Beschlussvorlage - 01/SVV/0637
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB zum Vorplanungsergebnis Bauabschnitt VI/3 Neubau Verbindungsstraße mit Kreisverkehr Friedrich-List-Straße/ Babelsberger Straße und Zugrundelegung dieses Ergebnisses für die Ausbauplanung und die Fortführung des B-PlansNr. 37 B Babelsberger Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bereich Straße
- Einreicher*:
- IV/61/66
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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25.10.2001
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
1.
Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird
über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Vorplanungsergebnis
Bauabschnitt VI/3 "Neubau Verbindungsstraße mit Kreisverkehr
Friedrich-List-Straße/Babelsberger Straße" entschieden (s. Anlagen 1 und
2).
2. Das Vorplanungsergebnis Bauabschnitt VI/3
"Neubau Verbindungsstraße mit Kreisverkehr
Friedrich-List-Straße/Babelsberger Straße" ist der weiteren Ausbauplanung
zugrunde zu legen.
3. Das Vorplanungsergebnis Bauabschnitt VI/3
"Neubau Verbindungsstraße mit Kreisverkehr
Friedrich-List-Straße/Babelsberger Straße" ist als Grundlage in die
Fortführung des Bebauungsplans Nr. 37 B "Babelsberger Straße" zu
übernehmen.
Erläuterung
Kurzeinführung
Zusammenfassung
des Abwägungsvorschlages und Empfehlung der Verwaltung
Anlass
für die vorliegende Beschlussvorlage
Im
Dezember 1997 ist die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Erschließungsanlagen
im Sinne des § 127 Abs. 2 BauGB für die ISES und die Planstraßen im Gebiet des
Bebauungsplanes Nr. 37 "Potsdam-Center" durch das damalige Landesamt
für Bauen, Bautechnik und Wohnen bestätigt worden. Die ISES /
Friedrich-List-Straße ist am 11. April 2001 durch den Oberbürgermeister Herrn
Platzeck sowie den Fachminister, Herrn Meyer für den Verkehr freigegeben
worden.
Bis auf
die zwei Rampen von und zur Nutheschnellstraße sowie die Anbindung an die
Babelsberger Straße in Höhe Humboldtring ist damit die Friedrich-List-Straße
funktionstüchtig hergestellt. Die beiden Rampen werden jeweils nacheinander zu
September (Abfahrt) und Oktober (Auffahrt) 2001 für den Verkehr freigegeben,
während die Anbindung an die Babelsberger Straße / Humboldtring derzeit nur
provisorisch möglich ist.
Im Zuge
des Bauleitplanverfahrens zum bisherigen Bebauungsplan Nr. 37
"Potsdam-Center" sind die gesamten Erschließungsanlagen nachrichtlich
übernommen worden. Durch die Ergebnisse des städtebaulichen
Realisierungswettbewerbes "Neues Quartier am Bahnhof" in 1997 wurden
städtebauliche Planungsänderungen sowie in Folge dessen auch
verkehrsplanerische Änderungen notwendig. Der Preisträgerentwurf hat das
Erschließungsgerüst dahingehend verändert, dass die neue Babelsberger Straße
nicht in einem langgezogenen Bogen in die ISES einmündet, sondern eine
Verknüpfung in der Verlängerung der Brücke Humboldtring und rechtwinklig zur
ISES erfährt mit einer Trassierung, die den Fortbestand der Wärmetauschanlage
der EVP zulässt.
In der
Folge einer Reihe von hierfür notwendigen Überarbeitungen wurde die Anbindung
der Babelsberger Straße an die Friedrich-List-Straße in der hier vorliegenden
Form entwickelt. Neben dieser verkehrs- und straßenplanerischen Änderung
gegenüber der ursprünglichen Führung im vormaligen Bebauungsplan Nr. 37 "Potsdam-Center"
müssen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Um die
Straßenbaumaßnahme Bauabschnitt VI/3 "Neubau Verbindungsstraße mit
Kreisverkehr Friedrich-List-Straße / Babelsberger Straße" zeitnah
realisieren zu können, ist die Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen nach § 125 Abs. 2 BauGB bzw. Einführungserlass zum Bau- und
Raumordnungsgesetz 1998 (BauROG), in Orientierung an den Runderlass Nr.
23/1/1998 des MSWV erforderlich. Damit wird die volle Funktionsfähigkeit der Verkehrsanlagen
Nutheschnellstraße und ISES gesichert. Dieses Verfahren wurde bereits
erfolgreich für den Bauabschnitt V/1 (sog. "ISES-Ohr") angewandt.
Der
räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 37 B "Babelsberger
Straße" wird unter anderem die Flächen dieser Straßenbaumaßnahme
beinhalten. Gegenwärtig werden die Voraussetzungen für den nächsten
Verfahrensschritt des Bauleitplanverfahrens, die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanes, erarbeitet.
