Antrag - 05/SVV/0874
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicherung der Beratungsstelle für Blinde und Sehbehinderte des Sozialwerkes im Jahr 2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Fraktion SPD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.11.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Gespräche zu Sicherung der Beratungsstelle für Blinde und Sehbehinderte des Sozialwerks mit dem Landesverband der Blinden und Sehbehinderten und den Landkreisen Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming sowie der kreisfreien Stadt Brandenburg/ H. zu führen.
Ziel soll die Absicherung des Angebotes für Blinde und Sehbehinderte Mitbürger in Form eines gemeinsamen Regionalverbundes sein.
Im Januar 2006 ist ein Zwischenbericht zu geben und bis zur Sommerpause im Jahr 2006 eine dementsprechende Beschlussvorlage in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen.
Erläuterung
Begründung:
Auf der Festveranstaltung des Sozialwerks wurde
bekannt gegeben, dass mittels Lotto Mitteln des Landes Brandenburg die Finanzierung
der Beratungsstelle für das Jahr 2006 gesichert ist. Um im folgenden Jahr nicht
eine ähnlich unsichere Situation für dieses wichtige Beratungsangebot zu
erleben, gilt es, frühzeitig Vorsorge für eine Umstellung der Finanzierung zu
treffen. Da es neben der Beratungsstelle des Verbandes der Blinden und
Sehbehinderten in Cottbus keine weitere Beratungsstation im Land Brandenburg
gibt, ist der Erhalt nicht nur für die Potsdamer Blinden und Sehbehinderten
notwendig. Die Beratungsstelle erfüllt einen Versorgungsauftrag auch für die
umliegenden Landkreise.
Die Beratungsstelle leistet seit 14 Jahren
praktische Lebenshilfe für Blinde und Sehbehinderte Menschen und ist neben der
Beratung durch den Landesverband der Blinden und Sehbehinderten in Cottbus die
einzige Anlaufstelle für Menschen, die durch eine behindernde Einschränkung
ihrer Sehkraft beeinträchtigt sind. Dies betrifft allein in Potsdam etwa 1 000 Menschen.