Beschlussvorlage - 01/SVV/0628
Grunddaten
- Betreff:
-
Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 37 A Potsdam-Center sowie Beschluss zur 20. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes und deren öffentlicher Auslegung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- IV.1.61.2
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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27.09.2001
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
1.
die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 37 A "Potsdam-Center"
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (siehe
Anlagen 1 und 2) sowie
2.
die 20.
Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes
"Potsdam-Center/Bahnhofspassagen" im Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 37 A "Potsdam-Center" im Paralleverfahren gemäß §
8 Abs. 3 BauGB und deren
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (s. Anlagen 1 und 3).
Erläuterung
Anlage
1
Kurzeinführung
Darstellung
der Ergebnisse aus den bisherigen Verfahrensschritten und Empfehlung der
Verwaltung
Anlass
für die vorliegende Beschlussvorlage
Die
Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 03.11.1993 die Aufstellung
des Bebauungsplans Nr. 37 "Potsdam-Center Nord" beschlossen. Als
wesentliche Planungsziele sind im Aufstellungsbeschluss festgelegt:
- Entwicklung
der Brachflächen des ehemaligen Güterbahnhofs als Entlastungsstandort für die
historische Kernstadt bezüglich großflächiger Einzelhandels- und
Dienstleistungseinrichtungen
- Schaffung
eines adäquaten Entrees für die Landeshauptstadt durch den Neubau eines
ICE-Bahnhofs
- Einbindung
des Bahnhofsbereichs in das stadträumliche Gefüge
- Verbindung
zwischen der historischen Kernstadt, dem Bahnhofsbereich, dem
Regierungsstandort und dem Stadtteil Potsdam-Babelsberg
- Verkehrslösung
für den die Innenstadt belastenden Durchgangsverkehr
Gemäß
Stadtverordnetenbeschluss vom 04.10.2000 soll die Fortführung des Teilbereichs
A des Bebauungsplans Nr. 37 "Potsdam-Center" als selbständiger
Bebauungsplan Nr. 37 A "Potsdam-Center" erfolgen. Für diesen Bereich
ist die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der
räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans im Teilbereich A umfasst den
Kernbereich des vormaligen Bebauungsplans Nr. 37 "Potsdam-Center" mit
den schon realisierten Bahnhofspassagen (den Baufeldern 9 bis 12), der
Bahnhofsspange, dem Bahnhofssüdkopf, dem Parkhaus mit Büroüberbauung, dem
Vorplatz Süd, der ISES/Friedrich-List-Straße von der Anbindung an den
planfestgestellten Bereich der ISES/ L 40 Nuthestraße Anschlussstelle Alt
Nowawes im Osten bis zur Anbindung an die Heinrich-Mann-Allee im Westen, den
Erschließungsanlagen Babelsberger Straße und Planstraße 5a sowie den Flächen
des Landschaftsschutzgebietes entlang der Havel.
Der
östliche Teil des bisherigen räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans
Nr. 37 "Potsdam-Center" ist im Bereich der Straße Alt Nowawes und
Nuthestraße auf die von der Genehmigungsbehörde im Rahmen des Verfahrens nach §
125 BauGB bereits bestätigten Flächen reduziert. Im räumlichen Geltungsbereich
des Bebauungsplans Nr. 37 A "Potsdam-Center" wird die
ISES/Friedrich-List-Straße nur noch bis zu der angrenzenden planfestgestellten
Straßenverkehrsfläche der L 40 Nuthestraße AS Alt Nowawes dargestellt. Die
Flächen der Baufelder 1 bis 8 und 13 bis 17 sind 1997 durch den städtebaulichen
Realisierungswettbewerb einer erneuten grundsätzlichen Überprüfung unterzogen
worden. Das Bauleitplanverfahren für diesen genannten Bereich wird unter dem
Arbeitstitel Bebauungsplan Nr. 37 B "Babelsberger Straße" als
eigenständiger Bebauungsplan fortgeführt.
Die
geplante ISES mit drittem Havelübergang westlich der Heinrich-Mann-Allee wird
in einem eigenständigen Bauleitplanverfahren mit dem Arbeitstitel Bebauungsplan
Nr. 37 C "ISES-West" in Abhängigkeit von weiteren Entscheidungen und
darauf aufbauenden Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung zur
verkehrlichen Entwicklung der Potsdamer Mitte fortgeführt werden.
Darstellung
der Ergebnisse aus dem bisherigen Planverfahren
Die
zweite öffentliche Auslegung inklusive vereinfachter Änderungen zum
Bebauungsplanentwurf Nr. 37 "Potsdam-Center" hat im Sommer 1997
stattgefunden. Am 05. November 1997 hat die Stadtverordnetenversammlung den
Abwägungsbeschluss zu den vorgetragenen Anregungen und Bedenken der Träger
öffentlicher Belange und der Bürger gefasst.
Zugleich
ist das Plangenehmigungsverfahren für den neuen Hauptbahnhof nebst Gleisanlagen
durch das Eisenbahnbundesamt durchgeführt und abgeschlossen worden.
Bereits
abgeschlossene Verfahren
Im
Dezember 1997 ist die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Erschließungsanlagen
im Sinne des § 127 Abs. 2 BauGB für die ISES und die Planstraßen im Gebiet des
Bebauungsplans Nr. 37 "Potsdam-Center" bestätigt worden.
