Anfrage - 05/SVV/0892

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Angesichts der explodierenden Energiepreise vor allem auch für eventuelle Nachzahlungen aus den Heiz- und Betriebskostenabrechnungen frage ich den Oberbürgermeister:

 

Wann wird die Dienstanweisung „Leistungen für Unterkunft und Heizung gemäß SGB II und SGB XII“ vom 19. November 2004 den tatsächlichen Betriebskosten gemäß Abrechung 2004  angeglichen?

 

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Erläuterung

 

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