Antrag - 05/SVV/0824

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Potsdam wird dahingehend geändert, dass in § 4 (erlaubnisfreie Sondernutzung) Abs. 1 a) bis d) folgender Buchstabe e) hinzugefügt wird:

 

e) Informationsstände politischer Parteien auf Gehwegen und anderen öffentlichen Flächen, die Fußgängern vorbehalten sind.

 

 

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Bei der Landtagswahl 2004 und der Bundestagswahl haben alle politischen Parteien mit Informationsständen für ihre politischen Ziele und Vorstellungen geworben und dabei mit Bürgern diskutiert sowie Informationsmaterial verteilt.

 

Da die politischen Parteien einen öffentlichen Auftrag erfüllen, indem sie gemäß Artikel 21 Abs. 1 des Grundgesetzes an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken haben, soll der Erlaubnisvorbehalt der Satzung durch die vorgeschlagene Änderung aufgehoben werden.

 

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass bei Infoständen der Parteien auf die Belange des Fußgängerverkehrs Rücksicht genommen wurde und dass auch bei Infoständen unterschiedlicher Partein am gleichen Ort keinerlei Probleme auftraten.

 

Insofern liegt mit der vorgeschlagenen Änderung der Satzung ein Stück "Entbürokratisierung" vor, indem unnötige Verwaltungshandlungen aufgehoben werden.

 

Dadurch würde sich Potsdam an die Regelungen in vielen Städten der Bundesrepublik Deutschland angleichen, die ebenfalls keinen Erlaubnisvorbehalt haben.

 

 

 

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