Beschlussvorlage - 05/SVV/0881
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung für die öffentlichen Entwässerungsanlagen der Landeshauptstadt Potsdam (EWS)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- FB Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.11.2005
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07.12.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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16.11.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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17.11.2005
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Erläuterung
Begründung:
Seit
Gemeindeneugliederung im Oktober 2003 betreibt die Landeshauptstadt vier
zentrale und drei dezentrale Entwässerungsanlagen. Nach umfänglicher
rechtlicher und technischer Prüfung dieser Situation und in Umsetzung des
SVV-Beschlusses Nr. 05/SVV/0664 vom 31.8.2005, soll dieser Zustand zukünftig
nicht weiter fortbestehen.
Der
vorliegende Satzungsentwurf berücksichtigt zum einen die aktuelle Gesetzeslage
nach letzter Änderung des Kommunalabgebengesetzes im April 2005, die aktuelle
Rechtssprechung als auch die Zusammenführung der Anlagen zu einer einheitlichen
Anlage.
Bisher
verfügt die Landeshauptstadt für den Bereich der Entwässerung über vier
Satzungswerke, welche die technischen als auch die abgabenrechtlichen
Tatbestände regeln. Seit November 2002 wurden zu den o. g. Satzungen mehrfach
Änderungen beschlossen. In der zurückliegenden Zeit hat sich gezeigt, dass eine
Überschaubarkeit und Transparenz für den Bürger nicht mehr gegeben ist.
Eine
Novellierung und die Zusammenfassung zu einer Satzung erscheint aus
Praktikabilitätsgründen für geboten.
Nachfolgende
Änderungen wurden eingearbeitet:
I.
Technische Bestimmungen:
-
einheitliche Anlagenbegriffe
II.
Abgabenrechtliche Bestimmungen
-
Gebührensätze (Ermittlung auf Grundlage (§ 6 KAG)
-
Gebührenpflichtige
Hinsichtlich
der Staffelung der Grundgebühren erfolgte hier eine Korrektur. Die bisher
angewandte Staffelung entsprach nicht den geltenden Vorschriften (OVG
Brandeburg 2D10/02.NE vom 22.8.2002). Die Staffelung hat linear nach dem
Durchfluss der Wasserzähler zu erfolgen. Daher kommt es innerhalb der
Grundgebühren zu Verschiebungen.
Der
Gebührenkalkulation liegt das durch die LHP und das Büro Göken, Pollack und
Partner geprüfte Entgeltbegehren der EWP GmbH zu Grunde.
Die
Kalkulation wurde durch die LHP vorbereitet und durch das Büro Göken, Pollack
und Partner erarbeitet.
Hinsichtlich der Gebührenkalkulation wird auf die Anlagen 2 und 3 zum Beschluss über die Wasserversorgungssatzung verwiesen.
Durch die
Integration der neuen Ortsteile in das Entsorgungsgebiet Potsdam konnten
Synergien auch im Bereich der Gebühren erreicht werden. Insbesondere die
Erhöhung der Einleitmengen führt zu einer Gebührenstabilität.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die Regelung der Abgabentatbestände in der Satzung bestimmen
die Einnahmen und Ausgaben für den Bereich der Abwasserentsorgung und bedingen
dadurch die Höhe der Gebühreneinnahmen. Die Ermittlung der Gebühren basiert auf
§ 6 KAG.
Der Aufwand
wird durch Gebühreneinnahmen gedeckt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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202,5 kB
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