Beschlussvorlage - 05/SVV/0839
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 10 "Bertinistraße / Jungfernsee" und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 10 "Bertinistraße / Jungfernsee"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.11.2005
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07.12.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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08.11.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 10 „Bertinistraße / Jungfernsee“, ist gemäß § 2 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 4 BauGB zu erweitern (s. Anlage 1)
2. Der Bebauungsplan Nr. 10 „Bertinistraße / Jungfernsee“ ist gemäß § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen (s. Anlagen 1 und 2)
Erläuterung
Begründung:
Anlage 1
Kurzeinführung
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den
Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind
folgende Unterlagen enthalten:
Anlage 1:
Kurzeinführung (2
Seiten)
Anlage 2:
Bebauungsplan Nr. 10 „Bertinistraße / Jungfernsee“ (50
Seiten und 2 Pläne)
Zu 1.
Erweiterung
des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 10 „Bertinistraße /
Jungfernsee“
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 10 „Bertinistraße / Jungfernsee“ wird in seinem westlichen Teil insoweit geändert, als dass er um die historische Gartenanlage Villa Jacobs erweitert wird.
Das Gebiet des Bebauungsplans wird im Westen durch die
östliche Grenze der Bertinistraße und des Bertiniwegs gefasst.
Begründung zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches
Die Erweiterungsfläche gehört zur historischen
denkmalgeschützten Gartenanlage Villa Jacobs. Durch die geplante Veräußerung
des Grundstücks „Villa Jacobs“ mit dem Wunsch, der Villa sowie die gesamte
Gartenanlage zu rekonstruieren wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans nach
Osten um die im bisherigen Bebauungsplan fehlende (ehemalige) Gartenanlage bis
zur Bertinistraße und Bertiniweg erweitert. Es wird damit die Lücke zwischen
den Bebauungsplänen Nr. 60 „Bertinistraße“ und Nr. 95 „Nördlich des
Pfingstbergs/Vogelweide“ geschlossen.
Zu 2.
Darstellung der Ergebnisse an bisherigen Verfahrensschritten
und Empfehlung der Verwaltung
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Potsdam hat auf ihrer Sitzung am 03. April 1991 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10 „Bertinistraße / Jungfernsee“ beschlossen.
Ziel der Planung ist es die Uferbereiche für die Erholung zu
sichern und Art und Maß der baulichen Nutzung festzusetzen.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde in der Zeit vom 10.
September 1991 bis zum 21. September 1991 in Form einer Ausstellung und einer
Einführungsveranstaltung (24. September 1991) durchgeführt.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Satzung vom 17.
September 1998 die Veränderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 10
„Bertinistraße / Jungfernsee“ beschlossen. Wegen der engen räumlichen
Verflechtung mit dem Bebauungsplan Nr. 83 „Nedlitzer Kaserne“ wurde der
nördliche Teil des Bebauungsplanes Nr. 10 „Bertinistraße / Jungfernsee“ mit dem
Planungsziel einer durchgehenden öffentlichen Ufernutzung zu sichern in den
Bebauungsplan Nr. 83 „Nedlitzer Kaserne“ übernommen.
Der Bebauungsplan Nr. 10 „Bertinistraße / Jungfernsee“ wurde
bis jetzt aus Prioritätsgründen nicht bearbeitet.
Durch den geplanten Verkauf des Grundstücks „Villa Jacobs“
mit dem Wunsch, die Villa Jacobs zu rekonstruieren, wird das
Bebauungsplanverfahren wieder aufgenommen, um das dafür nötige Baurecht zu
schaffen.
Auf der Grundlage eines Bebauungsplan-Vorentwurfes für das
erweiterte Plangebiet (Gesamte Gartenanlage Villa Jacobs) wurde im Juni, Juli
und August 2005 die von Planung berührten Fachbereiche der Stadtverwaltung über
die Planung informiert. Im Rahmen von anschließenden Abstimmungsgesprächen mit
den Bereichen Denkmalschutz, Umwelt und Verkehrsplanung wurde ein weitestgehend
konsenfähiger Bebauungsplan-Entwurf erarbeitet. Zu den Bebauungsplan wurde ein
Grünordnungsplan erstellt. Die grünordnerischen Festsetzungen wurden im
Bebauungsplan integriert.
Da die förmliche Beteiligung der betroffenen Behörden mehr
als 14 Jahre zurück liegt und das Bearbeitungsgebiet erweitert wurde, werden
die betroffenen Träger öffentlicher Belange parallel zur öffentlichen Auslegung
beteiligt.
Empfehlung der Verwaltung
Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung kann der Beschluss
zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereichs und zur öffentlichen Auslegung
des Bebauungsplans gefasst werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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215 kB
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2
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(wie Dokument)
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28 kB
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3
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(wie Dokument)
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2 MB
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4
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(wie Dokument)
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3 MB
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