1. (Verstoß gegen § 46
Gemeindeordnung) und 2.c (Abschluss des städtebaulichen Vertrages zur
Durchführung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen) betrifft,
stattgegeben. Der in der Widerspruchsschrift dargelegten Rechtsauffassung wurde
gefolgt. Die entsprechende Beanstandung des Schreibens des Landrates vom
15.10.2003 wurde aufgehoben.
Hinsichtlich aller weiteren
Beanstandungen konnte dem Widerspruch nicht stattgegeben werden.
Durch Vortrag anlässlich einer im
Ministerium durchgeführten Anhörung am 09.09.2004 erklärte hierauf der
Ortsbürgermeister des Ortsteiles Satzkorn, als für die Wahrnehmung der
städtischen Interessen aus diesem Widerspruchsverfahren bevollmächtigter
Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam, dass die aufgezeigten Mängel als behebbar angesehen werden. Den
aufgegebenen Maßgaben zur Behebung der Mängel ist durch entsprechenden
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung beizutreten.
Die Vorschläge für die Umsetzung der
Maßgaben sind in Anlage 1A dargestellt.
Ausschluss eines theoretischen Kostenrisikos:
Für die Nutzung eines Bahnhofes
berechnet die DB AG dem Land für die mit den SPNV-Leistungen bestellten
Zughalte sog. „Stationsentgelte“. Ein Kostenrisiko für die Stadt könnte sich
insoweit dann ergeben, wenn die verkehrlichen Bedingungen für die
Wiedererrichtung des Bahnhofs Satzkorn erreicht sind, der Vorhabenträger diese
vertragsgemäß realisiert, das Land jedoch keine Zughalte bestellt, sondern
erwartet, dass aufgrund des öffentlichen Drucks die Stadt diese Verantwortung
übernimmt. Für diesen Fall sieht der Vertrag eine einvernehmliche Regelung
zwischen den Beteiligten vor, die eine Kostenbelastung der Stadt ausschließt.
Ausführungen zum inhaltlichen Gesamtzusammenhang
Formal ist der planerische Inhalt der Bebauungspläne
nicht Gegenstand der Beschlüsse zu den aktuellen Beschlussvorlagen, weil die
Satzungsbeschlüsse der früheren selbständigen Gemeinden wirksam sind und
bleiben. Die aktuelle Beschlussfassung, die die Beanstandungsgründe der höheren
Verwaltungsbehörde ausräumt, ist aber ausschlaggebend dafür, dass die
Bebauungspläne bekanntgemacht und damit in Kraft gesetzt werden können. Mit den
Beschlüssen würde deshalb die veränderte planerische Gesamtkonzeption faktisch
an die Stelle der bisherigen Bebauungspläne treten.
Zum Verständnis des
Gesamtzusammenhangs wird deshalb in Anlage 1B das Nutzungskonzept
dargestellt, wesentliche Eckpunkte der bisherigen Entwicklung erläutert und die
Einordnung von Einzelhandel beleuchtet, der in der Vergangenheit sehr
kontrovers diskutiert worden ist.