Beschlussvorlage - 01/SVV/0647
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr.93 Kleingartenanlage Marquardter Damm
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bereich Verbindliche Bauleitplanung
- Einreicher*:
- IV.1.61.2
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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27.09.2001
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
1. Der Bebauungsplan Nr. 93 "Kleingartenanlage
Marquardter Damm" ist gemäß § 1 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1).
2. Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2
entsprechend dem Beschluss der Stadtverordneten-versammlung zur Vereinbarung
von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001
(DS 01/059/2) durchzuführen (s. Anlage 2).
Erläuterung
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 93
"Kleingartenanlage Marquardter Damm"
Die
Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am ............ 2001 die
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 93 "Kleingartenanlage Marquardter
Damm" gemäß § 1 BauGB beschlossen.
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Gebiet in den folgenden Grenzen:
im
Norden:
nördliche
Grenze der Flurstücke 192,193 und 194 der Flur 2, Gemarkung Bornim
im Osten:
Marquardter
Straße
im Süden:
südliche Straßenbegrenzungslinie Marquardter Damm
bzw. südliche Grenze des Flurstücks 195, Flur 2
im
Westen:
westliche
Grenze der Flurstücke 195 und 192, Flur 2
Der
Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 4,5 ha. Die Lage des Plangebietes
ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.
Plangebiet
Das
Plangebiet befindet sich im Potsdamer Norden. Es liegt südlich des
Sacrow-Paretzer-Kanals, westlich der Marquardter Chaussee, direkt westlich
angrenzend an die Marquardter Straße und östlich der Regionalbahnlinie 21
zwischen den vorhandenen Kleingartengebieten "Zum Dreieck" und
"Am Paretzer Kanal".
Bestehende
Situation:
Das
Plangebiet wird zur Zeit nicht genutzt. Die ehemalige Grünlandnutzung wurde vor
einiger Zeit aufgegeben.
Planungsanlass
und Erforderlichkeit der Planung:
In der
Landeshauptstadt Potsdam werden im Zusammenhang mit städtebaulichen Planungen –
insbesondere der Entwicklung von gewerblichen Bauflächen im Entwicklungsbereich
Babelsberg – im Jahr 2002 / 2003 umfangreich Kleingartenflächen in Anspruch
genommen. Hierfür sind geeignete Ersatzflächen bereitzustellen. Im Plangebiet
sollen ca. 110 neue Kleingartenparzellen entstehen.
Planungsziel:
Ziel der
Planung ist die Ausweisung einer Dauerkleingartenanlage.
Gesetzliche
Voraussetzungen für den Bebauungsplan:
Die
gesetzlichen Grundlagen für die Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 1
BauGB liegen vor. Der Bebauungsplan ist mit den Grundsätzen des § 1 Abs. 3
BauGB vereinbar. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfordert die Durchführung
eines Änderungsverfahrens am Flächennutzungsplan.
Der
Bebauungsplan widerspricht in seinen Zielen und Zwecken nicht dem
Flächennutzungsplan.
Prioritätenfestlegung
für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 93
"Kleingartenanlage Marquardter Damm"
In dem
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von
Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung ist festgelegt worden,
zukünftig mit jeder Neueinbringung von Beschlussvorlagen für die
Stadtverordnetenersammlung zu Aufstellungsbeschlüssen von Verfahren der
Verbindlichen Bauleitplanung eine Festlegung herbeizuführen, mit welcher
Priorität das jeweilige Planverfahren betrieben werden soll.Für das hier
vorliegende Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 93
"Kleingartenanlage Marquardter Damm" soll die Prioritätenstufe 2
festgelegt werden. Die inhaltlichen Schwerpunkte dieses Planverfahrens und die
besonderen Bedingungen für seine Durchführung, insbesondere die Vorbereitung
von Investitionen im Entwicklungsbereich Babelsberg durch Verlagerung von
Kleingärten, lassen eine Einordnung dieses Planverfahrens in die
Prioritätenstufe 2 angemessen erscheinen. Die bestehenden
Dringlichkeitsaspekte, die eine Einordnung dieses Planverfahrens in die
Prioritätenstufe 1 rechtfertigen würden, sind Anlass, mit der Vorlage zum
Auslegungsbeschluss eine erneute Überprüfung der Prioritätenfestlegung
vorzunehmen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die Planungsmaßnahme hat einen
Kostenumfang von 39.309,- DM und wird zu 60 % vom Land Brandenburg gefördert. Für die Finanzierung der
Planungsmaßnahme stehen im Haushalt 2001 15.724,- DM und -vorbehaltlich der
Bestätigung des Haushalts - im Haushalt 2002 23.585,- DM bereit.