Beschlussvorlage - 05/SVV/0879
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung gem. § 23 Abs. 2 Satz 1 GKG zur Übertragung der Aufgabe und Durchführung der Wasserversorgung der Gemeinde Schwielowsee, Ortsteile Caputh und Geltow auf die Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- FB Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.11.2005
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07.12.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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17.11.2005
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Erläuterung
Begründung:
Zwischen den Vertragsparteien besteht
Einvernehmen, dass auf der Grundlage dieses Vertrages die rechtlichen
Verhältnisse der öffentlichen Wasserversorgung der Gemeinde durch die
Landeshauptstadt vereinbart werden soll. Diese Vereinbarung betrifft die
Ortsteile Caputh und Geltow.
Beruhend auf den Vorschriften des § 23 Abs. 2
Satz 1 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit im Lande Brandenburg
(GKG) vom 19.Dezember 1991 (GVBl. S. 685), zuletzt geändert durch das Gesetz
über Kommunale Gemeinschaftsarbeit im Lande Brandenburg vom 13.04.1999 (GVBl. I
S.194), veröffentlicht am 28.05.1999 (GVBl. I 194), wird nachfolgend gemäß dem
Beschluss der Gemeindevertretung Caputh vom 30.04.1997 – Beschluss-Nr. 30-4/97
– und der Gemeindevertretung Geltow vom 09.04.1997 – Beschluss-Nr. 31/97 -
vereinbart, dass die hoheitliche gemeindliche Aufgabe der Wasserversorgung
insgesamt der Landeshauptstadt Potsdam übertragen wird. Ihr wird auch das
Recht, Satzungen für die Ortsteile Caputh und Geltow der Gemeinde Schwielowsee
betreffend die Wasserversorgung zu erlassen, übertragen.
Dies soll auf der Grundlage der in den
Ortsteilen Caputh und Geltow der Gemeinde Schwielowsee bestehenden Verhältnisse
– insbesondere in Abstimmung mit der beabsichtigten Entwicklung der Ortsteile
Caputh und Geltow und den Anforderungen einer geordneten Wasserversorgung –
durch die Landeshauptstadt Potsdam geschehen.
Mit Beschlussfassung über diese Vereinbarung werden die
rechtlichen Rahmenbedingen der Wasserversorgung nunmehr abschließend geregelt.
Die Erhebung von Gebühren und Kostenersatz nach dem Kommunalabgabengesetz
erfolgt sodann auf Grundlage der Satzungen der Landeshauptstadt Potsdam. Die
Kalkulation der derzeit geltenden Gebühren erfolgte bereits unter
Berücksichtigung des tatsächlichen Versorgungsgebietes.
Der vorgelegte Vertrag stellt insoweit nur die abschließende
Regelung der bisher auf Grundlage der Beschlusslagen der Gemeindevertretungen
Caputh und Geltow aus dem Jahre 1997 praktizierten Verfahrensweise dar.
Nach umfangreichen Abstimmungsgesprächen mit allen
Beteiligten, liegt nun Einvernehmen zum Inhalt der Vereinbarung in der
vorliegenden Form vor.
Die Gemeindevertretung Schwielowsee hat mit Beschluss vom
25.02.2004 der Übertragung der Aufgabe der Trinkwasserversorgung an die
Landeshauptstadt Potsdam zugestimmt. Der Vertragsentwurf wurde mit der
Kommunalaufsichtsbehörde des Landes Brandeburg bereits vorabgestimmt und ist
dieser, nach Beschlussfassung durch die SVV, zur Genehmigung vorzulegen.
Die Zustimmung der Energie und Wasser Potsdam GmbH zum
Inhalt der Vereinbarung liegt ebenfalls vor.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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42 kB
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