Beschlussvorlage - 01/SVV/0637

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.

Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Vorplanungsergebnis Bauabschnitt VI/3 "Neubau Verbindungsstraße mit Kreisverkehr Friedrich-List-Straße/Babelsberger Straße" entschieden (s. Anlagen 1 und 2).

 

2. Das Vorplanungsergebnis Bauabschnitt VI/3 "Neubau Verbindungsstraße mit Kreisverkehr Friedrich-List-Straße/Babelsberger Straße" ist der weiteren Ausbauplanung zugrunde zu legen.

 

3. Das Vorplanungsergebnis Bauabschnitt VI/3 "Neubau Verbindungsstraße mit Kreisverkehr Friedrich-List-Straße/Babelsberger Straße" ist als Grundlage in die Fortführung des Bebauungsplans Nr. 37 B "Babelsberger Straße" zu übernehmen.

 

 

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Erläuterung

Kurzeinführung

Zusammenfassung des Abwägungsvorschlages und Empfehlung der Verwaltung

 

Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage

Im Dezember 1997 ist die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 BauGB für die ISES und die Planstraßen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 37 "Potsdam-Center" durch das damalige Landesamt für Bauen, Bautechnik und Wohnen bestätigt worden. Die ISES / Friedrich-List-Straße ist am 11. April 2001 durch den Oberbürgermeister Herrn Platzeck sowie den Fachminister, Herrn Meyer für den Verkehr freigegeben worden.

 

Bis auf die zwei Rampen von und zur Nutheschnellstraße sowie die Anbindung an die Babelsberger Straße in Höhe Humboldtring ist damit die Friedrich-List-Straße funktionstüchtig hergestellt. Die beiden Rampen werden jeweils nacheinander zu September (Abfahrt) und Oktober (Auffahrt) 2001 für den Verkehr freigegeben, während die Anbindung an die Babelsberger Straße / Humboldtring derzeit nur provisorisch möglich ist.

 

Im Zuge des Bauleitplanverfahrens zum bisherigen Bebauungsplan Nr. 37 "Potsdam-Center" sind die gesamten Erschließungsanlagen nachrichtlich übernommen worden. Durch die Ergebnisse des städtebaulichen Realisierungswettbewerbes "Neues Quartier am Bahnhof" in 1997 wurden städtebauliche Planungsänderungen sowie in Folge dessen auch verkehrsplanerische Änderungen notwendig. Der Preisträgerentwurf hat das Erschließungsgerüst dahingehend verändert, dass die neue Babelsberger Straße nicht in einem langgezogenen Bogen in die ISES einmündet, sondern eine Verknüpfung in der Verlängerung der Brücke Humboldtring und rechtwinklig zur ISES erfährt mit einer Trassierung, die den Fortbestand der Wärmetauschanlage der EVP zulässt.

 

In der Folge einer Reihe von hierfür notwendigen Überarbeitungen wurde die Anbindung der Babelsberger Straße an die Friedrich-List-Straße in der hier vorliegenden Form entwickelt. Neben dieser verkehrs- und straßenplanerischen Änderung gegenüber der ursprünglichen Führung im vormaligen Bebauungsplan Nr. 37 "Potsdam-Center" müssen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

 

Um die Straßenbaumaßnahme Bauabschnitt VI/3 "Neubau Verbindungsstraße mit Kreisverkehr Friedrich-List-Straße / Babelsberger Straße" zeitnah realisieren zu können, ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen nach § 125 Abs. 2 BauGB bzw. Einführungserlass zum Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 (BauROG), in Orientierung an den Runderlass Nr. 23/1/1998 des MSWV erforderlich. Damit wird die volle Funktionsfähigkeit der Verkehrsanlagen Nutheschnellstraße und ISES gesichert. Dieses Verfahren wurde bereits erfolgreich für den Bauabschnitt V/1 (sog. "ISES-Ohr") angewandt.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 37 B "Babelsberger Straße" wird unter anderem die Flächen dieser Straßenbaumaßnahme beinhalten. Gegenwärtig werden die Voraussetzungen für den nächsten Verfahrensschritt des Bauleitplanverfahrens, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes, erarbeitet.

 

Die erforderlichen Grünausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Nr. 37 B "Babelsberger Straße" mit behandelt bzw. wurden bereits in dem Grünordnungsplan für den Bebauungsplan 37 "Potsdam-Center" – die bisher geplante Trassenführung der verkehrlichen Erschließung betreffend - bearbeitet. Art und Umfang der Ersatzmaßnahmen werden mit der Unteren Naturschutzbehörde im weiteren Verfahren geklärt. Die Verkehrslösung "Kreisverkehr" ist nachrichtlich in die Fortführung des Bauleitplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 37 B "Babelsberger Straße" zu übernehmen.

