Beschlussvorlage - 05/SVV/0856
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung des Werksausschusses des Eigenbetriebes "Kommunaler Immobilien Service" KIS
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Einreicher*:
- Servicebereich Finanzen und Berichtswesen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
02.11.2005
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Besetzung des Werksausschusses des Eigenbetriebes
„Kommunaler Immobilien Service“ (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam
gemäß § 5 Abs. 1 Ziff. 1 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb wie folgt:
Mitglieder im Werksausschuss:
über die Fraktion DIE LINKE.PDS 1.
Frau Ursula Klotz,
2.
Frau Brigitte Oldenburg und
3.
Herr Siegmar Krause;
über die Fraktion der SPD 1.
Herr Mike Schubert und
2.
Frau Hannelore Knoblich ;
über die Fraktion der CDU 1.
Herr Michael Schröder und
2.
Herr Steeven Bretz;
über die Fraktion der 1.
Herr Peter Schüler
Bündnis 90/Die Grünen
Stellvertreter:
über die Fraktion DIE LINKE.PDS 1.
Herr Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg,
2.
Frau Dr. Sigrid Müller und
3.
Herr Dr. Alexander Steinicke
(jeder
Vertreter kann jedes Mitglied vertreten);
über die Fraktion der SPD 1.
Herr Harald Kümmel und
2.
Herr Wolfhard Kirsch;
(jeder
Vertreter kann jedes Mitglied vertreten);
über die Fraktion der CDU 1.
Herr Götz-Thorsten Friederich und
2.
Herr Horst Heinzel
(jeder
Vertreter kann jedes Mitglied vertreten);
über die Fraktion der 1.
Frau Dr. Brigitte Lotz
Bündnis
90/Die Grünen
Erläuterung
Begründung:
1.
Bisherige Beschlüsse
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss in ihrer Sitzung
am 1. Dezember 2004 die Errichtung des Eigenbetriebes „Kommunaler Immobilien
Service“ der Landeshauptstadt Potsdam, die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb
und die Bildung eines Werksausschusses gemäß § 8 Abs. 1 der
Eigenbetriebsverordnung und § 5 Abs. 1 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb
(DS-Nr. 04/SVV/0830).
2.
Rechtliche Grundlage
Gemäß des Vorschlages zu § 5 Abs. 1 der Ersten Satzung zur
Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Kommunaler Immobilien
Service" der Landeshauptstadt Potsdam (siehe diesbezügliche
Beschlussvorlage an die Stadtverordnetenversammlung am 02. November 2005)
bestünde der Werksausschuss aus zwölf stimmberechtigten Mitgliedern, davon
1.
acht
Stadtverordnete, die nach dem für Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung geltenden Verfahren zu benennen
sind,
2.
zwei sachkundige Einwohner, die auf
Vorschlag des Oberbürgermeisters
von der Stadtverordnetenversammlung zu bestimmen sind und
3. zwei Vertreter der Beschäftigten des Eigenbetriebes, die von der Stadtverordneten-versammlung nach den Vorschriften über das Verfahren zur Benennung von Beschäftigten-kandidaten für Werksausschüsse von Eigenbetrieben aus einem Vorschlag der Versammlung der Beschäftigten des Eigenbetriebes gewählt werden.
Gemäß § 35 Abs. 2 Ziff. 6 beschließt die Stadtverordnetenversammlung über die Bestellung der Vertreter der Gemeinden in wirtschaftlichen Unternehmen.
3.
Berufung von Mitgliedern und Stellvertretern
Neben den Mitgliedern ist analog zu § 56 Abs. 3 Gemeindeordnung für jedes
Mitglied des Werksausschusses ein Vertreter zu bestimmen; die
Fraktionen können bestimmen, dass sich Vertreter untereinander vertreten.
4. Sitzverteilung
Die Besetzung der seitens der Landeshauptstadt Potsdam für den Werksausschuss zu stellenden acht Mitglieder erfolgt nach § 5 Abs. 1 der Betriebssatzung entsprechend § 50 Abs. 6 in Verbindung mit § 35 Abs. 2 Ziff. 3 der Gemeindeordnung und die der Stellvertreter in Analogie wie folgt:
Sitze der Fraktionen = Zahl
der Ausschusssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion
Mitgliederzahl aller Fraktionen.
Demnach
ergibt sich die städtische Sitzverteilung im Werksausschuss des Eigenbetriebes
wie folgt:
DIE LINKE.PDS = 8x18/48 = 2,625 Sitze 3
Sitze,
SPD = 8x11/48 = 1,604 Sitze 2
Sitze
CDU = 8x10/48 = 1,458 Sitze 2
Sitze und
Bündnis 90/
Die Grünen = 8x 3/48 = 0,5 Sitze 1
Sitz.
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