Beschlussvorlage - 05/SVV/0860

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.        Den Maßgaben, die das Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr am 24.09.2004 im Rahmen des Widerspruchsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 9 „Gewerbe- und Marktzentrum Autobahnabfahrt Potsdam-Nord/Friedrichspark Teilbereich Uetz-Paaren“ erteilt hat, wird durch die in der Anlage aufgeführten Änderungen der Planzeichnung, der textlichen Festsetzungen und der Begründung sowie durch Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag zur Sicherung der zeitnahen Wiedererrichtung des Bahnhofes Satzkorn und seine Finanzierung (§ 11 BauGB)  beigetreten (siehe Anlage).

 

2.        Die Erfüllung der Auflagen aus dem Widerspruchsbescheid des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr vom 24.09.2004 wird zur Kenntnis genommen (siehe Anlage).

 

Reduzieren

Erläuterung

 

 

 

Anlage 1

 

 

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

In den Unterlagen sind folgende Anlagen enthalten:

 

Anlage 1:            Kurzeinführung                                                                                              (2 Seiten)

Anlage 1A:            Vorschläge für die Umsetzung der Maßgaben        (2 Seiten)

Anlage 1B:            Erläuterungen zum Gesamtkonzept                                 (2 Seiten)

Anlage 2:            Bebauungsplan mit  Begründung einschließlich    (1 Plan,  25 + 40 Seiten)

Umweltbericht                                          

Anlage 3:            Städtebaulicher Vertrag (ohne Anlagen)                             (6 Seiten)

____________________________________________________________________________

ergänzende Unterlagen zur Information:             - Lageplan

- Nutzungskonzept Friedrichspark

 

 

 

Kurzeinführung

 

Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 9 „Gewerbe- und Marktzentrum   Autobahnabfahrt Potsdam-Nord/Friedrichspark Teilbereich Uetz-Paaren“ ist am 26.08.2003 von der Gemeindevertretung Uetz-Paaren gefasst worden.

Der Geltungsbereich des Gewerbe- und Marktzentrums Friedrichspark an der Autobahnabfahrt Potsdam-Nord erstreckt sich über die Ortsteile Marquardt, Satzkorn und Uetz-Paaren und umfasst eine Gesamtfläche von 66,6 ha. Davon befinden sich 7,3 ha im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9, OT Uetz-Paaren. Wesentliche Planinhalte des Bebauungsplanes sind die Ausweisung von Sondergebieten mit den Zweckbestimmungen „Erlebniswelt“ (4,8 ha), „Stellplätze“ (0,7 ha) und ein Gewerbegebiet (1,1 ha) Þ siehe Anlagen: Nutzungskonzept Friedrichspark.

Das Verkehrskonzept für das Gewerbe- und Marktzentrum Friedrichspark orientiert darauf, dass bei entsprechender Potentialentwicklung im Zusammenhang  mit dem geplanten Vorhaben und der damit verbundenen Erhöhung des Verkehrsvolumens für die schienengebundene Erschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr die Wiedererrichtung des Bahnhofes Satzkorn erforderlich ist. Zur Umsetzung der Planung wurde mit der Friedrichspark GmbH & Co. KG ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.

                

Gemäß § 246 Abs. 1a BauGB i.V.m. § 2 des Brandenburgischen Gesetzes zur Durchführung des Baugesetzbuches wurde der Bebauungsplan dem Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark  als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt.

Im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Prüfung hat der Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark am 15.10.2003 die Verletzung von Rechtsvorschriften geltend gemacht. Diese bezogen sich auf einen Verstoß gegen § 46 Gemeindeordnung (Feststellung der Beschlussfähigkeit), einen Verstoß gegen das Gebot der sachgerechten Abwägung hinsichtlich der Belange des Verkehrs, des Immissionsschutzes und des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie auf die Unzulässigkeit einzelner textlicher Festsetzungen (max. zulässige Höhe baulicher Anlagen, Festsetzung von Stellplatzflächen entlang der Autobahn).

