Antrag - 01/SVV/0664
Grunddaten
- Betreff:
-
Landtagsneubau am Alten Markt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- CDU
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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10.10.2001
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07.11.2001
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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16.10.2001
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung begrüßt den Beschluss des Landtags Brandenburg für
den Neubau eines Landtagsgebäudes. Sie spricht sich dafür aus, dieses Projekt
am Alten Markt unter Einbeziehung des wiederaufzubauenden Stadtschlosses samt
historischer Fassade zu verwirklichen. Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
diesen Beschluss gegenüber dem Landtag und der Landesregierung als Wunsch der
Stadt Potsdam zu vertreten.
Erläuterung
Mit
dem Parlamentsneubau soll ab dem Jahr 2004 begonnen werden. Laut der
Andersen-Studie bietet ein Landtagsneubau in Verbindung mit dem Stadtschloss
eindeutige Vorteile. Unter anderem:
- Straßenseitige Rekonstruktion der
historischen Fassade des Stadtschlosses und damit eine dem Beschluss DS 00/0278
entsprechende Ausgestaltung
- Deutliche Aufwertung des Areals
Alter Markt/Lustgarten
- Hervorhebung der historischen
Bedeutung des Standortes.
Da alle
von der Andersen-Studie aufgezeigten Nutzungsvarianten einen hohen
Finanzierungsbedarf durch öffentliche Mittel aufzeigen, wäre der Landtag im
Stadtschloss der Königsweg. Die Mittel für den Landtagsneubau würden
„zweimal" ausgegeben, um zwei Probleme zu lösen. Für den Bau des Landtags
und des Stadtschlosses
Da sich
der Landtag noch nicht eindeutig für einen endgültigen Standort des Neubaus
entschieden hat, ist es dringend erforderlich, dass der Oberbürgermeister, mit
dem Votum der Stadtverordnetenversammlung versehen, eine intensive
Überzeugungsarbeit betreibt.