Beschlussvorlage - 05/SVV/0880

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die öffentliche Wasserversorgung der Landeshauptstadt Potsdam

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Erläuterung

Begründung:

 

 

Seit Gemeindeneugliederung im Oktober 2003 betreibt die Landeshauptstadt drei separate öffentliche Trinkwasserversorgungsanlagen. Nach umfänglicher rechtlicher und technischer Prüfung dieser Situation und in Umsetzung des SVV-Beschlusses Nr. 05/SVV/0664 vom 31.8.2005, soll dieser Zustand zukünftig nicht weiter fortbestehen.

Der vorliegende Satzungsentwurf (Anlage 1) berücksichtigt zum einen die aktuelle Gesetzeslage nach letzter Änderung des Kommunalabgabengesetzes im April 2005, die aktuelle Rechtssprechung als auch die Zusammenführung der Anlagen zu einer einheitlichen Anlage.

Bisher verfügt die Landeshauptstadt für den Bereich der Trinkwasserversorgung über vier Satzungswerke, welche die technischen als auch die abgabenrechtlichen Tatbestände regeln. Seit November 2002 wurden zu den o. g. Satzungen mehrfach Änderungen beschlossen. In der zurückliegenden Zeit hat sich gezeigt, dass eine Überschaubarkeit und Transparenz für den Bürger nicht mehr gegeben ist.

Eine Novellierung und die Zusammenfassung zu einer Satzung erscheint aus Praktikabilitätsgründen für geboten.

 

Nachfolgende Änderungen wurden eingearbeitet:

 

I. Technische Bestimmungen:

            - einheitlicher Anlagenbegriff

            - Definition des Grundstücksanschlusses

 

II. Abgabenrechtliche Bestimmungen

            - Gebührensätze (Ermittlung auf Grundlage (§ 6 KAG)

            - Gebührenpflichtiger

 

Hinsichtlich der Staffelung der Grundgebühren erfolgte hier eine Korrektur. Die bisher angewandte Staffelung entsprach nicht den geltenden Vorschriften (OVG Brandenburg 2D10/02.NE vom 22.8.2002). Die Staffelung hat linear nach dem Durchfluss der Wasserzähler zu erfolgen. Daher kommt es innerhalb der Grundgebühren zu Verschiebungen.

 

Der Gebührenkalkulation liegt das durch die LHP und das Büro Göken, Pollack und Partner geprüfte Entgeltbegehren der EWP GmbH zu Grunde (Anlage 2).

Die Kalkulation wurde durch die LHP vorbereitet und durch das Büro Göken, Pollack und Partner erarbeitet.

Dem Satzungsentwurf ist die Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 2006/2007 beigefügt (Anlage 3).

Durch die Integration der neuen Ortsteile in das Versorgungsgebiet Potsdam konnten Synergien auch im Bereich der Gebühren erreicht werden. Insbesondere die Erhöhung der Wassermengen führt zu einer Gebührenstabilität auf dem Niveau der Vorperiode.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Regelung der Abgabentatbestände in der Satzung bestimmen die Einnahmen und Ausgaben für den Bereich der Trinkwasserversorgung und bedingen dadurch die Höhe der Gebühreneinnahmen. Die Ermittlung der Gebühren basiert auf § 6 KAG.

Der Aufwand wird durch Einnahmen aus Trinkwassergebühren gedeckt.

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Anlagen

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