Beschlussvorlage - 05/SVV/0880
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die öffentliche Wasserversorgung der Landeshauptstadt Potsdam (WVS)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- FB Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.11.2005
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07.12.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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16.11.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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17.11.2005
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Erläuterung
Begründung:
Seit
Gemeindeneugliederung im Oktober 2003 betreibt die Landeshauptstadt drei
separate öffentliche Trinkwasserversorgungsanlagen. Nach umfänglicher
rechtlicher und technischer Prüfung dieser Situation und in Umsetzung des
SVV-Beschlusses Nr. 05/SVV/0664 vom 31.8.2005, soll dieser Zustand zukünftig
nicht weiter fortbestehen.
Der
vorliegende Satzungsentwurf (Anlage 1) berücksichtigt zum einen die aktuelle
Gesetzeslage nach letzter Änderung des Kommunalabgabengesetzes im April 2005,
die aktuelle Rechtssprechung als auch die Zusammenführung der Anlagen zu einer
einheitlichen Anlage.
Bisher
verfügt die Landeshauptstadt für den Bereich der Trinkwasserversorgung über
vier Satzungswerke, welche die technischen als auch die abgabenrechtlichen
Tatbestände regeln. Seit November 2002 wurden zu den o. g. Satzungen mehrfach
Änderungen beschlossen. In der zurückliegenden Zeit hat sich gezeigt, dass eine
Überschaubarkeit und Transparenz für den Bürger nicht mehr gegeben ist.
Eine
Novellierung und die Zusammenfassung zu einer Satzung erscheint aus
Praktikabilitätsgründen für geboten.
Nachfolgende
Änderungen wurden eingearbeitet:
I.
Technische Bestimmungen:
-
einheitlicher Anlagenbegriff
-
Definition des Grundstücksanschlusses
II.
Abgabenrechtliche Bestimmungen
-
Gebührensätze (Ermittlung auf Grundlage (§ 6 KAG)
-
Gebührenpflichtiger
Hinsichtlich
der Staffelung der Grundgebühren erfolgte hier eine Korrektur. Die bisher
angewandte Staffelung entsprach nicht den geltenden Vorschriften (OVG
Brandenburg 2D10/02.NE vom 22.8.2002). Die Staffelung hat linear nach dem
Durchfluss der Wasserzähler zu erfolgen. Daher kommt es innerhalb der
Grundgebühren zu Verschiebungen.
Der
Gebührenkalkulation liegt das durch die LHP und das Büro Göken, Pollack und
Partner geprüfte Entgeltbegehren der EWP GmbH zu Grunde (Anlage 2).
Die
Kalkulation wurde durch die LHP vorbereitet und durch das Büro Göken, Pollack
und Partner erarbeitet.
Dem
Satzungsentwurf ist die Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum
2006/2007 beigefügt (Anlage 3).
Durch die
Integration der neuen Ortsteile in das Versorgungsgebiet Potsdam konnten
Synergien auch im Bereich der Gebühren erreicht werden. Insbesondere die
Erhöhung der Wassermengen führt zu einer Gebührenstabilität auf dem Niveau der
Vorperiode.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die Regelung der Abgabentatbestände in der Satzung bestimmen
die Einnahmen und Ausgaben für den Bereich der Trinkwasserversorgung und
bedingen dadurch die Höhe der Gebühreneinnahmen. Die Ermittlung der Gebühren
basiert auf § 6 KAG.
Der Aufwand
wird durch Einnahmen aus Trinkwassergebühren gedeckt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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109 kB
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