 

Neben der Thematik "Planungsrecht" ist ebenso das Thema "Fördermittel" relevant. Die Bereitstellung von Fördermitteln durch das Land ist gebunden an die Herstellung einer verkehrstüchtigen Gesamtanlage. Diese wird nach der Fertigstellung der Friedrich-List-Straße, der Rampen der Nutheschnellstraße sowie der Anbindung der Friedrich-List-Straße an die Babelsberger Straße in Höhe Humboldtring gegeben sein. Die entsprechenden Eigenmittel der Stadt Potsdam für die förderfähigen Kosten sind im Haushalt 2001 der Stadt Potsdam gesichert. Entsprechende Förderanträge sind bei dem Brandenburgischen Straßenbauamt Potsdam gestellt. Für die nichtförderfähigen Kosten sind die Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2002 eingeplant. Entsprechend Kostenberechnung betragen die Straßenbaukosten brutto 603 TDM.

 

Gegenstand der Planung ist die Straßenbaumaßnahme Bauabschnitt VI/3 "Neubau Verbindungsstraße mit Kreisverkehr Friedrich-List-Straße / Babelsberger Straße". Mit der Beschlussvorlage werden neben der Anbindung zwei weitere Themenfelder vorgelegt, die gleichfalls im Zuge des Bebauungsplanes 37 B "Babelsberger Straße" behandelt werden, die jedoch aufgrund der terminlichen Zwänge vorgezogen bzw. hiermit angesprochen werden sollen:

 

Der Uferweg (s. Übersichtsskizze "Abschnitte Uferweg") entlang der Nuthe ab dem Humboldtring in Richtung Osten ist derzeit planungsrechtlich und in seiner Bauweise nicht eindeutig geregelt. Ab Humboldtring bis zum Grundstück S-Bahn-Unterwerk ist der Weg derzeit ein Bauprovisorium (Abschnitt 1), dessen Genehmigung befristet ist. Auf dem Grundstück S-Bahn-Unterwerk (Abschnitt 2) ist der Weg planungsrechtlich gesichert und wie der Abschnitt 3 bis zur Friedrich-List-Straße in Betonsteinpflaster ausgeführt. Hiermit sollen ebenfalls die Voraussetzungen nach § 125 Abs. 2 BauBG zur Herstellung der Baurechte für den Uferweg ab Humboldtring bis zur Friedrich-List-Straße (Abschnitte 1 und 3) geschaffen werden. Die Ausführung des provisorischen Teilstückes würde dabei in der jetzigen Trasse und in gleicher Bauweise wie das fertig gestellte Teilstück ausgeführt werden.

 

Die Energieversorgung Potsdam GmbH beabsichtigt im Bereich der Anbindung Friedrich-List-Straße / Humboldtring, entlang des Nutheuferweges sowie entlang der Friedrich-List-Straße bestehende Fernwärme- bzw. Elektroleitungen zu verlegen. Ebenso beabsichtigt sie ein Umspannwerk (Trafostation) an der Friedrich-List-Straße zu bauen. Während für die Leitungsverlegungen ein Genehmigungsverfahren parallel zu dieser Ausarbeitung läuft, wird das Umspannwerk gleichfalls als Hochbau planungsrechtlich gesondert zu sichern sein.

 

Im Entwurf zum bisherigen Bebauungsplan Nr. 37 "Potsdam-Center" (Stand 10/97) ist der Standort des S-Bahn-Unterwerkes, das durch das Eisenbahnbundesamt plangenehmigt worden ist, nachrichtlich übernommen worden; auch der Standort für das Umspannwerk ist direkt auf der östlich an das S-Bahn-Unterwerk angrenzenden Fläche im o.g. Bebauungsplanentwurf ausgewiesen. Auch der Uferwanderweg ist Bestandteil der bisherigen Planung; wenn auch nicht im Bebauungsplanentwurf direkt verortet.

 

Nach gegenwärtigem Sachstand beinhaltet der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 37 B "Babelsberger Straße" auch die Flächen zwischen Nuthe und Friedrich-List-Straße mit dem S-Bahn-Unterwerk, dem geplanten Uferweg und den geplanten EVP-Standorten für das Umspannwerk und ggf. die Wärmetauschanlage. Zurzeit ist es nicht möglich, eine Prognose zum zeitlichen Horizont bezüglich der Erlangung der Rechtskraft des Bebauungsplanes abzugeben.

