Beschlussvorlage - 05/SVV/0855
Grunddaten
- Betreff:
-
Erste Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb"Kommunaler Immobilien Service" (KIS)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Einreicher*:
- Servicebereich Finanzen und Berichtswesen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.11.2005
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Erläuterung
Begründung:
Ausgangslage:
Am 1. Dezember 2004 beschloss die
Stadtverordnetenversammlung unter der DS-NR. 04//SVV/0830 die Gründung des
Eigenbetriebes „Kommunaler Immobilien Service“ (KIS) der Landeshauptstadt
Potsdam zum 1. Januar 2005.
Neben dem Beschluss zur Gründung des Eigenbetriebes wurden
auch der Beschluss über die Betriebssatzung und der Grundsatzbeschluss über die
Bildung eines Werksausschusses gemäß
§ 4 Abs. 2 Ziff. 1 der Betriebssatzung gefasst.
Änderungsbedarf hinsichtlich der Betriebssatzung des
Eigenbetriebes:
Zwischenzeitlich war festzustellen, dass vorgeschlagen
werden sollte, die Betriebssatzung hinsichtlich einiger Passagen zu korrigieren
und zu ändern, um den Belangen des Eigenbetriebes besser Rechnung tragen zu
können.
Auf Grund dessen wird der Stadtverordnetenversammlung
nunmehr die vorliegende Beschlussvorlage zur Entscheidung vorgelegt. Neben
einzelnen redaktionellen Änderungen (dargestellt in der als Anlage beigefügten
Gegenüberstellung) sollen die folgenden Regelungen in der Betriebssatzung
Eingang finden:
Die Gründung des Eigenbetriebes „Kommunaler
Immobilien Service“ soll wesentlich zur Optimierung der Kosten des Gebäude- und
Liegenschaftsmanagements der Landeshauptstadt Potsdam dienen und ist somit eine
wichtige Maßnahme des Haushaltssicherungskonzeptes der Landeshauptstadt
Potsdam.
Dem Eigenbetrieb wurde ein Sondervermögen im
Wert von 327 Mio. € zugeordnet. Nach dem gültigen Haushaltssicherungskonzept
ist damit ein Optimierungspotenzial von insgesamt 15% -erreichbar in mehreren
Schritten über 5 Jahre - verbunden (HSK-Maßnahme A 16; Ziel sind
3,5 Mio. € Einsparpotenzial).
Die Erreichung dieser Ziele setzt ein äußerst
wirksames und professionelles Umsetzen der mit einer Optimierung des Gebäude-
und Liegenschaftswesens nach modernen Erkenntnissen verbundenen
managementbedingten Maßnahmen voraus. Hierzu wird angestrebt, dass die
Werkleitung des Eigenbetriebes durch entsprechendes Know-how begleitet und
unterstützt wird und der Werksausschuss mit zusätzlichen Vertretern besetzt
wird, die eine diesbezügliche branchenspezifische oder branchennahe Sachkunde
mitbringen.
Aus vorgenannten Gründen wird vorgeschlagen, den
Werksausschuss über die ursprünglich vorgesehene Besetzung (Betriebssatzung für
den Eigenbetrieb: veröffentlicht im Amtsblatt 3/2005 vom 25. Februar 2005)
hinaus um eine/n Stadtverordnete/n und zwei sachkundige Einwohner/innen zu
verstärken.
Die in der Gemeindeordnung vorgesehene Möglichkeit,
sachkundige Einwohner in den Werksausschuss zu entsenden (§ 103 Abs. 3 letzter
Satz GO), bietet im Eigenbetriebsrecht die einzige Möglichkeit, „externes
Know-how“ mit in den Werksausschuss aufzunehmen; diese Möglichkeit sollte genutzt
werden.
Insofern kann auch auf die positiven Erfahrungen der Arbeit
in den Gremien der städtischen Unternehmen der Gemeinnützigen Wohnungs- und
Baugesellschaft Potsdam mbH und der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH verwiesen
werden, wo nach Votum der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung bereits
Persönlichkeiten mit besonderer Sachkunde mit ihrem Fachwissen und ihrer
Fachkenntnis die Arbeit der Aufsichtsräte unterstützen.
Eine weitere Änderung betrifft die Regelung des § 5 Abs. 2
der Betriebssatzung, wonach neben einem Vertreter des Bereiches
Beteiligungsmanagement nunmehr die/der für die Aufgaben des Eigenbetriebes
jeweils zuständige Beigeordnete an den Sitzungen des Werksausschusses mit
beratender Stimme teilnimmt. Durch eine solche neutrale Formulierung soll eine
einfachere Handhabe erreicht werden, sofern einmal ein Wechsel in den
Zuständigkeiten der Geschäftsbereiche erfolgt. Insofern bestände keine
Notwendigkeit zu einer Änderung der Betriebssatzung in diesen Fällen.
Über die Regelung, dass der Werksausschuss mindestens einmal
im Kalenderhalbjahr (bisher: zwei Mal im Jahr) zu tagen hat, soll die
Kontinuität der Arbeit des Ausschusses gesichert werden. Auf Grund dessen
bietet sich die Aufnahme dieser Regelung an.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes selbst
hat unmittelbar keine finanziellen Auswirkungen auf die Landeshauptstadt
Potsdam. Mittelbar können finanzielle Auswirkungen entstehen auf Grund des
Anspruches der sachkundigen Einwohner auf Ersatz ihrer Auslagen oder des
Verdienstausfalles gemäß § 30 GO und den hierzu in der Entschädigungssatzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 05. Dezember 2001 enthaltenen Bestimmungen.
Anlagen:
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Erste
Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Kommunaler
Immobilien Service" der Landeshauptstadt Potsdam
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Gegenüberstellung
der Änderungen
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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35,5 kB
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