Die
erforderlichen Grünausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden im Zuge des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 37 B "Babelsberger Straße" mit behandelt
bzw. wurden bereits in dem Grünordnungsplan für den Bebauungsplan 37
"Potsdam-Center" – die bisher geplante Trassenführung der
verkehrlichen Erschließung betreffend - bearbeitet. Art und Umfang der
Ersatzmaßnahmen werden mit der Unteren Naturschutzbehörde im weiteren Verfahren
geklärt. Die Verkehrslösung "Kreisverkehr" ist nachrichtlich in die
Fortführung des Bauleitplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 37 B "Babelsberger
Straße" zu übernehmen.
Neben der
Thematik "Planungsrecht" ist ebenso das Thema
"Fördermittel" relevant. Die Bereitstellung von Fördermitteln durch
das Land ist gebunden an die Herstellung einer verkehrstüchtigen Gesamtanlage.
Diese wird nach der Fertigstellung der Friedrich-List-Straße, der Rampen der
Nutheschnellstraße sowie der Anbindung der Friedrich-List-Straße an die
Babelsberger Straße in Höhe Humboldtring gegeben sein. Die entsprechenden
Eigenmittel der Stadt Potsdam für die förderfähigen Kosten sind im Haushalt
2001 der Stadt Potsdam gesichert. Entsprechende Förderanträge sind bei dem
Brandenburgischen Straßenbauamt Potsdam gestellt. Für die nichtförderfähigen
Kosten sind die Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2002 eingeplant. Entsprechend
Kostenberechnung betragen die Straßenbaukosten brutto 603 TDM.
Gegenstand
der Planung ist die Straßenbaumaßnahme Bauabschnitt VI/3 "Neubau
Verbindungsstraße mit Kreisverkehr Friedrich-List-Straße / Babelsberger
Straße". Mit der Beschlussvorlage werden neben der Anbindung zwei weitere
Themenfelder vorgelegt, die gleichfalls im Zuge des Bebauungsplanes 37 B
"Babelsberger Straße" behandelt werden, die jedoch aufgrund der
terminlichen Zwänge vorgezogen bzw. hiermit angesprochen werden sollen:
Der
Uferweg (s. Übersichtsskizze "Abschnitte Uferweg") entlang der Nuthe
ab dem Humboldtring in Richtung Osten ist derzeit planungsrechtlich und in
seiner Bauweise nicht eindeutig geregelt. Ab Humboldtring bis zum Grundstück
S-Bahn-Unterwerk ist der Weg derzeit ein Bauprovisorium (Abschnitt 1), dessen
Genehmigung befristet ist. Auf dem Grundstück S-Bahn-Unterwerk (Abschnitt 2)
ist der Weg planungsrechtlich gesichert und wie der Abschnitt 3 bis zur
Friedrich-List-Straße in Betonsteinpflaster ausgeführt. Hiermit sollen ebenfalls
die Voraussetzungen nach § 125 Abs. 2 BauBG zur Herstellung der Baurechte für
den Uferweg ab Humboldtring bis zur Friedrich-List-Straße (Abschnitte 1 und 3)
geschaffen werden. Die Ausführung des provisorischen Teilstückes würde dabei in
der jetzigen Trasse und in gleicher Bauweise wie das fertig gestellte Teilstück
ausgeführt werden.
Die
Energieversorgung Potsdam GmbH beabsichtigt im Bereich der Anbindung
Friedrich-List-Straße / Humboldtring, entlang des Nutheuferweges sowie entlang
der Friedrich-List-Straße bestehende Fernwärme- bzw. Elektroleitungen zu
verlegen. Ebenso beabsichtigt sie ein Umspannwerk (Trafostation) an der
Friedrich-List-Straße zu bauen. Während für die Leitungsverlegungen ein
Genehmigungsverfahren parallel zu dieser Ausarbeitung läuft, wird das
Umspannwerk gleichfalls als Hochbau planungsrechtlich gesondert zu sichern
sein.
Im
Entwurf zum bisherigen Bebauungsplan Nr. 37 "Potsdam-Center" (Stand
10/97) ist der Standort des S-Bahn-Unterwerkes, das durch das
Eisenbahnbundesamt plangenehmigt worden ist, nachrichtlich übernommen worden;
auch der Standort für das Umspannwerk ist direkt auf der östlich an das
S-Bahn-Unterwerk angrenzenden Fläche im o.g. Bebauungsplanentwurf ausgewiesen.
Auch der Uferwanderweg ist Bestandteil der bisherigen Planung; wenn auch nicht
im Bebauungsplanentwurf direkt verortet.
Nach
gegenwärtigem Sachstand beinhaltet der räumliche Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 37 B "Babelsberger Straße" auch die Flächen
zwischen Nuthe und Friedrich-List-Straße mit dem S-Bahn-Unterwerk, dem
geplanten Uferweg und den geplanten EVP-Standorten für das Umspannwerk und ggf.
die Wärmetauschanlage. Zurzeit ist es nicht möglich, eine Prognose zum
zeitlichen Horizont bezüglich der Erlangung der Rechtskraft des Bebauungsplanes
abzugeben.