 

Zusammenfassung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

Gemäß § 125 Abs. 2 BauGB bzw. Einführungserlass zum Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 (BauROG), in Orientierung an den Runderlass Nr. 23/1/1998 des MSWV und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden mit Schreiben vom 8. Juni 2001 insgesamt 39 Institutionen sowie die Grundstückseigentümer angeschrieben; 23 Träger öffentlicher Belange und 16 städtische Bereiche, deren Interessen durch die Planung berührt sein könnten, wurden beteiligt. Diesen Institutionen wurde mit dem Anschreiben zu dem Vorhaben eine Vorplanungsmappe mit inhaltlichen Informationen zu den Planungen Bauabschnitt VI/3, Uferweg und den Vorhaben der EVP im Bereich Verbindungsstraße Friedrich-List-Straße - Humboldtring zugeleitet. Es wurde um schriftliche Stellungnahme bis zum 26.6. 2001 gebeten. Des weiteren wurde zusätzlich zu einem Abstimmungsgespräch eingeladen, das am 22.06.01 in den Räumen der Stadtverwaltung stattfand.

 

Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

Aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gingen bis zum 11.7. 2001 insgesamt 18 schriftliche Stellungnahmen zur Planung ein. Bei denjenigen Stellen, die sich nicht geäußert haben, wird davon ausgegangen, dass sie der Planung zustimmen. In allen der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Planung grundsätzlich zugestimmt bzw. keine Bedenken geäußert. In den Stellungnahmen wurden lediglich Hinweise für die Umsetzung der Planung gegeben, die für das Planverfahren unmittelbar nicht relevant sind. Falls Hinweise gegeben wurden, die sich auf planerische Inhalte beziehen, werden diese in der weiteren Arbeit an der Ausführungsplanung entsprechend berücksichtigt.

Die Grundstückseigentümer haben der vorgelegten Planung zugestimmt.

Die Hinweise, die sich aus der Beteiligung der Bereiche der Stadtverwaltung ergeben haben, sind nicht für dieses Verfahren relevant, sondern werden in der Ausführungsplanung und im Baugenehmigungsverfahren geprüft und Berücksichtigung erfahren.

Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und sind in den Abwägungsprozess eingestellt worden.

 

Zusammenfassung des Abwägungsvorschlages der Verwaltung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB

Nach dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung sind aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange keine verfahrensrelevanten Änderungen der Planung erforderlich. Die eingegangenen Hinweise betreffen lediglich Themen, die in der Ausführungsplanung oder im Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen sind.

Die Verwaltung empfiehlt daher, die Planung im Hinblick auf die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nicht zu ändern.

 

Empfehlung der Verwaltung

Sofern dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann die Vorlage von der Stadtverordnetenversammlung beschlosen werden. Die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 (2) BauGB für die verkehrliche Erschließung / Verbindung im Bereich der Friedrich-List-Straße / Babelsberger Straße in Höhe des Humboldtringes sowie für den Uferweg, kann danach durch den Oberbürgermeister bestätigt werden. Das Vorplanungsergebnis Bauabschnitt VI/3 Anbindung der Friedrich-List-Straße an die Babelsberger Straße einschließlich der Medientrasse ist der weiteren Ausbauplanung zugrunde zu legen und bei der Fortführung des Bebauungsplanes Nr. 37 B "Babelsberger Straße" zu übernehmen.

 

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

An alle Stadtverordneten werden folgende Anlagen ausgereicht (1a – 1c):

·         Abwägungsvorschlag zu den während der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Anlage 1a)

·         Abgrenzung des Bereiches Bauabschnitt VI/3 Anbindung der Friedrich-List-Straße an die Babelsberger Straße für die Beschlussvorlage (Anlage 1b)

·         Lageplan Uferweg (Anlage 1c)

In den Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Bestandteil der Original-Anlagen ergänzend die Anlagen enthalten:

·         Erläuterungsbericht Neubau Verbindungsstraße Kreisverkehr Friedrich-List-Straße / Babelsberger Straße (Anlage 2)

·         Lageplan Bauabschnitt VI/3 Anbindung der Friedrich-List-Straße an die Babelsberger Straße (Anlage 2a)

 

 

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

ja

 

 

Für die geplante Straßenbaumaßnahme gilt vorbehaltlich der Auszeichnung des Bewiligungsbescheides gemäß Antrag vom 12.06.2001 folgende Aussage:

 

 -     im Haushalt 2001 sind Gesamtkosten von 603 TDM auf der Haushaltsstelle 63000.95002  eingestellt       worden, davon 452,2 TDM als beantragte öffentliche Förderung und 150,8 TDM als Eigenmittel 

 

- unter Vorbehalt des genehmigten Haushalts 2002 sind die Gesamtkosten von 720 TDM auf der Haushaltsstelle 63000.95002 für 2002 in der Haushaltsplanung bereits berücksichtigt, davon 540 TDM als beantragte öffentliche Förderung und 180 TDM als Eigenanteil       

 

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