Antrag - 05/SVV/0783

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um gegen die von der Bundesregierung angekündigte Streichung des Anteils des Bundes an den Unterkunftskosten für ALG II – Empfänger vorzugehen.

Dazu sollten Kontakte mit anderen Kommunen aufgenommen werden, um einen möglichst breiten Protest zu organisieren, der auch den Weg einer Verfassungsklage einschließt.

 

 

 

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Erläuterung

Begründung:

Die von Bundesminister Clement angekündigte Änderung bei den Hartz IV – Gesetzen, nach der sich der Bund nicht mehr an den Unterkunftskosten beteiligen will, ist nicht hinnehmbar.

Da diese Kürzung der Zuweisungen von den Kommunen zudem rückwirkend vorgenommen werden soll, ist energischer Protest erforderlich. Ausgangsbasis muss nach wie vor die Zusage der Bundesregierung sein, dass die Kommunen durch Hartz IV um 2,5 Mrd. EURO entlastet werden.

 

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