Beschlussvorlage - 05/SVV/0882
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Entwässerung in der Landeshauptstadt Potsdam (Fäkalabfuhrgebührensatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- FB Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.11.2005
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07.12.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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16.11.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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17.11.2005
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Erläuterung
Begründung:
Seit
Gemeindeneugliederung im Oktober 2003 betreibt die Landeshauptstadt drei
dezentrale Entwässerungsanlagen. Nach umfänglicher rechtlicher und technischer
Prüfung dieser Situation und in Umsetzung des SVV-Beschlusses Nr. 05/SVV/0664
vom 31.8.2005, soll dieser Zustand zukünftig nicht weiter fortbestehen.
Der
vorliegende Satzungsentwurf berücksichtigt zum einen die aktuelle Gesetzeslage
nach letzter Änderung des Kommunalabgabengesetzes im April 2005, die aktuelle
Rechtssprechung als auch die Zusammenführung der Anlagen zu einer einheitlichen
Anlage.
Nachfolgende
Änderungen wurden eingearbeitet:
I.
Technische Bestimmungen:
-
einheitliche Anlagenbegriffe
II. Abgabenrechtliche
Bestimmungen
-
Gebührensätze (Ermittlung auf Grundlage (§ 6 KAG)
-
Gebührenpflichtige
Hinsichtlich der Gebührenkalkulation wird auf die Anlagen 2 und 3 zur Vorlage Wasserversorgungssatzung verwiesen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die Regelung der Abgabentatbestände in der Satzung bestimmen
die Einnahmen und Ausgaben für den Bereich der Abwasserentsorgung und bedingen
dadurch die Höhe der Gebühreneinnahmen. Die Ermittlung der Gebühren basiert auf
§ 6 KAG.
Der
Aufwand wird durch Gebühreneinnahmen gedeckt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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37,5 kB
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