Beschlussvorlage - 05/SVV/0860
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 9 "Gewerbe- und Marktzentrum Autobahnabfahrt Potsdam-Nord/Friedrichspark Teilbereich Uetz-Paaren", OT Uetz-Paaren Beitrittsbeschluss zu den Maßgaben des Widerspruchsbescheides des MSWV vom 24.09.2004
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.11.2005
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07.12.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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08.11.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
1.
Den
Maßgaben, die das Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr am
24.09.2004 im Rahmen des Widerspruchsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 9
„Gewerbe- und Marktzentrum Autobahnabfahrt Potsdam-Nord/Friedrichspark
Teilbereich Uetz-Paaren“ erteilt hat, wird durch die in der Anlage aufgeführten
Änderungen der Planzeichnung, der textlichen Festsetzungen und der Begründung
sowie durch Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag zur Sicherung der zeitnahen
Wiedererrichtung des Bahnhofes Satzkorn und seine Finanzierung (§ 11 BauGB) beigetreten (siehe Anlage).
2.
Die
Erfüllung der Auflagen aus dem Widerspruchsbescheid des Ministeriums für
Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr vom 24.09.2004 wird zur Kenntnis genommen
(siehe Anlage).
Erläuterung
Anlage 1
Hinweis zur Gliederung der
Beschlussvorlage
In den Unterlagen sind folgende Anlagen enthalten:
Anlage 1: Kurzeinführung (2 Seiten)
Anlage
1A: Vorschläge
für die Umsetzung der Maßgaben (2
Seiten)
Anlage 1B: Erläuterungen
zum Gesamtkonzept
(2 Seiten)
Anlage 2: Bebauungsplan
mit Begründung einschließlich (1 Plan, 25 + 40 Seiten)
Umweltbericht
Anlage 3: Städtebaulicher
Vertrag (ohne Anlagen)
(6 Seiten)
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ergänzende Unterlagen zur Information: -
Lageplan
- Nutzungskonzept Friedrichspark
Kurzeinführung
Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 9 „Gewerbe- und
Marktzentrum Autobahnabfahrt
Potsdam-Nord/Friedrichspark Teilbereich Uetz-Paaren“ ist am 26.08.2003 von der
Gemeindevertretung Uetz-Paaren gefasst worden.
Der Geltungsbereich des Gewerbe- und Marktzentrums
Friedrichspark an der Autobahnabfahrt Potsdam-Nord erstreckt sich über die
Ortsteile Marquardt, Satzkorn und Uetz-Paaren und umfasst eine Gesamtfläche von
66,6 ha. Davon befinden sich 7,3 ha im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
9, OT Uetz-Paaren. Wesentliche Planinhalte des Bebauungsplanes sind die
Ausweisung von Sondergebieten mit den Zweckbestimmungen „Erlebniswelt“ (4,8
ha), „Stellplätze“ (0,7 ha) und ein Gewerbegebiet (1,1 ha) Þ siehe
Anlagen: Nutzungskonzept Friedrichspark.
Das Verkehrskonzept für das Gewerbe- und Marktzentrum
Friedrichspark orientiert darauf, dass bei entsprechender Potentialentwicklung
im Zusammenhang mit dem geplanten
Vorhaben und der damit verbundenen Erhöhung des Verkehrsvolumens für die
schienengebundene Erschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr die
Wiedererrichtung des Bahnhofes Satzkorn erforderlich ist. Zur Umsetzung der
Planung wurde mit der Friedrichspark GmbH & Co. KG ein städtebaulicher
Vertrag abgeschlossen.
Gemäß § 246 Abs. 1a BauGB i.V.m. § 2 des Brandenburgischen
Gesetzes zur Durchführung des Baugesetzbuches wurde der Bebauungsplan dem
Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt.
Im
Rahmen der rechtsaufsichtlichen Prüfung hat der Landrat des Landkreises
Potsdam-Mittelmark am 15.10.2003 die Verletzung von Rechtsvorschriften geltend
gemacht. Diese bezogen sich auf einen Verstoß gegen § 46 Gemeindeordnung
(Feststellung der Beschlussfähigkeit), einen Verstoß gegen das Gebot der
sachgerechten Abwägung hinsichtlich der Belange des Verkehrs, des
Immissionsschutzes und des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie auf
die Unzulässigkeit einzelner textlicher Festsetzungen (max. zulässige Höhe
baulicher Anlagen, Festsetzung von Stellplatzflächen entlang der Autobahn).
