Anfrage - 05/SVV/0861

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom Februar 2005 wurde der Oberbürgermeister durch die Drs. 05/SVV/0005 beauftragt, den Betreiber zu verpflichten, u. a. die erfolgreiche Programmarbeit der ansässigen Vereine zu sichern.

Uns erreichten Beschwerden, nach denen z.B. unklar ist, wer der Betreiber des Kulturhauses ist (KIS oder AWO), oder dass entgegen der Beschlussfassung nicht eng mit den ansässigen Vereinen zusammen gearbeitet wird.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Sind der Betriebsüberlassungsvertrag und der Mietvertrag mit der AWO zum Betreiben des Kulturhauses Babelsberg vollständig umgesetzt worden?

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Erläuterung

 

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Anlagen

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