Zusammenfassung
der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
Gemäß §
125 Abs. 2 BauGB bzw. Einführungserlass zum Bau- und Raumordnungsgesetz 1998
(BauROG), in Orientierung an den Runderlass Nr. 23/1/1998 des MSWV und gemäß §
4 Abs. 1 BauGB wurden mit Schreiben vom 8. Juni 2001 insgesamt 39 Institutionen
sowie die Grundstückseigentümer angeschrieben; 23 Träger öffentlicher Belange
und 16 städtische Bereiche, deren Interessen durch die Planung berührt sein
könnten, wurden beteiligt. Diesen Institutionen wurde mit dem Anschreiben zu
dem Vorhaben eine Vorplanungsmappe mit inhaltlichen Informationen zu den
Planungen Bauabschnitt VI/3, Uferweg und den Vorhaben der EVP im Bereich
Verbindungsstraße Friedrich-List-Straße - Humboldtring zugeleitet. Es wurde um
schriftliche Stellungnahme bis zum 26.6. 2001 gebeten. Des weiteren wurde
zusätzlich zu einem Abstimmungsgespräch eingeladen, das am 22.06.01 in den
Räumen der Stadtverwaltung stattfand.
Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange
Aus der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gingen bis zum 11.7. 2001 insgesamt
18 schriftliche Stellungnahmen zur Planung ein. Bei denjenigen Stellen, die
sich nicht geäußert haben, wird davon ausgegangen, dass sie der Planung
zustimmen. In allen der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Planung
grundsätzlich zugestimmt bzw. keine Bedenken geäußert. In den Stellungnahmen
wurden lediglich Hinweise für die Umsetzung der Planung gegeben, die für das
Planverfahren unmittelbar nicht relevant sind. Falls Hinweise gegeben wurden,
die sich auf planerische Inhalte beziehen, werden diese in der weiteren Arbeit
an der Ausführungsplanung entsprechend berücksichtigt.
Die
Grundstückseigentümer haben der vorgelegten Planung zugestimmt.
Die
Hinweise, die sich aus der Beteiligung der Bereiche der Stadtverwaltung ergeben
haben, sind nicht für dieses Verfahren relevant, sondern werden in der
Ausführungsplanung und im Baugenehmigungsverfahren geprüft und Berücksichtigung
erfahren.
Die
eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und
sind in den Abwägungsprozess eingestellt worden.
Zusammenfassung
des Abwägungsvorschlages der Verwaltung zur Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 (1) BauGB
Nach dem
Abwägungsvorschlag der Verwaltung sind aus der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange keine verfahrensrelevanten Änderungen der Planung
erforderlich. Die eingegangenen Hinweise betreffen lediglich Themen, die in der
Ausführungsplanung oder im Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen sind.
Die
Verwaltung empfiehlt daher, die Planung im Hinblick auf die Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange nicht zu ändern.
Empfehlung
der Verwaltung
Sofern
dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann die Vorlage von der
Stadtverordnetenversammlung beschlosen werden. Die Rechtmäßigkeit der
Herstellung der Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 (2) BauGB für die
verkehrliche Erschließung / Verbindung im Bereich der Friedrich-List-Straße /
Babelsberger Straße in Höhe des Humboldtringes sowie für den Uferweg, kann
danach durch den Oberbürgermeister bestätigt werden. Das Vorplanungsergebnis
Bauabschnitt VI/3 Anbindung der Friedrich-List-Straße an die Babelsberger
Straße einschließlich der Medientrasse ist der weiteren Ausbauplanung zugrunde
zu legen und bei der Fortführung des Bebauungsplanes Nr. 37 B
"Babelsberger Straße" zu übernehmen.
Hinweis
zur Gliederung der Beschlussvorlage
An alle
Stadtverordneten werden folgende Anlagen ausgereicht (1a – 1c):
·
Abwägungsvorschlag
zu den während der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange (Anlage 1a)
·
Abgrenzung
des Bereiches Bauabschnitt VI/3 Anbindung der Friedrich-List-Straße an die
Babelsberger Straße für die Beschlussvorlage (Anlage 1b)
·
Lageplan
Uferweg (Anlage 1c)
In den
Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind
als Bestandteil der Original-Anlagen ergänzend die Anlagen enthalten:
·
Erläuterungsbericht
Neubau Verbindungsstraße Kreisverkehr Friedrich-List-Straße / Babelsberger
Straße (Anlage 2)
·
Lageplan
Bauabschnitt VI/3 Anbindung der Friedrich-List-Straße an die Babelsberger
Straße (Anlage 2a)
Fazit finanzielle Auswirkungen
ja
Für die
geplante Straßenbaumaßnahme gilt vorbehaltlich der Auszeichnung des
Bewiligungsbescheides gemäß Antrag vom 12.06.2001 folgende Aussage:
- im Haushalt 2001 sind Gesamtkosten von 603
TDM auf der Haushaltsstelle 63000.95002 eingestellt worden, davon 452,2 TDM als
beantragte öffentliche Förderung und 150,8 TDM als Eigenmittel
- unter
Vorbehalt des genehmigten Haushalts 2002 sind die Gesamtkosten von 720 TDM auf
der Haushaltsstelle 63000.95002 für 2002 in der Haushaltsplanung bereits
berücksichtigt, davon 540 TDM als beantragte öffentliche Förderung und 180 TDM
als Eigenanteil