 

Gegen die Beanstandungen des Bebauungsplanes erhob die ehemalige Gemeinde Uetz-Paaren mit Schreiben vom 23.10.2003 Widerspruch. Begründet wird der Widerspruch mit Schreiben der bevollmächtigten Sozietät Redeker, Sellner, Dahs & Widmaier vom 24.11.2003. Für die Landeshauptstadt Potsdam als Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Gemeinde Uetz-Paaren liegt die Zuständigkeit für die Überprüfung und Entscheidung über den Widerspruch beim Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr (jetzt: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung) des Landes Brandenburg als Höhere Verwaltungsbehörde gemäß BauGB.

 

Nach Überprüfung der Beanstandungsgründe des Landrates und der dazu vorliegenden Widersprüche erging durch das Ministerium als Widerspruchsbehörde, folgende Entscheidung:

 

 

Dem Widerspruch wurde, soweit er die Ziffern 1. (Verstoß gegen  § 46 Gemeindeordnung) und 2.c (Abschluss des städtebaulichen Vertrages zur Durchführung der naturschutzrechtlichen

Ausgleichsmaßnahmen) betrifft, stattgegeben. Der in der Widerspruchsschrift dargelegten Rechtsauffassung wurde gefolgt. Die entsprechende Beanstandung des Schreibens des Landrates vom 15.10.2003 wurde aufgehoben.

Hinsichtlich aller weiteren Beanstandungen konnte dem Widerspruch nicht stattgegeben werden.

Durch Vortrag anlässlich einer im Ministerium durchgeführten Anhörung am 09.09.2004 erklärte hierauf der Ortsbürgermeister des Ortsteiles Uetz-Paaren als für die Wahrnehmung der städtischen Interessen aus diesem Widerspruchsverfahren bevollmächtigter Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam, dass die aufgezeigten Mängel als behebbar angesehen werden. Den aufgegebenen Maßgaben zur Behebung der Mängel ist durch entsprechenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung beizutreten.

Die Vorschläge für die Umsetzung der Maßgaben sind in Anlage 1A dargestellt.

 

 

Ausschluss eines theoretischen Kostenrisikos:

 

Für die Nutzung eines Bahnhofes berechnet die DB AG dem Land für die mit den SPNV-Leistungen bestellten Zughalte sog. „Stationsentgelte“. Ein Kostenrisiko für die Stadt könnte sich insoweit dann ergeben, wenn die verkehrlichen Bedingungen für die Wiedererrichtung des Bahnhofs Satzkorn erreicht sind, der Vorhabenträger diese vertragsgemäß realisiert, das Land jedoch keine Zughalte bestellt, sondern erwartet, dass aufgrund des öffentlichen Drucks die Stadt diese Verantwortung übernimmt. Für diesen Fall sieht der Vertrag eine einvernehmliche Regelung zwischen den Beteiligten vor, die eine Kostenbelastung der Stadt ausschließt.

 

 

Ausführungen zum inhaltlichen Gesamtzusammenhang

 

Formal ist der planerische Inhalt der Bebauungspläne nicht Gegenstand der Beschlüsse zu den aktuellen Beschlussvorlagen, weil die Satzungsbeschlüsse der früheren selbständigen Gemeinden wirksam sind und bleiben. Die aktuelle Beschlussfassung, die die Beanstandungsgründe der höheren Verwaltungsbehörde ausräumt, ist aber ausschlaggebend dafür, dass die Bebauungspläne bekanntgemacht und damit in Kraft gesetzt werden können. Mit den Beschlüssen würde deshalb die veränderte planerische Gesamtkonzeption faktisch an die Stelle der bisherigen Bebauungspläne treten.

Zum Verständnis des Gesamtzusammenhangs wird deshalb in Anlage 1B das Nutzungskonzept dargestellt, wesentliche Eckpunkte der bisherigen Entwicklung erläutert und die Einordnung von Einzelhandel beleuchtet, der in der Vergangenheit sehr kontrovers diskutiert worden ist.

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Beschlussfassung erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Stadt Potsdam durch die Realisierung des Vorhabens keine weitergehenden Kosten entstehen. Dieses wird durch den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger gewährleistet.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...