Antrag - 05/SVV/0825

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, durch eine Eigentümer übergreifende Grünordnung in der Waldstadt II die zwischen den Wohnblöcken befindlichen waldähnlichen Grünflächen mit dem Ziel umzugestalten, die Belichtung der Wohnungen deutlich zu verbessern.

 

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Wegen der fehlenden Bewirtschaftung der zwischen den Wohnblöcken belassenen ehemaligen Waldflächen kommt es bei einer Vielzahl von Wohnungen in der Waldstadt II zu erheblichen Verschattungen. Dadurch werden die Festlegungen der Brandenburgischen Bauordnung sowie der DIN 5034-1 bis 6 :1999-10 zur Beleuchtung von Aufenthaltsräumen (Wohnräumen) mit Tageslicht seit geraumer Zeit nicht mehr eingehalten. Eine unzureichende Durchleuchtung der Wohnräume mit Tageslicht stellt eine erhebliche Beeinträchtigung von Wohnqualität dar und kann gesundheitliche Schädigungen der Bewohner zur Folge haben.

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