Die in §
125 Abs. 2 BauGB vorgegebenen Voraussetzungen für die rechtmäßige Herstellung
der ISES/Friedrich-List-Straße und der Babelsberger Straße sind im Sinne des §
127 Abs. 2 BauGB erfüllt. Die Babelsberger Straße und die
ISES/Friedrich-List-Straße sind bereits gebaut und in Betrieb genommen worden.
Im
Oktober 1998 ist die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Erschließungsanlagen im
Sinne des § 127 Abs. 2 BauGB im Bereich
Potsdam-Center-Südgelände/Bahnhofsvorplatz bestätigt worden. Die in § 125 Abs.
2 BauGB vorgegebenen Voraussetzungen für die rechtmäßige Herstellung der
Erschließungsanlagen des südlichen Bahnhofsvorplatzes im Sinne des § 127 Abs. 2
BauGB sind erfüllt. Die Umsetzung ist entsprechend erfolgt; der südliche
Bahnhofsvorplatz ist in Betrieb genommen worden.
Im März
1999 ist das Plangenehmigungsverfahren für das Vorhaben
"Straßenbahnverschwenkung Bahnhofsvorplatz Potsdam-Center-Süd"
abgeschlossen worden; die Plangenehmigung ist erteilt worden. Die Tram fährt
bereits auf der neuen, verschwenkten Trasse.
Im
November 1999 ist die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Erschließungsanlagen
im Sinne des § 127 Abs. 2 BauGB im Bereich Potsdam-Center, Bauabschnitt V/1
Anbindung der ISES an die Heinrich-Mann-Allee bestätigt worden. Die in § 125
Abs. 2 BauGB vorgegebenen Voraussetzungen für die rechtmäßige Herstellung der
ISES-Anbindung an die Heinrich-Mann-Allee sind im Sinne des § 127 Abs. 2 BauGB
erfüllt. Der ISES-Abschnitt V/1 ist bereits fertiggestellt und in Nutzung
genommen worden.
Die
Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zum Projekt
"Potsdam-Center", z. B. bezüglich der inhaltlichen Orientierung für
die Fortführung des Bebauungsplanes, bezüglich der Handelsflächen und
Verkaufsflächenbegrenzung, bezüglich des Zulässigkeitsrahmens für ein
eingeschränktes Einkaufszentrum, bezüglich der Erneuerung der
Abwägungsentscheidung und Umsetzung der Änderung der textlichen Festsetzungen
in Teilbereichen, bezüglich der Übernahme des Vorplanungsergebnisses
Bauabschnitt V/1 Anbindung ISES an die Heinrich-Mann-Allee sollen zeitnah
umgesetzt werden. Deshalb ist die öffentliche Auslegung für den Bebauungsplan
Nr. 37 A "Potsdam-Center" erforderlich. Die genannten Beschlüsse
werden im Folgenden einzeln aufgeführt.
Wesentliche
Inhalte der Planung
Gegenüber
dem bisherigen Planungsstand sind folgende Änderungen der Planung vorgesehen,
die eine öffentliche Auslegung erfordern:
- Reduzierung
des bisherigen räumlichen Geltungsbereichs in seinem Ostteil auf die im Rahmen
des Verfahrens nach § 125 BauGB bereits bestätigten Flächen infolge des
Stadtverordnetenbeschlusses DS 00/0664/1 vom 04.10.2000
- Nutzungsänderung
von MK (Kerngebiet) in SO (Sondergebiet Eingeschränktes Einkaufszentrum mit
Multiplexkino) im Bereich der Baufelder 9 und 10 infolge des
Stadtverordnetenbeschlusses DS 98/0760 vom 09.09.1998
- textliche
Festsetzung zu dem Sondergebiet S0 5 gemäß Stadtverordnetenbeschluss DS 98/0774
vom 09.09.1998
- gemäß
Zulässigkeitsrahmen Formulierung der textlichen Festsetzungen zu den
Sondergebieten SO 2, SO 3, SO 4 und SO 8 gemäß Stadtverordnetenbeschluss DS
00/0127/1 vom 05.04.2000
- nachrichtliche
Übernahme des südlichen Bahnhofsvorplatzes in den Bebauungsplanentwurf
- nachrichtliche
Übernahme der Erschließungsanlagen Bauabschnitt V/1 - Anbindung der ISES an die
Heinrich-Mann-Allee - in den Bebauungsplanentwurf gemäß
Stadtverordnetenbeschluss DS 99/0737/1 vom 15.09.1999.
- Fortschreibung
des Grünordnungsplans (GOP) wegen der erfolgten Aufteilung des räumlichen
Geltungsbereichs des vormaligen Bebauungsplans Nr. 37
"Potsdam-Center" in die Teilbereiche A, B und C
- Änderung
des Teil-Flächennutzungsplans in Bezug auf die Darstellung der Bahnhofspassagen
als Sondergebiet Bahnhof
Empfehlung der Verwaltung
Entsprechend
dem Vorschlag der Verwaltung kann der Beschluss zur öffentlichen Auslegung
des Bebauungsplans Nr. 37 A "Potsdam-Center" und zur dazugehörigen
Änderung des Teil-Flächennutzungsplans
"Potsdam-Center/Bahnhofspassagen" gefasst werden.
Hinweis
zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den
Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind
als Bestandteil der Original-Anlagen ergänzend die Anlagen enthalten:
- Bebauungsplan
mit Begründung, Fortschreibung des Grünordnungsplans mit Begründung (Anlage 2)
- Änderung
des Teil-Flächennutzungsplans mit Erläuterungsbericht (Anlage 3)