Mitteilungsvorlage - 05/SVV/0897

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die zusätzlichen Mitgliedschaften der Landeshauptstadt Potsdam in Verbänden und Gremien infolge der Eingemeindung 2003

 

Hinsichtlich der Besetzung der Gremien gelten folgenden Grundsätze, die die Gemeindeordnung regelt.

§ 104 Gemeindeordnung

(1) Der hauptamtliche Bürgermeister oder der Amtsdirektor vertritt die Gemeinde in der Gesellschafterversammlung oder in dem dieser entsprechenden Organ des Unternehmens, der Einrichtung und des Vereins, an dem die Gemeinde beteiligt ist; er kann Bedienstete der Gemeinde oder des Amtes mit seiner Vertretung beauftragen. Die Gemeindevertretung kann abweichend von Satz 1 eine andere Regelung treffen. Soweit der Gemeinde mehrere Sitze zustehen, gilt für die Bestellung § 50 Abs. 2 und 3 (Mitgliedschaft in den Ausschüssen) sinngemäß. Die Gemeindevertretung kann ihren Vertretern in diesem Organ Richtlinien oder Weisungen erteilen.

(2) Absatz 1 gilt sinngemäß für die von der Gemeinde bestellten Mitglieder des Vorstandes, des Aufsichtsrats oder eines ähnlichen Organs von Unternehmen, Einrichtungen und Vereinen, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen des Gesellschaftsrechts entgegenstehen.

 

In Anwendung der vorgenannten Bestimmungen ist in den jeweiligen Satzungen, Gesellschaftsverträgen u. dgl. die Vertretung in den Organen und die Zusammensetzung der Gremien geregelt. Eine Neuregelung kann jeweils nur durch entsprechende Änderungen der Satzungen o.ä. erfolgen.

 

 

 

Liste der mit der Eingemeindung durch Rechtsnachfolge erlangten Mitgliedschaften usw.

 

Institution

Mitgliedschaft Amt Fahrland/ Gemeinde Fahrland

Mitgliedschaft Landeshauptstadt Potsdam

Städte- und Gemeindebund*

Bürgermeister

Oberbürgermeister

Kommunaler Arbeitgeberverband*

Bürgermeister

Amtsdirektor

Oberbürgermeister

Mitgliedsvertreter:

Herr Schneider

Brandenburgische Kommunalakademie*

Amtsdirektor

Oberbürgermeister

Mitgliedsvertreter:

Herr Schneider

Wasser- und Bodenverband Nauen

Bürgermeister der Gemeinden des Amtes  **

Oberbürgermeister

Mitgliedsvertreter:

Herr Bolze

Entwicklungs-gesellschaft Fahrland mbH

Beteiligung: 100%

Gesellschafter:

Gemeindevertretung

Aufsichtsrat:

Amtsdirektor und

Herr Jankowski

Gesellschafterversammlung:

Oberbürgermeister

Mitgliedsvertreter im Aufsichtsrat:

Herr Jankowski

Herr John***

Gesellschaft komm. Edis-Aktionäre mbH Potsdam

Beteiligung: 3,7 %

Bürgermeister

Amtsdirektor

Gesellschafterversammlung:

Oberbürgermeister

Aufsichtsrat:

nicht vertreten

Gesellschaft für wasserwirtschaft-liche Dienste mbH u. CoKG (WD)

Beteiligung: 0,89 %

(Golm)

Bürgermeister

Amtsdirektor

Gesellschafterversammlung:

Oberbürgermeister

Verwaltungsrat:

nicht vertreten

 

* Keine tatsächlich neue Mitgliedschaft, weil die Landeshauptstadt bereits vor der Eingemeindung Mitglied war.

** soweit nicht eine andere Regelung (Stellvertretung) getroffen wurde

*** auf Vorschlag des MI (Vorschlagsrecht)

 

 

 

 

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Erläuterung

 

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