Gegen die Beanstandungen des Bebauungsplanes erhob die
ehemalige Gemeinde Uetz-Paaren mit Schreiben vom 23.10.2003 Widerspruch.
Begründet wird der Widerspruch mit Schreiben der bevollmächtigten Sozietät
Redeker, Sellner, Dahs & Widmaier vom 24.11.2003. Für die Landeshauptstadt
Potsdam als Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Gemeinde Uetz-Paaren liegt die
Zuständigkeit für die Überprüfung und Entscheidung über den Widerspruch beim
Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr (jetzt: Ministerium für
Infrastruktur und Raumordnung) des Landes Brandenburg als Höhere
Verwaltungsbehörde gemäß BauGB.
Nach Überprüfung der Beanstandungsgründe des Landrates und
der dazu vorliegenden Widersprüche erging durch das Ministerium als
Widerspruchsbehörde, folgende Entscheidung:
Dem Widerspruch wurde, soweit er die Ziffern 1. (Verstoß
gegen § 46 Gemeindeordnung) und
2.c (Abschluss des städtebaulichen Vertrages zur Durchführung der
naturschutzrechtlichen
Ausgleichsmaßnahmen) betrifft, stattgegeben. Der in der
Widerspruchsschrift dargelegten Rechtsauffassung wurde gefolgt. Die
entsprechende Beanstandung des Schreibens des Landrates vom 15.10.2003 wurde
aufgehoben.
Hinsichtlich aller weiteren Beanstandungen konnte dem
Widerspruch nicht stattgegeben werden.
Durch Vortrag anlässlich einer im Ministerium durchgeführten
Anhörung am 09.09.2004 erklärte hierauf der Ortsbürgermeister des Ortsteiles
Uetz-Paaren als für die Wahrnehmung der städtischen Interessen aus diesem
Widerspruchsverfahren bevollmächtigter Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam,
dass die aufgezeigten Mängel als behebbar angesehen werden. Den aufgegebenen
Maßgaben zur Behebung der Mängel ist durch entsprechenden Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung beizutreten.
Die Vorschläge für die Umsetzung der Maßgaben sind in Anlage
1A dargestellt.
Ausschluss eines theoretischen Kostenrisikos:
Für die Nutzung eines Bahnhofes berechnet die DB AG dem Land
für die mit den SPNV-Leistungen bestellten Zughalte sog. „Stationsentgelte“.
Ein Kostenrisiko für die Stadt könnte sich insoweit dann ergeben, wenn die
verkehrlichen Bedingungen für die Wiedererrichtung des Bahnhofs Satzkorn
erreicht sind, der Vorhabenträger diese vertragsgemäß realisiert, das Land
jedoch keine Zughalte bestellt, sondern erwartet, dass aufgrund des
öffentlichen Drucks die Stadt diese Verantwortung übernimmt. Für diesen Fall
sieht der Vertrag eine einvernehmliche Regelung zwischen den Beteiligten vor,
die eine Kostenbelastung der Stadt ausschließt.
Ausführungen zum inhaltlichen Gesamtzusammenhang
Formal ist der planerische
Inhalt der Bebauungspläne nicht Gegenstand der Beschlüsse zu den aktuellen
Beschlussvorlagen, weil die Satzungsbeschlüsse der früheren selbständigen
Gemeinden wirksam sind und bleiben. Die aktuelle Beschlussfassung, die die
Beanstandungsgründe der höheren Verwaltungsbehörde ausräumt, ist aber
ausschlaggebend dafür, dass die Bebauungspläne bekanntgemacht und damit in
Kraft gesetzt werden können. Mit den Beschlüssen würde deshalb die veränderte
planerische Gesamtkonzeption faktisch an die Stelle der bisherigen
Bebauungspläne treten.
Zum Verständnis des Gesamtzusammenhangs wird deshalb in Anlage 1B das Nutzungskonzept dargestellt, wesentliche Eckpunkte der bisherigen Entwicklung erläutert und die Einordnung von Einzelhandel beleuchtet, der in der Vergangenheit sehr kontrovers diskutiert worden ist.