Beschlussvorlage - 05/SVV/0882

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Entwässerung in der Landeshauptstadt Potsdam

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Erläuterung

Begründung:

 

Seit Gemeindeneugliederung im Oktober 2003 betreibt die Landeshauptstadt drei dezentrale Entwässerungsanlagen. Nach umfänglicher rechtlicher und technischer Prüfung dieser Situation und in Umsetzung des SVV-Beschlusses Nr. 05/SVV/0664 vom 31.8.2005, soll dieser Zustand zukünftig nicht weiter fortbestehen.

Der vorliegende Satzungsentwurf berücksichtigt zum einen die aktuelle Gesetzeslage nach letzter Änderung des Kommunalabgabengesetzes im April 2005, die aktuelle Rechtssprechung als auch die Zusammenführung der Anlagen zu einer einheitlichen Anlage.

 

Nachfolgende Änderungen wurden eingearbeitet:

 

I. Technische Bestimmungen:

            - einheitliche Anlagenbegriffe

 

II. Abgabenrechtliche Bestimmungen

            - Gebührensätze (Ermittlung auf Grundlage (§ 6 KAG)

            - Gebührenpflichtige

 

 

Hinsichtlich der Gebührenkalkulation wird auf die Anlagen 2 und 3 zur Vorlage Wasserversorgungssatzung verwiesen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Regelung der Abgabentatbestände in der Satzung bestimmen die Einnahmen und Ausgaben für den Bereich der Abwasserentsorgung und bedingen dadurch die Höhe der Gebühreneinnahmen. Die Ermittlung der Gebühren basiert auf § 6 KAG.

Der Aufwand wird durch Gebühreneinnahmen gedeckt.

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Anlagen

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