Antrag - 05/SVV/0827

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wir beauftragt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen eine Übernahme der Trägerschaft für die Behinderten- und Begegnungsstätte „Teufelssee 31“ in der Waldstadt II durch das Bürgerhaus am Schlaatz erfolgen kann. Der Stadtverordnetenversammlung ist über das Ergebnis der Prüfung rechtzeitig vor einer Entscheidung über die Vergabe der Trägerschaft zu berichten.

 

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Erläuterung

Das Bürgerhaus am Schlaatz verfügt in dem Sozialraum 6 über umfangreiche Erfahrungen im Rahmen von Nachbarschafts- und Gemeinwesenarbeit, sodass hier eine Erweiterung des Tätigkeitsfeldes ohne großen Aufwand möglich sein sollte.

Hier ist u. a. hervorzuheben, das auf eine erfolgreiche Arbeit mit Menschen unterschiedlichsten Alters, verschiedenster Herkunft und mit Menschen mit Behinderungen sowie individuellen Beeinträchtigungen verwiesen werden kann.

Die Trägerschaft für die Behinderten- und Begegnungsstätte „Teufelssee 31“ wäre somit in den Händen des Bürgerhauses bestens angesiedelt.

 

 

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